Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-25744

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit Anfang 2023 ist die Tiefgarage Packhof für umfassende Sanierungsmaßnahmen gesperrt. Den ursprünglichen Plänen für die notwendigen Arbeiten hat der Bauausschuss am 20.07.2021 zugestimmt (21-16557). Bundestag und Bundesrat haben Anfang 2021 das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet. In diesem wird u.a. geregelt, dass in Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen bei größeren Renovierungen mindestens jeder fünfte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet wird, sowie dass ab dem 01.01.2025 Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden müssen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Gelten nach Rechtsauffassung der Verwaltung die Vorschriften des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) für die derzeit laufende Renovierung der Tiefgarage Packhof? Bitte begründen.

 

2. Welche Vorschriften des GEIG bzw. mindestens vergleichbarer Standards zum Ausbau der Elektromobilität werden bei der Renovierung der Tiefgarage Packhof eingehalten?

 

3. Welche zusätzlichen Maßnahmen werden in einem Zeitraum nach Abschluss der Renovierung bis 2035 erforderlich sein, damit die Tiefgarage Packhof den zu erwartenden Bedarf an E-Mobilität erfüllen wird?

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise