Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25706
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweig Beteiligungen GmbH 1.Jahresabschluss 2024 der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG -Entlastung der Geschäftsführung 2.Jahresabschluss 2024 der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG -Verwendung des Bilanzgewinns -Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Hübner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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15.05.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG folgenden Beschluss zu fassen:
Der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG als Geschäftsführerin der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, in der Hauptversammlung der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG folgende Beschlüsse zu fassen:
Dem Vortrag des Bilanzgewinns in Höhe von 442.264,53 € auf neue Rechnung wird zugestimmt.
Dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) unterliegt die Stimmabgabe in Gesellschafter- und Hauptversammlungen anderer Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt ist, der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der BSBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
- Unter Hinweis auf die zur Beratung über den Jahresabschluss 2024 der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG vorliegende Vorlage (Drucksache 25-25705) wird Entlastung empfohlen.
- Der Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG wird in seiner Sitzung am 7. Mai 2025 den Jahresabschluss 2024 der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG beraten und feststellen. Sofern der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht feststellt, wird in der Sitzung des FPDA entsprechend berichtet.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, die am 8. April 2025 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Die Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG hat im Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss von 68.516,64 € erzielt. Die Braunschweiger Versorgungs- Verwaltungs-AG wurde am 31. Mai 2005 von der Veolia Stadtwerke Braunschweig Beteiligungs-GmbH und der SBBG gegründet und ist einzige Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (ohne Einlage, ohne Festkapitalanteil und ohne Stimmrecht). Sie nimmt keine über die Geschäftsführung und die Stellung des Aufsichtsrates hinausgehende operative Tätigkeit wahr.
Mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr sowie der Einstellung in die gesetzliche Rücklage wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 442.264,53 € ausgewiesen. Nach § 18 der Satzung der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG ist der Bilanzgewinn – soweit gesetzlich zulässig – auszuschütten, es sei denn, dass durch einstimmigen Hauptversammlungsbeschluss eine andere Ergebnisverwendung beschlossen wird. Der Hauptversammlung soll vorgeschlagen werden, den Bilanzgewinn in Höhe von 442.264,53 € auf neue Rechnung vorzutragen. Es wird Zustimmung zu diesem Vorschlag empfohlen.
Unter Hinweis auf diese Ausführungen wird weiterhin empfohlen, dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,7 kB
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(wie Dokument)
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165,8 kB
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