Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25409
Grunddaten
- Betreff:
-
163. Änderung des Flächennutzungsplanes "Friedhof Weststadt" Stadtgebiet zwischen der Straße Am Lehmanger, Rudolph-Steiner-Straße, A 391 und Kleingartenverein Lehmanger Behandlung der Stellungnahmen, Planbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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14.05.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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27.05.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
"1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß der Anlage Nr. 3 zu behandeln.
- Die 163. Änderung des Flächennutzungsplanes „Friedhof Weststadt“ wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung beschlossen.
- Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.“
“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Das im Jahr 2018 vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030) sieht für die Weststadt und das Westliche Ringgebiet einen eigenen Ortsteilfriedhof vor, der den lokalen Bedarf decken soll. Es besteht insbesondere für ältere Menschen ein Bedarf an einem ortsteilbezogenen Ort für die Trauerarbeit und Grabpflege.
Dieser „Westfriedhof“ soll auf einer Fläche am östlichen Rand der Weststadt, nördlich der
Straße Am Lehmanger entstehen. Hier steht eine geeignete Fläche im Eigentum der Stadt
Braunschweig zur Verfügung. Der Standort sowie das von der Verwaltung vorgeschlagene planerische Konzept für den Friedhof wurde vom Grünflächenausschuss am 23. Juni 2021 bereits beschlossen (Beschlussvorlage 21-16325) und dient als Leitbild zur Entwicklung des Westfriedhofs.
Am 12. Dezember 2023 hat der Verwaltungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für die 163. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan „Friedhof Weststadt“, WI 114, im Parallelverfahren gefasst.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 03.06.2024 bis 03.07.2024 durchgeführt.
Die Ev.-Luth-Propstei und das Dekanat Braunschweig haben Bedenken gegen die Planung. Es gebe gesamtstädtisch keinen Bedarf an zusätzlichen Friedhofsflächen. Der evangelische Hauptfriedhof habe bereits heute einen Flächenüberhang. Für den katholischen Friedhof werde ein solcher befürchtet, wenn die Planung verwirklicht werde. Darüber hinaus wird die Eignung des Standortes angezweifelt.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage Nr. 3 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Am 10. Dezember 2024 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 08.01.2025 bis 10.02.2025 durchgeführt.
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen Nr.3 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und die 163. Änderung des Flächennutzungsplanes „Friedhof Weststadt“, sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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972,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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617,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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306,9 kB
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