Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25725
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Jahresabschluss 2021 des Pensionsfonds der Stadt Braunschweig gem. §§ 129, 130 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Feuerwehr-, Ordnungs- und Digitalisierungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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15.05.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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27.05.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses des Sondervermögens Pensionsfonds durch Herrn Stadtrat Dr. Pollmann als Leiter gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG sowie aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2021 wird der Jahresabschluss 2021 beschlossen.
2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2021 wird folgende Genehmigung erteilt:
Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 542.207,70 EUR wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen und dann gem. § 110 Abs. 6 NKomVG der zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung/finanzielle Auswirkung:
- Allgemeines
1.1 Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbstständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet. Durch den „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ sollte ursprünglich die dauerhafte Finanzierung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen (soweit das Beamtenverhältnis auf Probe nach dem 31. Dezember 1999 begründet worden ist) sichergestellt werden.
Beim Pensionsfonds handelt es sich um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG. Für das Sondermögen wird ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt (Abschnitt XIII des Haushaltsplanes 2021). Es sind daher die Vorschriften der Haushaltswirtschaft anzuwenden (§ 130 Abs. 4 NKomVG). Für jedes Haushaltsjahr ist ein Jahresabschluss im Sinne des § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz, einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung und einem Anhang. Dem Anhang sind ein Rechenschaftsbericht sowie eine Anlagen-, eine Schulden-, eine Rückstellungs- und eine Forderungsübersicht beigefügt. Die entsprechenden Unterlagen sind in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt.
Die Zuführung in das Sondervermögen bestimmte sich seit dem Jahr 2018 gemäß § 3 Abs. 2 der im Jahr 2021 einschlägigen Satzung zur Errichtung und Verwaltung des „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ pauschal nach der in der geltenden Investitionsplanung der Stadt Braunschweig vorgesehenen Jahresrate. Aufgrund fehlender Rentabilität wurde die Zuführung ab dem Jahr 2020 jedoch ausgesetzt und die Zuführungsrate auf 0 EUR herabgesetzt (20-12461). Dementsprechend wurden dem Sondervermögen im Jahr 2021 keine Mittel aus dem städtischen Haushalt zugeführt. Im städtischen Haushalt vorerst weiterhin berücksichtigt waren die Auswirkungen des Gesetzes zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag für Beamte. Demnach wurden dem Sondervermögen satzungsgemäß Abfindungsleistungen aus der Versorgungslastenteilung in Höhe von 1.171.684,72 EUR für insgesamt zehn aufgenommene Beamtinnen und Beamte zugeführt. Im Gegenzug waren für fünfzehn Personen, die aufgrund von Dienstherrenwechseln aus dem Pensionsfonds ausgeschieden sind, Abfindungszahlungen in Höhe von 683.505,37 EUR zu leisten. Diese wurden dem Sondervermögen entnommen und dem Kernhaushalt zugeführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 weist eine Bilanzsumme von rund 58,150 Mio. EUR aus. Die Nettoposition beträgt ebenfalls rund 58,150 Mio. EUR.
1.2 Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde vom Rechnungsprüfungsamt im Sinne der §§ 155 Abs. 1 Nr. 1 und 156 Abs. 1 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 130 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 4 NKomVG geprüft. Die Bemerkungen sind im Schlussbericht vom 31. Januar 2025 (Auszug siehe Anlage 2) zusammengefasst. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wird bestätigt, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Pensionsfonds vermittelt.
- Ergebnis des Jahresabschlusses 2021
2.1 Ergebnisrechnung
| Ergebnisrechnung | Abweichungen | ||
| nach dem Ansatz | nach dem Ergebnis | absolut | relativ |
| -in Euro- | -in Euro- | -in Euro- | -in Prozent- |
Ordentliche Erträge | 849.000,00 | 1.225.737,78 | 376.737,78 | 44,37 |
Ordentliche Aufwendungen | 800.100,00 | 683.530,08 | -116.569,92 | -14,56 |
Ordentliches Ergebnis Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) | 48.900,00 | 542.207,70 | 493.307,70 | über 100 |
Außerordentliche Erträge | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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Jahresergebnis Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) | 48.900,00 | 542.207,70 | 493.307,70 | über 100 |
Nach der Ergebnisrechnung 2021 des Sondervermögens ergibt sich durch Mehrerträge in Höhe von 376.737,78 EUR sowie Minderaufwendungen in Höhe von 116.569,92 EUR insgesamt eine Verbesserung des Jahresergebnisses gegenüber dem Planwert in Höhe von 493.307,70 EUR. Der Jahresüberschuss in Höhe von 542.207,70 EUR ist auf Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorzutragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der Überschussrücklage zuzuführen.
Die Verbesserung des Jahresergebnisses gegenüber dem Planwert begründet sich vornehmlich durch höhere Zuführungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (vgl. Nr. 1.1). Die Anzahl der Dienstherrenwechsel sowie die Höhe der damit verbundenen individuellen Abfindungsleistungen (zwischen 5.429 EUR und 425.191 EUR) können im Vorfeld lediglich geschätzt werden und sind nicht kalkulierbar.
2.2 Finanzrechnung
| Nach dem / der | Abweichungen | ||
| Finanzhaushalt | Finanzrechnung | absolut | relativ |
| -in Euro- | -in Euro- | -in Euro- | -in Prozent- |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 48.900,00 | 1.051.196,06 | 1.002.296,06 | über -100 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | 25.806.200,00 | 8.020.908,89
| -17.785.291,11 | -66,92 |
Finanzmittelveränderung | 25.855.100,00 | 9.072.104,95 | -16.782.995,05 | -64,91 |
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen | 0,00 | -12.000.000,00 | -12.000.000,00
| über -100 |
Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Jahres | 24.329.851,00
| 3.035.386,97 | -21.294.464,03 | -87,52 |
Zahlungsmittelbestand am Ende des Jahres | 50.184.951,00 | 107.491,92 | -50.077.459,08
| -99,78 |
Im Finanzhaushalt 2021 des Sondervermögens war eine Finanzmittelveränderung (eine Erhöhung des Bestandes an Zahlungsmitteln) in Höhe von 25.855.100,00 EUR geplant.
Die Abweichung beim Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit begründet sich insbesondere durch höhere Einzahlungen für Versorgungslastenteilung (einschließlich der Spitzabrechnung 2020) in Höhe von 917.063,61 EUR sowie höhere Zinseinzahlungen in Höhe von 63.203,00 EUR.
Durch drei zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung noch nicht bekannte Kreditvergaben an Gesellschaften innerhalb des Konzerns in Höhe von insgesamt rund 17.785.352,08 EUR (22-17564), begründet sich vornehmlich die Abweichung beim Saldo aus Investitionstätigkeit.
Aus den beiden Salden (laufende Verwaltungstätigkeit/Investitionstätigkeit) ergibt sich insgesamt eine Finanzmittelveränderung in Höhe von 9.072.104,95 EUR.
Unter Berücksichtigung einer haushaltsunwirksamen Umbuchung in Höhe von 12.000.000,00 EUR in den städtischen Cashpool hat sich zum Stichtag 31. Dezember 2021 ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 107.491,92 EUR ergeben.
Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2021 wurden durch den Leiter des Sondervermögens festgestellt (Anlage 3).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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7 MB
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2
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(wie Dokument)
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259,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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309,7 kB
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