Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Zwölfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig (Schulbezirkssatzung) wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig (Schulbezirkssatzung) vom 05.07.2004 in der zurzeit geltenden Fassung bedarf einer erneuten Überarbeitung, die im Folgenden begründet wird.

 

Die Zuständigkeit des Rates, über Satzungen zu entscheiden, ergibt sich aus § 58 Abs. 1

Ziff. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz.

 

 

Zu Artikel I, Ziffer 1.: Schulbezirk der Grundschule (GS) Schölkestraße

Mit der Elften Änderungssatzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig (Schulbezirkssatzung) wurde der Schulbezirk für die neue GS Schölkestraße festgelegt (DS 24-22788). Die Schule nimmt zum Schuljahr 2025/2026 ihren Betrieb auf und startet jahrgangsweise aufsteigend mit dem 1. Schuljahrgang. Sie wird somit erstmals im Schuljahr 2028/2029 alle Schuljahrgänge von 1 bis 4 führen.

 

Das Anmeldeverfahren für Klasse 1 beginnt grundsätzlich etwa ein Jahr vor dem eigentlichen Schulstart der Erstklässlerinnen und Erstklässler. Da die Errichtung der GS Schölkestraße und die Festlegung des dazugehörigen Schulbezirks erst zum Schuljahr 2025/2026 wirksam werden, waren zum Zeitpunkt der Anmeldung des 1. Jahrgangs für das Schuljahr 2025/2026 die benachbarten GS Diesterwegstraße und Bürgerstraße für die betreffenden Kinder grundsätzlich noch zuständig. Das eigentliche Anmeldeverfahren hat die GS Diesterwegstraße durchgeführt.

 

Zu den angemeldeten Kindern gehören auch die sog. „Flexikinder“ des Schuljahres 2024/2025, also Kinder, die zwischen dem 2. Juli und 1. Oktober 2018 geboren wurden und deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sich dafür entschieden haben, dass Ihr Kind erst zum Schuljahr 2025/2026 eingeschult werden soll und die zum Zeitpunkt der Einschulung im Grundschulbezirk Schölkestraße wohnhaft sind.

 

Die Kinder, deren Erziehungsberechtigte einen entsprechenden Antrag an der GS Diesterwegstraße oder Bürgerstraße gestellt haben, werden daher zum Schuljahr 2025/2026 an der GS Schölkestraße eingeschult. Wie in der DS 25-24948 angekündigt, soll dieser Sonderfall auch in die Schulbezirkssatzung aufgenommen werden.

 

Zu Artikel I, Ziffer 2.: Schulbezirk der Gymnasien

Mit der letzten Satzungsänderung (DS 24-22788) wurde die Verkleinerung des Schulbezirks der Braunschweiger Gymnasien beschlossen. Neben Teilen des Landkreises Gifhorn (Samtgemeinde Papenteich Nord) wurden auch Teile des Landkreises Wolfenbüttel (Ortsteile der Samtgemeinde Sickte) aus dem Schulbezirk der Braunschweiger Gymnasien herausgelöst. Grund für diese Entscheidung war, dass die Schülerzahlen an den Braunschweiger Gymnasien steigen. Besonders für das Schuljahr 2026/2027 werden Spitzenwerte prognostiziert, aber auch danach wird eine hohe Anzahl an Schülerinnen und Schülern erwartet. An den Braunschweiger Gymnasien wird mit kurzfristigen Maßnahmen wie Schulraumcontainern oder externen Anmietungen für mehr Raum gesorgt. Zudem werden die Kapazitäten langfristig ausgebaut. Da die räumlichen Möglichkeiten an den Gymnasien mit diesen Maßnahmen aber trotzdem an ihre Grenzen stoßen, wurde zusätzlich der Schulbezirk verkleinert. Es zeigte sich allerdings, dass anders als im Landkreis Gifhorn im Landkreis Wolfenbüttel eine besondere rechtliche Konstellation vorliegt. 

 

Vor Jahrzehnten hatte die damalige Bezirksregierung die Schulträgerschaft für die Gymnasien in Wolfenbüttel vom Landkreis auf die Stadt übertragen. Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) regelt in § 106, dass ein Landkreis keine eigenen Gymnasien führen muss, solange er sicherstellt, dass der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist. Dies wurde im Landkreis Wolfenbüttel bislang damit gelöst, dass die Kinder der Samtgemeinde Sickte, die ein Gymnasium besuchen wollten, teilweise dem Schulbezirk Wolfenbüttel und teilweise dem Schulbezirk Braunschweig zugeordnet waren. Mit der Änderung der Schulbezirkssatzung für die Braunschweiger Gymnasien war dies nun für letztere nicht mehr möglich.

 

Mit dem Ziel, eine verlässliche Regelung für die Familien aus der Samtgemeinde Sickte zu ermöglichen, wurde folgende Regelung gefunden: Der Landkreis Wolfenbüttel schließt mit der Stadt Wolfenbüttel und der Stadt Braunschweig eine Vereinbarung nach § 104 NSchG für drei Jahre. Darin wird geregelt, dass die Ortschaften der Samtgemeinde Sickte, die bisher (bis zur Elften Satzungsänderung) dem Schulbezirk der Braunschweiger Gymnasien zugeordnet waren, auf die Schulbezirke der Wolfenbütteler und Braunschweiger Gymnasien aufgeteilt werden. Es wurde angestrebt, eine Zuordnung nach geographischer Nähe vorzunehmen; das war aber aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen je Ortsteil nicht möglich. Für den Ortsteil Sickte der Gemeinde Sickte wird die höchste Anzahl an Kindern erwartet, so dass Braunschweig die Versorgung im Besonderen im Spitzenjahr 2026/2027 nicht garantieren könnte. Daher ist vereinbart worden, Kinder aus dem Ortsteil Sickte dem Schulbezirk der Wolfenbütteler Gymnasien zuzuordnen, die Kinder aus anderen Ortsteilen der Samtgemeinde Sickte dem Schulbezirk der Braunschweiger Gymnasien.

 

Diese vereinbarte Zuordnung der betroffenen Gemeinden und Ortsteile der Samtgemeinde Sickte (Ortsteile Hötzum, Neuerkerode und Voltzum der Gemeinde Sickte, Gemeinde Erkerode mit den Ortsteilen Erkerode und Lucklum, Gemeinde Evessen mit den Ortsteilen Evessen, Gilzum und Hachum, und Gemeinde Veltheim (Ohe) mit den Ortsteilen Veltheim und Klein Veltheim) wurde in den anliegenden Satzungstext übernommen und soll drei Schuljahre (2025/2026 bis 2027/2028) gelten. Danach soll die Regelung evaluiert werden.

 

Es geht pro Jahrgang um insgesamt etwa 40 prognostizierte Schülerinnen und Schüler. Ohne eine Neuregelung der Schulbezirke wären die Braunschweiger und Wolfenbütteler Gymnasien nach § 105 NSchG für Schülerinnen und Schüler aus betroffenen Ortsteilen der Gemeinde Sickte, die dann in keinem Schulbezirk lägen, gleichermaßen aufnahmepflichtig. Die Städte Braunschweig und Wolfenbüttel sowie der Landkreis Wolfenbüttel sind sich jedoch einig, dass ein Zustand der Planbarkeit für alle Beteiligten hergestellt werden sollte.

 

Um den Schülerinnen und Schülern des Ortsteils Sickte der Gemeinde Sickte auch weiterhin kapazitätsabhängig den Zugang zu den besonderen Bildungsangeboten der Gymnasien zu ermöglichen, wurden die Absätze 4 und 5 des § 5 der Schulbezirkssatzung entsprechend ergänzt.

 

Wie zuvor ausgeführt wurde mit der letzten Satzungsänderung u. a. auch der Nordbereich der Samtgemeinde Papenteich aus dem Schulbezirk der Braunschweiger Gymnasien herausgelöst. In diesem Zusammenhang hätten auch die Sätze 2 und 3 des § 5 Absatz 3 gestrichen werden müssen. Mit der Zwölften Änderung der Satzung soll dies nun redaktionell ent-sprechend angepasst werden.

 

Zu Artikel I, Ziffer 3. Buchstaben a) und b): Ergänzung der Zuordnung von Straßen

Es handelt sich um neue oder um umbenannte Straßen, deren Benennung die jeweils zuständigen Stadtbezirksräte seit der letzten Änderung der Schulbezirkssatzung im Jahr 2024 beschlossen haben, die wie in der Anlage dargestellt, den einzelnen Grundschulbezirken zugeordnet werden.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise