Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25637

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Hinblick auf den Beschlussvorschlag wird auf die Unterlagen zum Jahresabschluss 2024 der BSBG Bezug genommen (siehe Drucksache 25-25636).

 

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses am 10. Dezember 2024 wurden am 1. Juli 2024 die Geschäftsanteile der BBBG auf die BSBG übertragen (siehe Drucksache 24-24747).

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer obliegt gemäß § 12 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der BSBG der Gesellschafterversammlung. Zuvor bedarf die Entlastung der Geschäftsführer gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der BSBG der Beratung im Aufsichtsrat.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).

 

Der Aufsichtsrat der BSBG wird in seiner Sitzung am 29. April 2025 über die Entlastung des Geschäftsführers beraten. Sofern der Gesellschafterversammlung die Entlastung nicht empfohlen werden sollte, wird in der Sitzung des FPDA entsprechend berichtet.

 

Die entsprechenden Beschlussvorlagen zur Ausübung der Stimmabgabe in den Gesellschafterversammlungen der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig, der Kraftverkehr Mundstock GmbH, der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, der Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH und der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH zur Entlastung der Aufsichtsräte und Geschäftsführungen der Gesellschaften werden ebenfalls zur Sitzung des FPDA am 15. Mai 2025 vorgelegt.
 

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