Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25767

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig

Zukunft GmbH wird angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das

Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten

Unterlagen zum Jahresabschluss 2024 der Braunschweig Zukunft GmbH (BZG) Bezug

genommen (siehe Drucksache 25-25766).

 

Gemäß § 11 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der BZG obliegt die vorgesehene

Beschlussfassung über die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung der

Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung

der BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a)

der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).


 

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