Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25722
Grunddaten
- Betreff:
-
Volkshochschule Braunschweig GmbH VHS Arbeit und Beruf GmbH Haus der Familie GmbH Jahresabschlüsse 2024 - Feststellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Hübner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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15.05.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Jahresabschluss 2024 der Volkshochschule Braunschweig GmbH, der mit einem Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 1.052.972,81 € ausgeglichen ist, wird festgestellt.
- Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass
a) der Jahresabschluss 2024 mit einem Überschuss in Höhe von 172.112,90 € festgestellt
b) der Zuführung eines Betrages in Höhe von 118.000,00 € in die zweckgebundene Rücklage (Gewinnrücklage) zugestimmt und
c) der Vortrag des verbleibenden Jahresüberschusses aus dem nicht betrauten Bereich in Höhe von 54.112,9 € auf neue Rechnung beschlossen wird.
- Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Haus der Familie GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass
a) der Jahresabschluss 2024 mit einem Überschuss in Höhe von 4.232,30 € festgestellt und
b) der Vortrag dieses Jahresüberschusses auf neue Rechnung beschlossen wird.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Volkshochschule Braunschweig GmbH (VHS). Die VHS wiederum ist alleinige Gesellschafterin der VHS Arbeit und Beruf GmbH (VHS AuB) und der Haus der Familie GmbH (HdF).
Für jede Gesellschaft wird ein eigener Jahresabschluss aufgestellt.
Gemäß den Regelungen der Gesellschaftsverträge sind die Jahresabschlüsse von den Geschäftsführungen aufzustellen. Die Feststellung der Jahresabschlüsse sowie die Behandlung der Bilanzgewinne oder -verluste obliegen den jeweiligen Gesellschafterversammlungen. Die VHS wird in den Gesellschafterversammlungen der VHS AuB und der HdF von der Geschäftsführung vertreten.
Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der VHS herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Jahresabschluss bedarf gemäß § 10 Ziffer 6 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der VHS der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der VHS hat die Jahresabschlüsse 2024 in seiner Sitzung am 29. April 2025 beraten und die Feststellung der Jahresabschlüsse 2024 in den vorgelegten Fassungen sowie die vorgeschlagenen Gewinnverwendungen empfohlen.
Volkshochschule Braunschweig GmbH
Die VHS schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einem Fehlbetrag vor Verlustübernahme in Höhe von 1.053,0 T€ ab. Das im Wirtschaftsplan vorgesehene Budget in Höhe von
1.537,6 T€ wurde entsprechend um 484,6 T€ unterschritten. Darin enthalten sind Erträge in Höhe von 270 T€ aus der Auflösung von Rückstellungen aus dem Bereich des Sozialdienstleistereinsatzgesetzes (sog. SodEG-Rückstellung) aus dem Jahr 2020. Ein Teilbetrag in Höhe von 246 T€ wird auf Grundlage des Beschlusses des FPDA vom 5. Dezember 2024 im Rahmen der Beschlussfassung über die Wirtschaftsplanung 2025 der Kapitalrücklage zugeführt. Der restliche Fehlbetrag wird gemäß der gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung von der Stadt Braunschweig ausgeglichen.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Die Umsatzerlöse sind gegenüber der Planung um rd. 183 T€ höher. Dies ergibt sich im Wesentlichen aus zusätzlichen Aufträgen in der Abteilung vhs international (Integrations- und Berufssprachkurse). Die Einnahmen aus Gebühren von Privatzahlenden in der Allgemeinen Erwachsenenbildung haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 200 T€ erhöht, die Einbrüche nach der Pandemie konnten allerdings noch nicht gänzlich aufgefangen werden.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Plan um 791 T€ höher. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung der Rückstellung und zusätzlichen weiteren Zahlungen aus der Abrechnung aus SodEG 2020 sowie den höheren Erstattungen durch die Tochtergesellschaften, die jedoch auch mit den gestiegenen Gemeinkosten einhergehen.
Im Gegenzug entsteht aufgrund dieser positiven Geschäftsentwicklung gleichermaßen ein Personalkostenanstieg von rd. 180 T€ im Vergleich zu 2023. Auch der Material- und sonstige betriebliche Aufwand erhöhen sich aufgrund der gesteigerten Auftragslage.
VHS Arbeit und Beruf GmbH
Die VHS AuB schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einem Überschuss in Höhe von rd. 172 T€ ab. Gegenüber der ausgeglichenen Wirtschaftsplanung in Höhe von 0,00 € ergibt sich eine entsprechende Verbesserung.
Im betrauten Bereich wurde gegenüber der Planung ein Überschuss in Höhe von rd. 479,9 T€ erwirtschaftet, der grundsätzlich an die Stadt Braunschweig zurückzuführen ist. Die Rückführung soll auf einen Betrag in Höhe von 361,9 T€ begrenzt und der Differenzbetrag in Höhe von 118,0 T€ in eine zweckgebundene Rücklage (Bilanzposten: andere Gewinnrücklagen) eingestellt werden. Hierzu ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich. Eine Auflösung dieser Rücklage darf nur zweckgebunden erfolgen.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
Das Ergebnis der VHS AuB setzt sich aus den Ergebnissen der Geschäftsbereiche „Kommunale Beschäftigungsförderung“ und „Allgemeine Projekte“ zusammen.
Bei einer getrennten Betrachtung der Geschäftsbereiche ergibt sich folgendes Bild:

Das Ergebnis für den Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ fällt um 479,9 T€ besser aus als geplant. Der geplante Verlustausgleich wird entsprechend in dieser Höhe nicht benötigt.
Die Abweichungen gegenüber der Wirtschaftsplanung bei den Erträgen (Umsatzerlöse und Sonstige betriebliche Erträge) und bei den Personalaufwendungen sind auf die degressive Platzzahl im vorletzten Förderjahr des Beschäftigungsförderungsprojekts nach dem „Teilhabechancengesetz“ zurückzuführen.

Das Volumen im Bereich „Allgemeine Projekte“ hat sich im Vergleich zum Plan verbessert.
Dies resultiert im Wesentlichen aus den geringeren Personalkosten und den Zinserträgen.
Bezüglich des Geschäftsverlaufs wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. Der Überschuss im betrauten Bereich in Höhe von 118 T€ soll der sonstigen Rücklage zweckgebunden zugeführt werden (Gewinnrücklage). Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von rd. 54,1 T€ aus dem nicht betrauten Bereich soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Haus der Familie GmbH
Die HdF schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einem Überschuss in Höhe von 4,2 T€ ab.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Das Ergebnis der HdF verbesserte sich somit gegenüber der Wirtschaftsplanung 2024 leicht.
Die Umsatzerlöse konnten im Vergleich zu 2023 um 84 T€ gesteigert werden. U. a. sind dadurch bei den Material- und Personalkosten leichte Anstiege zu verzeichnen. Darüber hinaus konnten Zinserträge realisiert werden.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 4,2 T€ soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 der drei Konzerngesellschaften durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler | Rischmann und Partner mbB hat zu keinen Einwendungen geführt. Die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke wurden erteilt.
Die Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die Lageberichte 2024 der VHS, der VHS AuB und der HdF sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109 kB
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2
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(wie Dokument)
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110,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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120,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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102,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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102,8 kB
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6
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(wie Dokument)
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114,2 kB
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7
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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8
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(wie Dokument)
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369,5 kB
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9
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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