Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25575-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zum Antrag der FDP Fraktion vom 14.04.2025 (DS 25-25575) wird wie folgt Stellung genommen:


Aufgrund einer Anregung des Stadtelternrates wurde, als freiwillige Leistung, ein Budget zur Förderung von kleineren Maßnahmen/Aktivitäten in Kindertagesstätten in die Beschlussvorlage 17-05824 zum Maßnahmenkatalog zur Qualitätsverbesserung in Kitas aufgenommen.

 

Die Kindertagesstätten sollten die Möglichkeit haben, ohne großen Verwaltungsaufwand,

selbständig über einen Geldbetrag zu verfügen. Dieser Aktionspauschale pro Gruppe wurde

der Name „Honigtopf“ gegeben.

 

Jeder Träger erhält zurzeit ein Trägerbudget entsprechend der Gruppenanzahl von 

200 Euro pro Krippen-/Kindergartengruppe. Dieser Betrag wurde seit dem Start der Förderung in 2017 nicht dynamisiert. Im Kita-Jahr 2023/2024 wurde eine Förderung von 95.400 Euro für 477 Gruppen ausgezahlt und sämtliche Träger haben diese in Anspruch genommen.

 

Die Mittel werden auf Einrichtungsebene im Einvernehmen mit den Elternvertretenden eingesetzt. Dabei wurden Maßnahmen aus allen Bildungsbereichen des Orientierungsplanes für Kita gefördert.

 

Bildungsbereiche des Orientierungsplans Kita

Verwendung

Emotionale Entwicklung und soziales Lernen

13%

Entwicklung kognitiver Fähigkeiten und Freude am Lernen

15%

Körper – Bewegung – Gesundheit

15%

Sprache und Sprechen

16%

Lebenspraktische Kompetenzen

12%

Mathematisches Grundverständnis

7%

Ästhetische Bildung (Kunst, Musik, Theater)

10%

Natur und Lebenswelt

9%

Ethische und religiöse Fragen, Grunderfahrungen menschlicher Existenz

3%

 

Der im Antrag benannte Bereich der kulturellen Teilhabe fällt unter den Bereich „Ästhetische Bildung“ und wurde für anteilig 10% der Maßnahmen von den Trägern bzw. Einrichtungen als Verwendungszweck angegeben.

 

Die Verwendung der Mittel aus dem „Honigtopf“ wird dabei folgenden Kategorien zugeordnet:

 

 

Der weitaus größte Teil der Fördermittel wird für Material und Ausstattung eingesetzt. Dies umfasst beispielweise Mobiliar, digitale Medien, Bücher, Spielzeug, Kinderfahrzeuge und Spielmaterialien.

 

Die Förderung für Exkursionen und Ausflüge umfasst beispielsweise Fahrtkosten und Eintrittsgelder. Besondere Aktivitäten umfassen Garten-, Musik- oder Waldprojekte und ähnliches. Bespielhaft für die Förderung von Honorarkosten sind Ausgaben für Musikpädagog*Innen.

 

Trotz gleichbleibender Beträge wird das Ziel der unbürokratischen Förderung kleinerer Projekte unter Partizipation der Elternvertretenden erreicht. Zur gezielten Unterstützung benachteiligter Kinder und Familien können Kindertagesstätten weiterhin auch Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie Beirates gegen Kinderarmut nutzen.

 

Eine Dynamisierung des jährlichen Budgets von momentan rd. 95.000 Euro um 20% zum Doppelhaushalt 2027/2028 hätte eine Erhöhung in Höhe von 19.000 Euro zur Folge. Entsprechende Mittel stünden nur bereit, wenn sie im Haushalt zusätzlich eingeplant werden. Die Förderung pro Gruppe würde sich von 200 Euro auf 240 Euro erhöhen.
 

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