Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25539-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.04.2025 (DS 25-25539) wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Zu Frage Nr. 1

Ja. Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen. Bis zum 15.05.2025 erfolgt die vorläufige Einreichung des Antrags. Frist zur endgültigen Antragstellung ist der 30.06.2025.

 

 

Zu Frage Nr. 2

Mit einer Beteiligung am Förderprogramm soll ein Beitrag zur Gesundheitsförderung und Prävention (im Sinne gesundheitlicher Chancengleichheit) insbesondere für armutsbetroffene Kinder und Familien geleistet werden. Im Rahmen der Antragstellung wird bereits geprüft, wie mit dem Projektantrag an bestehende städtische Strukturen und Konzepte angeknüpft werden kann.

 

 

Zu Frage Nr. 3

Der Förderzeitraum umfasst insgesamt bis zu maximal 4 Jahre mit einer degressiven jährlichen Förderung von anfangs 10.000 Euro bis abschließend 6.250 Euro für ¼VZÄ-Personalkosten (mit Umwidmungsoption) und bis zu 1.000 Euro jährlich für Sachkosten. Im Rahmen eines Zusatzantragsnnen für den gesamten Förderzeitraum bis zu 7.500 Euro aus einem Innovationsfond beantragt werden.

 

Im Hinblick auf das verhältnismäßig geringe Fördervolumen, sind die Möglichkeiten zur Stärkung der Strukturen oder Umsetzung innovativer Maßnahmen aus fachlicher Sicht eher begrenzt und bieten keine adäquate Grundlage für die Umsetzung flächendeckender bzw. stadtweiter Maßnahmen.

 

Aufgrund des begrenzten Fördervolumens ist daher unter Berücksichtigung bekannter Datengrundlagen und Bedarfe beabsichtigt, dass die Mittel im Fall einer Förderung/Zusage für eine sozialräumlich fokussierte Planung und Durchführung präventiver Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in der Weststadt bzw. Teilbereichen der Weststadt eingesetzt werden.


 

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