Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25633

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die Unterlagen zum Jahresabschluss 2024 der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) Bezug genommen (siehe Drucksache 2525633).

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 11 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der KVM der Gesellschafterversammlung.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der KVM der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der BSBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der KVM hat in seiner Sitzung am 2. April 2025 die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024 empfohlen.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise