Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25716

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. wird vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2025/26 ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 125.000,00 € für den Betrieb seiner Geschäftsstelle und die Durchführung der Aufgaben der Sportjugend für das Jahr 2025 gewährt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.

 

Die Stadt Braunschweig kann dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. (SSB) gemäß Ziffer 3.5 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig auf Antrag eine Zuwendung für den Betrieb der Geschäftsstelle sowie zu den Personal- und Sachkosten der Sportjugend im Rahmen einer institutionellen Förderung gewähren.

 

Mit Schreiben vom 17. März 2025 hatte der SSB für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von 125.000,00 € beantragt.

 

Der beantragte Gesamtzuschuss für das Jahr 2025 setzt sich nach Angaben des SSB wie folgt zusammen:

 

-          Betrieb der Geschäftsstelle des SSB       89.000,00 €

 

-          Personal- und Sachkosten der Sportjugend    36.000,00 €

 

Der Zuschussbedarf hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 7.000,00 € verringert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem SSB vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2025/26 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 125.000,00 € für den Betrieb seiner Geschäftsstelle und die Durchführung der Aufgaben der Sportjugend für das Jahr 2025 im Rahmen einer institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren.

 

Ausreichende Haushaltsmittel für die Gewährung der beantragten Zuwendung sind im städtischen Doppelhaushalt 2025/26 eingeplant.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise