Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25697-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Glasfaserausbau im Einkaufszentrum Schwarzer Berg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
07.05.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS im Stadtbezirksrat 330 vom 24. April 2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.)
Für Arbeiten im öffentlichen Raum sind verschiedene Genehmigungen erforderlich. Dazu zählen unter anderem die durch die Stadt erteilten Trassengenehmigungen, Wegesicherungsnachweise sowie verkehrsbehördliche Anordnungen.
Zu 2.)
Für den ordnungsgemäßen Bauabschluss ist die bauausführende Firma zuständig. Nach Fertigstellung hat diese einen Abnahmetermin mit der Verwaltung durchzuführen. Sollten hierbei Mängel auftreten sind diese durch die Firma zu beheben.
Zu 3.)
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen sowie für eine gegebenenfalls notwendige Regulierung von Schäden trägt die Baufirma gemeinsam mit den beauftragten Nachunternehmern die Verantwortung. Die Verantwortlichkeit ist in der entsprechenden Verkehrsbehördlichen Anordnung festgeschrieben.
