Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25740
Grunddaten
- Betreff:
-
Namensrechte für das Stadion
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Hübner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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15.05.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die Stadt Braunschweig überträgt das Namensrecht und das damit verbundene Benennungsrecht für das städtische Stadion an der Hamburger Straße für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2033 auf die Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH.
2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschaftsversammlung
a) der Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH werden angewiesen,
b) der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH
folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die Übertragung des Namenrechtes für das städtische Stadion an der Hamburger Straße von der Stadt Braunschweig auf die Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2033 wird angenommen.
- Die Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH überträgt analog der Laufzeit des Vertrages zur Nutzung des Stadions an der Hamburger Straße die Nutzung der Namensrecht für das städtische Stadion zu den genannten Konditionen an die Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Als Eigentümerin des Stadions obliegt der Stadt Braunschweig das Benennungsrecht. Das Stadion trägt demnach den offiziellen Namen „städtisches Stadion an der Hamburger Straße“.
Das Benennungsrecht wurde erstmals ab dem 1. Juli 2008 auf die Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH (ehemals Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH) übertragen und das Namensrecht durch die Gesellschaft entsprechend vermarktet. Nach dem Wunsch der Sponsoren trug das Stadion seither den Namen „Eintracht-Stadion“. Die Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH (BSVS) leitete die vereinnahmte Sponsoringleistung als Ausgleich für die Teilnutzung der Rechte am Namen „Eintracht“ an die Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA (Eintracht) weiter.
Im Rahmen des VA-Beschlusses (22-18622) wurde die Vermarktung der Namensrechte des „städtischen Stadions an der Hamburger Straße“ bis 30. Juni 2025 auf die BSVS übertragen.
Das Namensrecht für das Stadion in der Saison 2022/2023 wurde an Eintracht unentgeltlich übertragen. Zur Vermarktung des Namensrechtes wurde Eintracht gestattet, zunächst für ein Jahr im Modellprojekt ein Crowdfunding auf eigene Rechnung durchzuführen. Eine weitere Übertragung des Namensrechtes für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2025 wurde Eintracht in Aussicht gestellt, sofern die Umsetzung des Crowdfunding-Modells für die Saison 2022/2023 aus Sicht von Eintracht Braunschweig als erfolgreich beurteilt wird und für den Zeitraum ab 1. Juli 2023 ein neuer Vertrag über die Nutzung des Stadions zwischen der BSVS und Eintracht geschlossen wird.
Der zur Mitte des Jahres 2023 neu geschlossene Nutzungsvertrag zwischen der BSVS und Eintracht (Beginn 01. Juli 2023, Laufzeit 5 Jahre bis 30. Juni 2028, zzgl. einseitiger Option zur Verlängerung seitens Eintracht um 5 Jahre bis 30. Juni 2033 - DS 23-21171) beinhaltet daher lediglich eine Regelung der Namensrechte für den Zeitraum bis 30. Juni 2025.
Über diesen Zeitraum hinaus, soll nunmehr eine Vereinbarung für den Folgezeitraum getroffen werden. Die Übertragung der Namensrechte soll zu den in der nichtöffentlichen Vorlage (DS 25-25741) genannten Konditionen und analog der Laufzeitregelung des Nutzungsvertrages erfolgen.
Für die genannten Entscheidungen ist der Verwaltungsausschuss im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG zuständig.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 2. April 2025 beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen die Namensrechte für das städtische Stadion an der Hamburger Straße für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2033 auf die Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH zu übertragen und im Anschluss analog der Laufzeit des Pachtvertrages die Nutzung der Namensrechte zu o. g. Konditionen an die Eintracht zu übertragen.
