Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25700

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

 

Zeile 18 Transferaufwendungen

Kostenart 431510 Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen

Produkt 1.41.4110.01 Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH

 

r den Teilergebnishaushalt des Fachbereiches Finanzen werden überplanmäßige

Aufwendungen in Höhe von 11.500.000 € beantragt.

 

 

Haushaltsansatz 2024:

 

21.754.000,00 €

überplanmäßig bereitgestellte Aufwendungen

überplanmäßig beantragte Aufwendungen:

31.770.000,00 €

11.500.000,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:

65.024.000,00 €

 

Unternehmensgegenstand der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH ist der gemeinnützige Betrieb des Städtischen Klinikums Braunschweig (skbs) als kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis nach Maßgabe des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG). Das skbs ist mit über 4.700 aktiven Mitarbeitenden auf Konzernebene und 1.499 voll- und teilstationären Planbetten eines der größten Krankenhäuser Niedersachsens und spielt für die medizinische Versorgung von etwa 1,4 Millionen Menschen im Einzugsgebiet der Stadt Braunschweig im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge eine zentrale Rolle.

r das Haushaltsjahr 2024 ist für das skbs ein Haushaltsansatz von 21.754 T€ vorgesehen. Aufgrund des städtischen Doppelhaushalts 2023/2024 basiert dieser Haushaltsansatz noch auf der im Herbst 2022 aufgestellten mittelfristigen Erfolgsplanung des Wirtschaftsplanes 2023 des skbs, die für das Geschäftsjahr 2024 seinerzeit den genannten Jahresfehlbetrag vorsah (siehe hierzu DS 22-20021).

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 17. September 2024 entschieden, dass dem skbs überplanmäßige Aufwendungen von rd. 31.770 T€ zur Verfügung gestellt werden (siehe hierzu DS 24-24262), um den im Wirtschaftsplan 2024 geplanten Jahresfehlbetrag von rd. 53.515 T€r das laufende Geschäftsjahr des skbs vollständig zu kompensieren (siehe hierzu DS 23-22634).

 

Der 3. Quartalsbericht 2024 des skbs hatte einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 69.900T€ prognostiziert. Der nun zur Beschlussfassung vorgelegte Zuschuss von 16.400T€rde dazu führen, dass dieser im Jahresabschluss 2024 des skbs als Ertragszuschuss der Gesellschafterin berücksichtigt werden könnte. Im Teilhaushalt FB 20 stehen durch entsprechende Minderaufwendungen Deckungsmittel i. H. v. 4.900 T€ zur Verfügung. Der oben genannte Restbetrag i. H. v. 11.500 T ist überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt über die u. a. Deckungsmittel.

 

Die Ergebnisprognose der Geschäftsführung auf Basis des 4. Quartalsberichts 2024 des skbs, welche erst nach Abschluss des Jahres 2024 erstellt wurde, geht nun von einem Jahresfehlbetrag von rd. 76.300 T€ aus (siehe hierzu DS 25-25473).

 

Grundsätzlich ist eine weitere Mittelzuführung der Stadt erforderlich, um einen Verzehr des Eigenkapitals zu begrenzen (Eigenkapital des skbs zum Ende des Geschäftsjahres 2023: rd. 74.032 T€ bzw. 9,5 %). Der Verlust des skbs soll i. H. v. 16.400 T€ durch die Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Davon werden 11.500 T€ durch überplanmäßigen Aufwendungen und 4.900 T€ durch entsprechende Deckungsmittel aus dem Teilhaushalt FB 20 bereitgestellt. Der restliche Fehlbetrag i. H. v. 6.484 T€ ist zunächst durch das Eigenkapital der Gesellschaft auszugleichen (Eigenkapital des skbs zum Ende des Geschäftsjahres nach vorl. Jahresabschluss 2024: rd. 67.545 T€ bzw. 7,6 %).

 

Die Haushaltsplanung 2025/2026 beruht darauf, dass die Jahresergebnisse 2024 ff. des skbs entsprechend der Q3-Prognose 2024 bzw. der Wirtschaftsplanung 2025 für die jeweiligen Jahre eintreten. Die mittelfristige Erfolgsplanung des Wirtschaftsplans 2025 des skbs sieht für das Jahr 2026 einen Jahresfehlbetrag von 74.063 T€ vor. Im Haushaltsplan 2025/2026 ist für das Jahr 2026 ein Verlustausgleich in Höhe von rd. 63.063 T€ veranschlagt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Differenzbetrag durch das Eigenkapital der Gesellschaft ausgeglichen wird. Dann würden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das städtische Finanzvermögen (Beteiligungsbuchwert der Gesellschaft) mit entsprechenden Ergebnisbelastungen im Kernhaushalt in Folgejahren erforderlich.

 

Die nun eingetretene Ergebnisverschlechterung im 4. Quartal 2024 führt zu einer nicht vorgesehenen Schmälerung des Eigenkapitals des skbs. Um diesem Umstand entgegenzuwirken soll dem Rat daher zur Stärkung des Eigenkapitals sowie zur Sicherung der Liquidit soweit haushaltswirtschaftlich möglich zu einem späteren Zeitpunkt eine Kapitalzuführung in Höhe von 6.484 T€ r das Jahr 2025 vorgeschlagen werden.

 

Die Bereitstellung weiterer Finanzmittel durch die Stadt Braunschweig dient dazu einen Beitrag zur Sicherstellung der notwendigen Liquidität zu leisten, um den jederzeitigen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten und dem eingangs genannten Versorgungsauftrag der Stadt Braunschweig somit vollumfänglich nachzukommen. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ist somit gegeben.

 

    Zur Deckung stehen folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:

 

Deckung:

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich

Mehrerträge

1.61.6120.01 / 361520

Zinsertr. vUBS/Cashp

290.000,00

Nein, freie Mittel

Mehrerträge

1.61.6120.01 / 361720

Zinsertr.Bank/Cashp.

740.000,00

Nein, freie Mittel

Minderaufwand

1.61.6120.01 / 451710

Zinsaufw.Kreditinst.

1.944.400,00

Nein, freie Mittel

Minderaufwand

1.31.3155.20 / 424190

Soz. Einr. f. Flüchtlinge und Asylbew.

5.000.000,00

Nein, freie Mittel

Minderaufwand

3E.210032 / 427114

GS Diesterwegstraße, Vorplanung Erweiterung 4-Zügigkeit

50.000,00

Nein, freie Mittel

Minderaufwand

4E.210291 / 421110

Jugendzentrum B 58, Neubau

100.000,00

Nein, freie Mittel

Minderaufwand

4E.210340 / 421110

IGS Heidberg, Umgestaltung Flure

210.000,00

Ja

Minderaufwand

4E.210385 / 421110

rtnerstützpunkt Nord, Ersatzbau

50.000,00

Nein, freie Mittel

Minderaufwand

4E.210402 / 421110

Feuerwehr Geitelde, Ersatzbau

35.600,00

Nein, freie Mittel

Minderaufwand

4E.210414 / 421110

Geb. Richard-Wagner-Str. 1, Dachsanierung

50.000,00

Ja

Minderaufwand

4E.210435 / 421110

Städt. Stadion, Sanierung Duschen

205.000,00

Ja

Minderaufwand

4S.210102 / 422900

Ausbau Schulkindbetreuung

25.000,00

Nein, freie Mittel

Minderaufwand

4E.210441 / 421110

Stadthallensanierung

2.800.000,00

Ja

 

Bei den nachzuveranschlagenden Ermächtigungen handelt es sich um Projekte bei denen im Haushaltsjahr 2024 keine Inanspruchnahme erfolgt ist und für die weitere Projektrealisierung eine Nachveranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 erfolgt ist bzw. 2027 ff. erforderlich wird.

 

 


 

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