Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25597

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Neufassung der Entgeltordnung für den Veranstaltungsort Kulturpunkt West, Ludwig-Winter-Straße 4 (Entgeltordnung Kulturpunkt West), wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Als Ergebnis des 2019 begonnenen Förderprojektes „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ stehen dem Kulturpunkt West (KPW) durch Sanierung und Auszug des Kinder- und Teeny-Klubs Weiße Rose auf dem Gebäude in der Ludwig-Winter-Straße 4 inzwischen neue Räumlichkeiten zur Verfügung, die künftig eine noch vielfältigere Nutzung des soziokulturellen Zentrums möglich machen.

 

Dieses neue Raumangebot wird hiermit in der Entgeltordnung des KPW umgesetzt. Zur besseren Nachvollziehbarkeit werden die wesentlichen Änderungen im Folgenden aufgeführt und es ist eine Synopse mit den hervorgehobenen Änderungen beigefügt (Anlage 2).

 

Die Änderungen, die sich aus dem neuen Raumangebot ergeben, sind unter Punkt 4 der Entgeltordnung, „Entgelte für die Raumüberlassung“, abgebildet. Die Änderungen beziehen sich vornehmlich auf die Raumbezeichnungen sowie eine damit einhergehende, geänderte Auflistungsreihenfolge.

 

Des Weiteren werden Anpassungen der zu vermietenden Räumlichkeiten vorgenommen, die im Rahmen der Sanierung noch nicht final abgesehen werden konnten. Zum einen wird keine gesonderte Vermietung einer Küche im Obergeschoss möglich sein, dafür ist die Nutzung einer Küchenzeile bei Anmietung des Gruppenraums 1.08 enthalten. Zum anderen wird nun im Untergeschoss die getrennte Anmietung der Cafeteria und der Küche möglich sein sowie ein zusätzlicher kleiner Gruppenraum zur Verfügung stehen. Das Integrieren der Küchenzeile im Gruppenraum 1.08 sowie die Einzelanmietbarkeit der bisher verbundenen Räume im Untergeschoss machen zudem eine Anpassung bzw. Neuaufnahme der jeweiligen Entgelte erforderlich.

 

Die Entgelte sind im Teilhaushalt Kultur und Wissenschaft veranschlagt. Die vorgeschlagene Änderung führt zu Mehrerträgen in Höhe von ca. 24.000 € jährlich. Es ist an dieser Stelle anzumerken, dass die geplanten Erträge aufgrund der Sanierungsarbeiten für den aktuellen Haushalt angepasst worden sind. Derzeit befindet sich die Gestaltung des Außengeländes des Kulturpunkt West noch bis weit in die zweite Jahreshälfte hinein in Bearbeitung und kann anmietenden Personen nicht bzw. nicht vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden. Es erfolgt eine Evaluierung der neuen Angebots- und Nachfragesituation im KPW nach einer entsprechenden Betriebsphase nach Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen. Auf Grundlage des neuen Raumprogrammes sowie der vorgenannten Evaluation soll zum Haushalt 2027 ff. eine Anpassung der Entgelte erfolgen.

 

Alle Raumvermietungen (Raumüberlassungen) sind weiterhin nach § 4 Nr. 12a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die zunächst für den Musik- bzw. Werkraum angedachte Möglichkeit der Anmietung spezieller Technik oder Werkzeuge entfällt aufgrund von Haftungs- und Versicherungsaspekten. Das derzeit zur Anmietung angebotene Inventar und die Technik bleibt unter Punkt 5, „Entgelte für Technik und Inventar“, als Nebenleistung bestehen.

 

Darüber hinaus wird das „Entgelt für sonstige Leistungen“ unter Punkt 7 entsprechend der Tarifsteigerungen angepasst.

 

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