Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25640-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der nachhaltigen Vergabe und klimafreundlichen Verpflegung im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 40 Fachbereich Schule; 68 Fachbereich Umwelt; DEZERNAT VIII - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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06.05.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 21.04.2025 wird wie folgt beantwortet:
Bei der Erstellung des Konzepts für die Mittagsverpflegung an Braunschweiger Ganztagsschulen wurde die Verwaltung von einer externen Agentur beraten. Im Rahmen des Beratungsprozesses gab es verschiedene partizipative Workshops. Aktuell finden verwaltungsinterne Abstimmungen statt. Es ist beabsichtigt, das Konzept im 3. Quartal 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Auch für die Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung waren umfangreiche Vorarbeiten notwendig, u.a. Abfragen in allen Fachbereichen und Referaten, inwieweit bereits jetzt Nachhaltigkeitsgesichtspunkte bei Beschaffungen berücksichtigt werden. Es ist nun vorgesehen, die Richtlinie dem Rat nach den Sommerferien vorzulegen.
Zu Frage 2:
Im Konzept für die Mittagsverpflegung an Braunschweiger Ganztagschulen sollen sowohl die Erhöhung des Anteils pflanzlicher Produkte als auch eine Festlegung des Mindestanteils biologisch erzeugter Produkte berücksichtigt werden.
Zu Frage 3:
Der prozentuale Anteil der Beschaffungen, die Nachhaltigkeits- oder Klimaschutzgesichtspunkte enthalten, wird bisher nicht systematisch erfasst. In vielen Verfahren werden solche Aspekte bereits von den Bedarfsstellen bei der Planung bzw. der Erstellung der Leistungsverzeichnisse berücksichtigt. Als Beispiele seien die Kfz-Beschaffung, die Mittagessenversorgung in Schulen und Kitas, der Stromeinkauf oder die Beschaffung von Reinigungsmitteln genannt. Auch beim Neubau oder der Sanierung von Gebäuden wird bereits in der Planungsphase auf den künftigen Energieverbrauch geachtet.
