Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25716
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Stadtsportbund Braunschweig e. V. - Institutionelle Förderung 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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16.05.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. wird vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2025/26 ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 125.000,00 € für den Betrieb seiner Geschäftsstelle und die Durchführung der Aufgaben der Sportjugend für das Jahr 2025 gewährt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.
Die Stadt Braunschweig kann dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. (SSB) gemäß Ziffer 3.5 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig auf Antrag eine Zuwendung für den Betrieb der Geschäftsstelle sowie zu den Personal- und Sachkosten der Sportjugend im Rahmen einer institutionellen Förderung gewähren.
Mit Schreiben vom 17. März 2025 hatte der SSB für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von 125.000,00 € beantragt.
Der beantragte Gesamtzuschuss für das Jahr 2025 setzt sich nach Angaben des SSB wie folgt zusammen:
- Betrieb der Geschäftsstelle des SSB 89.000,00 €
- Personal- und Sachkosten der Sportjugend 36.000,00 €
Der Zuschussbedarf hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 7.000,00 € verringert.
Die Verwaltung schlägt vor, dem SSB vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2025/26 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 125.000,00 € für den Betrieb seiner Geschäftsstelle und die Durchführung der Aufgaben der Sportjugend für das Jahr 2025 im Rahmen einer institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren.
Ausreichende Haushaltsmittel für die Gewährung der beantragten Zuwendung sind im städtischen Doppelhaushalt 2025/26 eingeplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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284,5 kB
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