Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25697-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion BIBS im Stadtbezirksrat 330 vom 24. April 2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.)

Für Arbeiten im öffentlichen Raum sind verschiedene Genehmigungen erforderlich. Dazu zählen unter anderem die durch die Stadt erteilten Trassengenehmigungen, Wegesicherungsnachweise sowie verkehrsbehördliche Anordnungen.

 

Zu 2.)

Für den ordnungsgemäßen Bauabschluss ist die bauausführende Firma zuständig. Nach Fertigstellung hat diese einen Abnahmetermin mit der Verwaltung durchzuführen. Sollten hierbei Mängel auftreten sind diese durch die Firma zu beheben.

 

Zu 3.)

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen sowie für eine gegebenenfalls notwendige Regulierung von Schäden trägt die Baufirma gemeinsam mit den beauftragten Nachunternehmern die Verantwortung. Die Verantwortlichkeit ist in der entsprechenden Verkehrsbehördlichen Anordnung festgeschrieben.
 

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