Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-25773

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Dezember 2024 hatte der Bundesfinanzhof geurteilt (Az. V R 43/21), dass zwischen kommunalen Gewerbebetrieben eine Verrechnung von Verlusten und Gewinnen im sogenannten Querverbund nicht mehr zulässig ist. Im vorliegenden Fall wurden Verluste aus dem Betrieb von Schwimmbädern mit Gewinnen eines Heizkraftwerkes steuerwirksam und -mindernd gegeneinander aufgerechnet; diese gängige Praxis ist nun nicht mehr statthaft.

Falls auch im Braunschweiger Haushalt solche Querverrechnungen stattgefunden haben:
wie groß ist zukünftig voraussichtlich der zusätzliche finanzielle Nachteil aus der getrennten Besteuerung von gewinnbringenden städtischen Betrieben?

Da in naher Zukunft ein tatsächliches 4-Bäder-Konzept in Braunschweig realisiert werden soll und der Betrieb des Gliesmaroder Bades durch die beabsichtigte Hinzuziehung von Sponsoren einen erhöhten Eigenständigkeitsgrad vermuten lässt:
wie groß wird die zusätzliche Belastung durch den absehbaren Verlustzuwachs aus dem Betrieb dieses weiteren Bades ausfallen?  

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