Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25700
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2024 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Hübner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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15.05.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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27.05.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 18 Transferaufwendungen
Kostenart 431510 Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
Produkt 1.41.4110.01 Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH
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Für den Teilergebnishaushalt des Fachbereiches Finanzen werden überplanmäßige
Aufwendungen in Höhe von 11.500.000 € beantragt. |
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Haushaltsansatz 2024: |
21.754.000,00 € |
überplanmäßig bereitgestellte Aufwendungen überplanmäßig beantragte Aufwendungen: | 31.770.000,00 € 11.500.000,00 € |
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: | 65.024.000,00 € |
Unternehmensgegenstand der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH ist der gemeinnützige Betrieb des Städtischen Klinikums Braunschweig (skbs) als kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis nach Maßgabe des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG). Das skbs ist mit über 4.700 aktiven Mitarbeitenden auf Konzernebene und 1.499 voll- und teilstationären Planbetten eines der größten Krankenhäuser Niedersachsens und spielt für die medizinische Versorgung von etwa 1,4 Millionen Menschen im Einzugsgebiet der Stadt Braunschweig im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge eine zentrale Rolle.
Für das Haushaltsjahr 2024 ist für das skbs ein Haushaltsansatz von 21.754 T€ vorgesehen. Aufgrund des städtischen Doppelhaushalts 2023/2024 basiert dieser Haushaltsansatz noch auf der im Herbst 2022 aufgestellten mittelfristigen Erfolgsplanung des Wirtschaftsplanes 2023 des skbs, die für das Geschäftsjahr 2024 seinerzeit den genannten Jahresfehlbetrag vorsah (siehe hierzu DS 22-20021).
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17. September 2024 entschieden, dass dem skbs überplanmäßige Aufwendungen von rd. 31.770 T€ zur Verfügung gestellt werden (siehe hierzu DS 24-24262), um den im Wirtschaftsplan 2024 geplanten Jahresfehlbetrag von rd. 53.515 T€ für das laufende Geschäftsjahr des skbs vollständig zu kompensieren (siehe hierzu DS 23-22634).
Der 3. Quartalsbericht 2024 des skbs hatte einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 69.900T€ prognostiziert. Der nun zur Beschlussfassung vorgelegte Zuschuss von 16.400T€ würde dazu führen, dass dieser im Jahresabschluss 2024 des skbs als Ertragszuschuss der Gesellschafterin berücksichtigt werden könnte. Im Teilhaushalt FB 20 stehen durch entsprechende Minderaufwendungen Deckungsmittel i. H. v. 4.900 T€ zur Verfügung. Der oben genannte Restbetrag i. H. v. 11.500 T€ ist überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt über die u. a. Deckungsmittel.
Die Ergebnisprognose der Geschäftsführung auf Basis des 4. Quartalsberichts 2024 des skbs, welche erst nach Abschluss des Jahres 2024 erstellt wurde, geht nun von einem Jahresfehlbetrag von rd. 76.300 T€ aus (siehe hierzu DS 25-25473).
Grundsätzlich ist eine weitere Mittelzuführung der Stadt erforderlich, um einen Verzehr des Eigenkapitals zu begrenzen (Eigenkapital des skbs zum Ende des Geschäftsjahres 2023: rd. 74.032 T€ bzw. 9,5 %). Der Verlust des skbs soll i. H. v. 16.400 T€ durch die Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Davon werden 11.500 T€ durch überplanmäßigen Aufwendungen und 4.900 T€ durch entsprechende Deckungsmittel aus dem Teilhaushalt FB 20 bereitgestellt. Der restliche Fehlbetrag i. H. v. 6.484 T€ ist zunächst durch das Eigenkapital der Gesellschaft auszugleichen (Eigenkapital des skbs zum Ende des Geschäftsjahres nach vorl. Jahresabschluss 2024: rd. 67.545 T€ bzw. 7,6 %).
Die Haushaltsplanung 2025/2026 beruht darauf, dass die Jahresergebnisse 2024 ff. des skbs entsprechend der Q3-Prognose 2024 bzw. der Wirtschaftsplanung 2025 für die jeweiligen Jahre eintreten. Die mittelfristige Erfolgsplanung des Wirtschaftsplans 2025 des skbs sieht für das Jahr 2026 einen Jahresfehlbetrag von 74.063 T€ vor. Im Haushaltsplan 2025/2026 ist für das Jahr 2026 ein Verlustausgleich in Höhe von rd. 63.063 T€ veranschlagt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Differenzbetrag durch das Eigenkapital der Gesellschaft ausgeglichen wird. Dann würden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das städtische Finanzvermögen (Beteiligungsbuchwert der Gesellschaft) mit entsprechenden Ergebnisbelastungen im Kernhaushalt in Folgejahren erforderlich.
Die nun eingetretene Ergebnisverschlechterung im 4. Quartal 2024 führt zu einer nicht vorgesehenen Schmälerung des Eigenkapitals des skbs. Um diesem Umstand entgegenzuwirken soll dem Rat daher zur Stärkung des Eigenkapitals sowie zur Sicherung der Liquidität soweit haushaltswirtschaftlich möglich zu einem späteren Zeitpunkt eine Kapitalzuführung in Höhe von 6.484 T€ für das Jahr 2025 vorgeschlagen werden.
Die Bereitstellung weiterer Finanzmittel durch die Stadt Braunschweig dient dazu einen Beitrag zur Sicherstellung der notwendigen Liquidität zu leisten, um den jederzeitigen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten und dem eingangs genannten Versorgungsauftrag der Stadt Braunschweig somit vollumfänglich nachzukommen. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ist somit gegeben.
Zur Deckung stehen folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6120.01 / 361520 | Zinsertr. vUBS/Cashp | 290.000,00 | Nein, freie Mittel |
Mehrerträge | 1.61.6120.01 / 361720 | Zinsertr.Bank/Cashp. | 740.000,00 | Nein, freie Mittel |
Minderaufwand | 1.61.6120.01 / 451710 | Zinsaufw.Kreditinst. | 1.944.400,00 | Nein, freie Mittel |
Minderaufwand | 1.31.3155.20 / 424190 | Soz. Einr. f. Flüchtlinge und Asylbew. | 5.000.000,00 | Nein, freie Mittel |
Minderaufwand | 3E.210032 / 427114 | GS Diesterwegstraße, Vorplanung Erweiterung 4-Zügigkeit | 50.000,00 | Nein, freie Mittel |
Minderaufwand | 4E.210291 / 421110 | Jugendzentrum B 58, Neubau | 100.000,00 | Nein, freie Mittel |
Minderaufwand | 4E.210340 / 421110 | IGS Heidberg, Umgestaltung Flure | 210.000,00 | Ja |
Minderaufwand | 4E.210385 / 421110 | Gärtnerstützpunkt Nord, Ersatzbau | 50.000,00 | Nein, freie Mittel |
Minderaufwand | 4E.210402 / 421110 | Feuerwehr Geitelde, Ersatzbau | 35.600,00 | Nein, freie Mittel |
Minderaufwand | 4E.210414 / 421110 | Geb. Richard-Wagner-Str. 1, Dachsanierung | 50.000,00 | Ja |
Minderaufwand | 4E.210435 / 421110 | Städt. Stadion, Sanierung Duschen | 205.000,00 | Ja |
Minderaufwand | 4S.210102 / 422900 | Ausbau Schulkindbetreuung | 25.000,00 | Nein, freie Mittel |
Minderaufwand | 4E.210441 / 421110 | Stadthallensanierung | 2.800.000,00 | Ja |
Bei den nachzuveranschlagenden Ermächtigungen handelt es sich um Projekte bei denen im Haushaltsjahr 2024 keine Inanspruchnahme erfolgt ist und für die weitere Projektrealisierung eine Nachveranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 erfolgt ist bzw. 2027 ff. erforderlich wird.
