Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25777
Grunddaten
- Betreff:
-
Ermächtigung zur Aufnahme von Konzernkrediten in Höhe von bis zu 165,679 Mio. Euro
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Hübner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
Vorberatung
|
|
|
|
15.05.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.05.2025
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Jahr 2025
Konzernkredite zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen städtischer Gesellschaften gem. § 121a NKomVG wie folgt aufzunehmen und weiterzuleiten:
- Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH in Höhe von bis zu 106,9 Mio. Euro,
- Braunschweiger Verkehrs-GmbH in Höhe von bis zu 41,779 Mio. Euro,
- Nibelungen-Wohnbau-GmbH in Höhe von bis zu 2,0 Mio. Euro und
- Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH in Höhe von bis 15,0 Mio. Euro.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der niedersächsische Landtag hat am 29. Januar 2025 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes verabschiedet.
Damit erfolgte gemäß Artikel 1 unter anderem eine Neufassung bzgl. der bisher in § 181 NKomVG geregelten sogenannten Experimentierklausel. Die Aufnahme von Konzernkrediten ist nunmehr in dem neu aufgenommenen § 121a NKomVG geregelt. Der Gesetzestext ist als Anlage 1 beigefügt. Diese Änderungen sind zum 1. Februar 2025 in Kraft getreten.
Der Begriff ‚Konzernkredite‘ umfasst dabei neben langfristigen Investitionskrediten auch Liquiditätskredite, die der Zwischenfinanzierung von Investitionsmaßnahmen dienen.
Zur bisherigen Regelung gibt es zwei wesentliche Änderungen:
- Künftig ist ein Ratsbeschluss über die Aufnahme von Konzernkrediten erforderlich. Bisher erfolgte die Berücksichtigung im Rahmen des Beschlusses zur jeweiligen Haushaltssatzung der Kernverwaltung.
- Aus dem bisherigen Zulassungsverfahren (Genehmigung) ist ein Anzeigeverfahren geworden.
Im Folgenden werden die Voraussetzungen des § 121a Abs. 1 NKomVG zunächst allgemein und anschließend für jede städtische Gesellschaft, die an der Konzernfinanzierung teilnehmen möchte, dargestellt:
- Die Gesellschaft gehört zu den in § 136 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Nrn. 1 und 2 NKomVG genannten Bereichen.
Unter § 136 Abs. 1 Satz 3 NKomVG fallen Einrichtungen
- der Energieversorgung,
- der Wasserversorgung,
- des öffentlichen Personennahverkehrs,
- der Wohnraumversorgung und
- des Betriebs von Telekommunikationsnetzen.
Unter § 136 Abs. 3 Nr. 1 NKomVG fallen Einrichtungen, zu denen die Kommunen gesetzlich verpflichtet sind.
Unter § 136 Abs. 3 Nr. 2 NKomVG fallen Einrichtungen
- des Unterrichts-, Erziehungs- und Bildungswesens,
- des Sports und der Erholung,
- des Gesundheits- und Sozialwesens,
- des Umweltschutzes sowie
- solche ähnlicher Art.
- Die Gesellschaft hat den Investitionsbedarf dargelegt. Grundlage hierfür sind der Wirtschaftsplan des Unternehmens und eine Begründung für den o. g. Aufgabenbereich.
- Die Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft hat ergeben, dass sie ihre Verpflichtungen aus dem nach § 121a Abs. 1 Satz 2 und 3 zu schließenden Vertrag erfüllen wird.
- Der aufgenommene Kreditbetrag ist nach Maßgabe eines zwischen der Stadt Braunschweig und der jeweiligen städtischen Gesellschaft zu schließenden Vertrages an diese weiterzugeben und von ihr zurückzuzahlen. In dem Vertrag ist mindestens zusätzlich zu vereinbaren
- ein Zinssatz, dessen Höhe mindestens dem Zinssatz entspricht, den die Kommune auf den Konzernkredit zu entrichten hat, und
- eine Pflicht zur Rückzahlung des Kredits einschließlich der Zinsen zu dem Zeitpunkt, in dem eine der Entscheidungen nach § 152 Abs. 2 und 3 vollzogen wird.
Ein entsprechendes Vertragsmuster ist als Anlage 2 beigefügt. Die Kredite werden zu jeweils individuell festgelegten, EU-beihilferechtskonformen Konditionen an die Gesellschaften weitergeleitet.
Im Jahr 2025 ist die Aufnahme von Investitionskrediten im Rahmen der Konzernfinanzierung für folgende städtische Gesellschaften vorgesehen:
a) Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (im Folgenden skbs) in Höhe von bis zu 106,9 Mio. Euro
Das skbs ist eine 100%ige Eigengesellschaft der Stadt Braunschweig. Das Stammkapital beträgt aktuell 18,45 Mio. Euro. Gegenstand der Gesellschaft ist der gemeinnützige Betrieb des Städtischen Klinikums Braunschweig als Krankenhaus der Maximalversorgung sowie aller damit zusammenhängenden Einrichtungen, Nebeneinrichtungen und Hilfsbetriebe und gehört somit zu dem in § 136 NKomVG genannten Bereich des Gesundheitswesens.
Das skbs hat im Jahr 2006 mit den Baumaßnahmen zum Zwei-Standorte-Konzept begonnen. Die Zusammenführung der vormals vier in nunmehr zwei Standorte in Braunschweig soll bis zum Jahr 2029 abgeschlossen werden. Die Schwerpunktbildung von zwei großen medizinischen Zentren schafft bessere Bedingungen für interdisziplinäres Arbeiten und gemeinsame Ressourcennutzung, Abläufe und Prozesse werden noch effizienter gestaltet. Die Umsetzung des Konzepts ist so weit vorangeschritten, dass im Dezember 2024 der dritte Standort aufgegeben werden konnte und nunmehr am Standort Salzdahlumer Straße untergebracht wurde.
Das skbs hat zur Finanzierung der Investitionen des Zwei-Standorte-Konzepts regelmäßig bedarfsorientiert Darlehen aufgenommen, davon im Rahmen der Konzernfinanzierung insgesamt 366,5 Mio. Euro.
Im Wirtschaftsplan 2025 (s. DS 24-24702) weist das skbs ein Investitionsvolumen von rd. 100,2 Mio. Euro für das Zwei-Standorte-Konzept aus, das zu einem Anteil von 88,4 Mio. Euro durch Fremdmittel im Rahmen der Konzernfinanzierung gedeckt werden soll. Von dem Investitionsvolumen entfallen insbesondere auf
- den Neubau Ost 37,6 Mio. Euro,
- den Neubau Süd 50,0 Mio. Euro und
- lebensverlängernde Maßnahmen zur Ertüchtigung des Bestandes an den Standorten Salzdahlumer und Celler Straße 10,6 Mio. Euro.
Neben den Investitionen im Rahmen des Zwei-Standorte-Konzepts investiert das skbs weiterhin jährlich einen Betrag von über 10,0 Mio. Euro u. a. in für den Regelbetrieb notwendige IT-Software und Medizintechnik. Für das Jahr 2025 weist der Wirtschaftsplan hierfür ein Investitionsvolumen von insgesamt 25,4 Mio. Euro aus. Davon sollen 6,9 Mio. Euro über Fördermittel des Landes Niedersachsen und 18,5 Mio. Euro über externe Kreditaufnahmen im Rahmen der Konzernfinanzierung gegenfinanziert werden.
Das skbs hat im Rahmen des regelmäßigen Berichtswesens dargelegt, dass es in 2025 zu einem entsprechenden Mittalabfluss zur Finanzierung von Baumaßnahmen kommen wird und damit die Kreditaufnahmen im Laufe dieses Jahres erforderlich sein werden.
Es gibt keine Hinweise darauf, dass das skbs seinen Verpflichtungen der Stadt gegenüber nicht nachkommen könnte.
Die Stadt Braunschweig hat bis 2023 Verlustausgleiche von 112,6 Mio. Euro zur Stärkung der Liquidität der skbs geleistet. Die Ergebnisprognose des skbs für das 4. Quartal 2024 geht für das Geschäftsjahr 2024 von einem Jahresfehlbetrag (vor Verlustausgleich) von rd. 76,3 Mio. Euro aus. Es ist vorgesehen, den prognostizierten Verlust in Höhe von rd. 69,9 Mio. Euro durch Verlustausgleich zu decken. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von rd. 6,4 Mio. Euro soll vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat und soweit haushaltswirtschaftlich möglich durch eine entsprechende Kapitalzuführung der Stadt Braunschweig ausgeglichen werden (siehe hierzu DS 25-25700). Diese Maßnahmen sollen die Kreditwürdigkeit der SKBS sicherstellen, insbesondere angesichts des hohen Investitionsbedarfs für das Zwei-Standorte-Konzept.
Das skbs plant für das Jahr 2025 einen Verlust in Höhe von rd. 78,3 Mio. Euro. Dieser ist maßgeblich auf die von außen einwirkenden Faktoren der letzten Jahre zurückzuführen. Die Stadt Braunschweig beabsichtigt, diesen Verlust auszugleichen und hat entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2025 veranschlagt. Dies dient als kommunaler Beitrag zur Erhaltung der wirtschaftlichen Stabilität des skbs.
Zwischen 2026 bis 2029 werden Jahresfehlbeträge von jährlich bis zu 89,7 Mio. Euro erwartet, die teilweise im Zusammenhang mit den Investitionen in das Zwei-Standorte-Konzept stehen. Die hohen Investitionskosten, die nur zum Teil über Fördermittel des Landes abgedeckt und somit fremdfinanziert werden müssen, führen zu Abschreibungen und die dafür aufgenommenen Kredite zu Zinsaufwendungen.
Die Eigenkapitalquote ist in den letzten Jahren auf 23,8 % (2023) gesunken, auch für das Jahr 2024 wird sich diese Tendenz fortsetzen. Die rückläufige Entwicklung der Eigenkapitalquote ist die Konsequenz der Fremdfinanzierung der Investitionskosten im Zusammenhang mit dem 2-Standorte-Konzept.
Zur Ergebnisverbesserung hat das skbs in den Vorjahren ein Konzept zur medizinstrategischen Neuausrichtung (Medizinstrategie 2028) zusammen mit der miralytik healthcare consulting GmbH erarbeitet. Daneben hat die WMC HEALTHCARE GmbH (WMC) die wirtschaftliche Situation des skbs aus Sicht der Stadt Braunschweig als Gesellschafterin mehrdimensional beleuchtet und in Form eines Gutachtens strategische Handlungsoptionen aus der Perspektive der Gesellschafterin unter Beibehaltung des Niveaus eines Maximalversorgers für das skbs zu erarbeitet. Beides dient der wirtschaftlichen Sicherung des skbs auf dem Niveau eines Maximalversorgers und bildet ab dem Geschäftsjahr 2025 die Grundlage für die Wirtschaftsplanung des skbs (siehe hierzu DS 24-24703).
Trotz der aktuell schwierigen Lage im Krankenhaussektor wird die Kreditwürdigkeit des skbs als gegeben angesehen.
Die Prüfung der wirtschaftlichen Lage hat ergeben, dass das skbs ihre Verpflichtungen aus dem nach § 121 a Sätze 2 und 3 NKomVG zu schließenden Vertrag erfüllen wird.
b) Braunschweiger Verkehrs-GmbH (im Folgenden BSVG) in Höhe von bis zu 41,779 Mio. Euro
Die BSVG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Braunschweig Beteiligungen GmbH (im Folgenden BSBG), die ihrerseits eine 100%ige Eigengesellschaft der Stadt Braunschweig ist. Das Stammkapital beträgt aktuell 19,578 Mio. Euro. Gegenstand des Unternehmens ist der öffentliche Personennahverkehr im Stadtgebiet Braunschweig sowie teilweise im Großraumverband Braunschweig zusammen mit anderen Verkehrsunternehmen. Zu diesem Zweck unterhält die BSVG insgesamt 35 Bus- uns 5 Straßenbahnlinien und gehört somit zu dem in § 136 NKomVG genannten Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die BSVG hat in den vergangenen Jahren zur Finanzierung der Investitionen regelmäßig bedarfsorientiert Darlehen aufgenommen, davon im Rahmen der Konzernfinanzierung insgesamt 76,3 Mio. Euro.
Im Wirtschaftsplan 2025 (s. DS 24-24646) weist die BSVG ein Investitionsvolumen von rd. 90,0 Mio. Euro aus, das zu einem Anteil von 41,779 Mio. Euro durch Fremdmittel im Rahmen der Konzernfinanzierung gedeckt werden soll. Finanziert wird damit die Beschaffung von Bussen und Zubehör (rd. 32,2 Mio. Euro) sowie der Stadtbahnausbau, Gleiserneuerungen, anderer Baumaßnahmen, Ausstattungen und ähnliche Investitionen (rd. 57,8 Mio. €).
Die BSVG hat im Rahmen des regelmäßigen Berichtswesens dargelegt, dass es in 2025 zu einem entsprechenden Mittalabfluss zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen kommen wird und damit die Kreditaufnahmen im Laufe dieses Jahres erforderlich sein werden.
Die Wirtschaftsplanung berücksichtigt die pünktliche Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die BSVG ihre Verpflichtungen der Stadt gegenüber nicht nachkommen könnte.
Die Jahresergebnisse der BSVG waren in den vergangenen Jahren unter Berücksichtigung des städtischen Zuschusses stets ausgeglichen. Dies ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan 2025 auch für den Planungszeitraum 2025 bis 2029.
Die Eigenkapitalquote lag in der Vergangenheit bei über 10 %. Bis 2029 wird die Eigenkapitalquote auf rd. 7 % absinken, was mit den hohen Investitionssummen im Rahmen des Stadtbahnausbaus einhergeht, die nicht vollständig über Fördermittel bzw. zum jetzigen Zeitpunkt nicht über höhere Einnahmen finanziert werden können.
Die Kreditwürdigkeit der BSVG wird trotz veränderter Kennzahlen als gegeben angesehen.
Die Prüfung der wirtschaftlichen Lage hat ergeben, dass die BSVG ihre Verpflichtungen aus dem nach § 121 a Sätze 2 und 3 NKomVG zu schließenden Vertrag erfüllen wird.
c) Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (im Folgenden NiWo) in Höhe von bis zu 2,0 Mio. Euro
Die Gesellschaftsanteile an der NiWo verteilen sich unter Herausrechnung der eigenen Anteile zu 49,0 % auf die BSBG und zu 51,0 % auf die Stadt Braunschweig. Die NiWo weist derzeit ein Stammkapital von 7,67 Mio. Euro auf. Gegenstand des Unternehmens ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung (§ 3 Abs. 1 S. 1 des Gesellschaftsvertrages) und gehört somit zu dem in § 136 NKomVG genannten Bereich der Wohnraumversorgung.
Die NiWo hat in den vergangenen Jahren zur Finanzierung der Investitionen regelmäßig bedarfsorientiert Darlehen aufgenommen, davon im Rahmen der Konzernfinanzierung insgesamt 20,3 Mio. Euro.
Im Wirtschaftsplan 2025 (s. DS 24-24442) weist die NiWo ein Investitionsvolumen von rd. 12,4 Mio. Euro, das zu einem Anteil von 2,0 Mio. Euro durch Fremdmittel im Rahmen der Konzernfinanzierung gedeckt werden soll. Es handelt sich bei den zu finanzierenden Maßnahmen insbesondere um Fassadendämmungen und Dacherneuerungen in verschiedenen Stadtgebieten.
Die NiWo hat im Rahmen des regelmäßigen Berichtswesens dargelegt, dass es in 2025 zu einem entsprechenden Mittalabfluss zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen kommen wird und damit die Kreditaufnahmen im Laufe dieses Jahres erforderlich sein werden.
Die Wirtschaftsplanung berücksichtigt die pünktliche Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die NiWo ihre Verpflichtungen der Stadt gegenüber nicht nachkommen könnte.
Die Jahresergebnisse der NiWo waren in den letzten Jahren stets positiv. Planerisch lässt sich aus der Entwicklung keine Verschlechterung der zu erwartenden Ergebnisse erkennen.
Die Eigenkapitalquote lag in den letzten Jahren bei rd. 20 %. Ein Absinken der Quote lässt sich aus der Planung nicht ableiten.
Die Kreditwürdigkeit der NiWo wird als gegeben angesehen.
Die Prüfung der wirtschaftlichen Lage hat ergeben, dass die NiWo ihre Verpflichtungen aus dem nach § 121 a Sätze 2 und 3 NKomVG zu schließenden Vertrag erfüllen wird.
d) Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (im Folgenden GGB) in Höhe von bis zu 15,0 Mio. Euro
Die GGB ist eine 100%ige Eigengesellschaft der Stadt Braunschweig und weist ein Stammkapital von 25.000 Euro aus. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, der Tausch und der Verkauf sowie die Verwaltung und die Bewirtschaftung von unbebauten und bebauten Grundstücken innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes Braunschweig mit dem Ziel der Deckung eines konkreten Flächenbedarfs oder der vorausschauenden Flächenvorsorge für Wohnen, Wohnfolgeeinrichtungen, Kultur, Forschung/Lehre und Gewerbe/Industrie im Stadtgebiet Braunschweig. Die GGB gehört somit zu dem in § 136 NKomVG genannten Bereich der Wohnraumbeschaffung.
Die GGB hat in den vergangenen Jahren zur Finanzierung von Investitionen bedarfsorientiert bedarfsorientiert Darlehen aufgenommen, davon im Rahmen der Konzernfinanzierung 26,2 Mio. Euro.
Im Wirtschaftsplan 2025 (s. DS 24-24712) weist die GGB ein Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 34,8 Mio. Euro aus, die zu rd. 1/3 mit vorhandenen Mittel und zu 2/3 durch die Aufnahme von Fremdmittel in Höhe von 20 Mio. € gedeckt werden sollen. Konkret beläuft sich der Kreditbedarf für 2025 nach Aussage der GGB auf 15,0 Mio. Euro. Finanziert wird damit der Erwerb, Erschließung sowie die Vermarktung von Wohnflächen insbesondere für die Baugebiete
- Feldstraße,
- An der Schölke,
- Rautheim-Möncheberg,
- Stöckheim-Süd und
- Wenden-West.
Die GGB hat im Rahmen des Berichtswesens dargelegt, dass es in 2025 zu einem entsprechenden Mittalabfluss zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen kommen wird und damit die Kreditaufnahmen im Laufe dieses Jahres erforderlich sind.
Die Wirtschaftsplanung berücksichtigt die pünktliche Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die GGB ihre Verpflichtungen der Stadt gegenüber nicht nachkommen könnte.
Die Jahresergebnisse der GGB waren in den vergangenen Jahren unter Berücksichtigung des vorhandenen Gewinnvortrags stets ausgeglichen. Für den Planungszeitraum 2025 bis 2029 ist unter Berücksichtigung des städtischen Zuschusses von einem ausgeglichenen Jahresergebnis auszugehen.
Die Eigenkapitalquote lag in den Jahren 2021 und 2022 über 10 %. In den folgenden Jahren ist die Quote kontinuierlich durch den Abbau von Gewinnvorträgen abgesunken. Diese Entwicklung ist bei der vorliegenden Gesellschaft allerdings durch das entsprechende Geschäftsmodell bedingt und besitzt somit weniger Aussagekraft.
Die Kreditwürdigkeit der GGB wird als gegeben angesehen.
Die Prüfung der wirtschaftlichen Lage hat ergeben, dass die GGB ihre Verpflichtungen aus dem nach § 121 a Sätze 2 und 3 NKomVG zu schließenden Vertrag erfüllen wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
72,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
88,9 kB
|
