Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-25818

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Folgende Änderungen an der Markierung und Beschilderung der Fahrradstraßen werden vorgenommen:

1. Pockelsstraße (vgl. Anlage 1 DS)

Das Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ ersetzt das vorhandene Zusatzzeichen unter dem Verkehrszeichen Fahrradzone („Motorrad und Kfz frei“).

2. Schubertstraße (vgl. Anlage 3 DS)

Das Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ ersetzt das geplante Zusatzzeichen unter dem Verkehrszeichen Fahrradzone („Motorrad und Kfz frei“) auf beiden Seiten der Schubertstraße. Die geplante Beschilderung in den Inselwall entfällt.

3. Schubertstraße (vgl. Anlage 3 DS)

Zwischen den Einmündungen Am Gaußberg und Inselwall wird der motorisierte Durchgangsverkehr in bzw. aus Richtung Bammelsburger Str./Am Gaußberg mithilfe eines oder mehrerer Modalfilter und einer entsprechend angepassten Beschilderung unterbunden. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

zu Nr. 1 (Pockelstraße):

a) Punkt 7 der beschlossenen Qualitätsstandards.
b) Die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) regelt zu Zeichen 244.3 und 244.4 Beginn und Ende einer Fahrradzone: „II. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen darf in Fahrradzonen nur ausnahmsweise – dann in der Regel durch Anordnung des Zusatzzeichens „Anlieger frei“ – zugelassen werden. [..]“ Gründe für ein Abweichen von dieser Vorschrift liegen keine vor.

zu Nr. 2 (Schubertstraße):

a) Punkt 7 der beschlossenen Qualitätsstandards.
b) Die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) regelt zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße: „II. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise – dann in der Regel durch Anordnung des Zusatzzeichens „Anlieger frei“ – zugelassen werden. [..]“ Die angeführte Begründung für ein Abweichen von dieser Vorschrift – Erschließung des Wohngebiets um die Bammelsburger Straße – ist nicht überzeugend. Die Erschließung kann einerseits von Norden erfolgen, andererseits kann von Osten nun von allen Kfz die Straße Am Gaußberg genutzt werden, die dann keine Fahrradstraße mehr ist. Lediglich KfZ-Anlieger der Schubertstraße selber und des Inselwalls sollen die Schubertstraße befahren dürfen. Infolge der durchgehenden Beschilderung der Fahrradstraßen Schubertstraße und Inselwall kann eine Wiederholung der Beschilderung an der Einmündung Inselwall entfallen.

zu Nr. 3 (Schubertstraße):

Punkt 7 der beschlossenen Qualitätsstandards. Ein Modalfilter stellt baulich sicher, dass der motorisierte Durchgangsverkehr über die Schubertstraße auf Anlieger der Schubertstraße und des Inselwalls beschränkt wird. Anlieger der Bammelsburger Straße nutzen Am Gaußberg zur Ein- bzw. die Wendenmaschstraße und Am Wendenwehr zur Ausfahrt. Dies reduziert zugleich die Unfallgefahr an der Einmündung Wendenstraße, bei der es regelmäßig gefährliche Situationen für den Radverkehr Fahrtrichtung Süden durch fehlende Sicht für Kfz gibt.   

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