Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-25278-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In den Sitzungen der Stadtbezirksräte 112 am 5. März 2025 sowie 120 Östliches Ringgebiet am 23. April 2025 wurden folgende inhaltsgleiche Beschlüsse (Anregungen gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG) gefasst:

 

Der Stadtbezirksrat beantragt die Prüfung zur Unterschutzstellung der Lindenreihe an der Grünewaldstraße als Naturdenkmal in der Schutzgebietsverordnung für Baumreihen und Alleen.

 

Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit:


Naturdenkmale sind gemäß § 28 BNatSchG Einzelerzeugnisse der Natur oder Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Die Schutzwürdigkeit als Naturdenkmal setzt eine herausragende individuelle Bedeutung des jeweiligen Objekts voraus.

 

Das Ergebnis der unabhängigen fachlichen Prüfung der Unteren Naturschutzbehörde wurde bereits im Rahmen der Anfrage des Stadtbezirksrats 112 vom 22.02.2024 mitgeteilt (24-23247-01). Diese hat ergeben, dass die in Rede stehenden Linden aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes keine Naturdenkmalwürdigkeit aufweisen. Die Bäume verfügen weder über eine besondere kulturhistorische Bedeutung noch über eine außergewöhnliche Seltenheit, wie sie etwa bei einem besonders hohen Alter oder dem Vorkommen seltener Baumarten in ausgeprägter Form vorliegen würde. Auch Merkmale einer besonderen Eigenart oder Schönheit, welche sich z. B. durch einen großen Stammumfang mit besonderer Wuchsform oder eine herausragend ausgeprägte Baumkrone auszeichnet, sind nicht gegeben. Die Linden weisen aufgrund des stark versiegelten und beengten Standortes lediglich schmal ausgeprägte Baumkronen auf, die nicht der natürlichen Wuchsform entsprechen und somit keine außergewöhnlichen morphologischen Merkmale erkennen lassen.

 

Unabhängig von diesem Ergebnis ist festzuhalten, dass die Lindenreihe grundsätzlich erhaltenswert ist. Die Stadtverwaltung ist bereits intensiv bemüht, städtische Baumreihen und Alleen durch eine regelmäßige Baumkontrolle, notwendige Baumpflegemaßnahmen und bedarfsgerechte Nachpflanzungen zu erhalten.

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