Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25409

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

"1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß der Anlage Nr. 3 zu behandeln.

  1. Die 163. Änderung des Flächennutzungsplanes „Friedhof Weststadt“ wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung beschlossen.
  2. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.

 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

Das im Jahr 2018 vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030) sieht für die Weststadt und das Westliche Ringgebiet einen eigenen Ortsteilfriedhof vor, der den lokalen Bedarf decken soll. Es besteht insbesondere für ältere Menschen ein Bedarf an einem ortsteilbezogenen Ort für die Trauerarbeit und Grabpflege.

 

Dieser „Westfriedhof“ soll auf einer Fläche am östlichen Rand der Weststadt, nördlich der

Straße Am Lehmanger entstehen. Hier steht eine geeignete Fläche im Eigentum der Stadt

Braunschweig zur Verfügung. Der Standort sowie das von der Verwaltung vorgeschlagene planerische Konzept für den Friedhof wurde vom Grünflächenausschuss am 23. Juni 2021 bereits beschlossen (Beschlussvorlage 21-16325) und dient als Leitbild zur Entwicklung des Westfriedhofs.

 

Am 12. Dezember 2023 hat der Verwaltungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für die 163. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan „Friedhof Weststadt“, WI 114, im Parallelverfahren gefasst.

 

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 03.06.2024 bis 03.07.2024 durchgeführt.

 

Die Ev.-Luth-Propstei und das Dekanat Braunschweig haben Bedenken gegen die Planung. Es gebe gesamtstädtisch keinen Bedarf an zusätzlichen Friedhofsflächen. Der evangelische Hauptfriedhof habe bereits heute einen Flächenüberhang. Für den katholischen Friedhof werde ein solcher befürchtet, wenn die Planung verwirklicht werde. Darüber hinaus wird die Eignung des Standortes angezweifelt.

 

Die Stellungnahmen sind in der Anlage Nr. 3 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Am 10. Dezember 2024 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 08.01.2025 bis 10.02.2025 durchgeführt.

 

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

 

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen Nr.3 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und die 163. Änderung des Flächennutzungsplanes „Friedhof Weststadt“, sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.

 


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise