Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25801
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt der Stadt Braunschweig zum Deutsch-Österreichischen URBAN-Netzwerk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung
- Beteiligt:
- 01 Büro des Oberbürgermeisters
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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27.05.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Deutsch-Österreichische URBAN-Netzwerk existiert seit über 25 Jahren und umfasst derzeit 13 Mitgliedsstädte, davon 11 aus Deutschland und 2 aus Österreich, die aktiv an der EU-geförderten Stadtentwicklung teilnehmen. Es wird vom Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV) getragen und gemanagt. Die Kernarbeit des Netzwerks besteht in einem intensiven fachlichen Austausch zur Umsetzung von EU-geförderten Projekten der Stadtentwicklung, politischer Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der breiten Vernetzung mit Entscheidungsträgern auf allen staatlichen Ebenen.
Regelmäßige Netzwerktagungen und Exkursionen bieten den Mitgliedern die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen und innovative Stadtentwicklungsmaßnahmen zu diskutieren.
Das Netzwerk unterstützt zudem die Umsetzung der Urbanen Agenda der EU und fungierte als Fachforum bei der Erstellung der Neuen Leipzig-Charta. Darüber hinaus ist das URBAN-Netzwerk die Deutsche Koordinationsstelle der Europäischen Stadtinitiative/URBACT sowie Partner des Neuen Europäischen Bauhauses.
Ziele und Mehrwert
Durch den Beitritt als erste Stadt Niedersachsens zum URBAN-Netzwerk erhält Braunschweig die Möglichkeit, einen Wissensvorsprung hinsichtlich Initiativen und Förderansätzen auf EU-Ebene im Bereich der Stadtentwicklung zu erhalten. Netzwerkarbeit ist entscheidend, um die Sichtbarkeit der Stadt zu erhöhen, ihre Position in der europäischen Zusammenarbeit zu festigen und dadurch frühzeitig an Förderinformationen zu gelangen. Denn durch die aktive Teilnahme an Netzwerktagungen in Deutschland, Österreich oder Brüssel erhält Braunschweig Zugang zu einem intensiven Erfahrungsaustausch und knüpft wertvolle Kontakte.
Veranstaltungen, politische Konferenzen und Arbeitskreise ermöglichen die Diskussion integrierter Stadtentwicklungsaktivitäten. Dabei widmet sich das Netzwerk jeweils aktuellen Themen einer integrierten städtischen Entwicklung, die auch für die Stadt Braunschweig große Relevanz haben. So werden u. a. Aspekte der Urban Agenda, Innovativen Maßnahmen der Stadtentwicklung, Stadt-Umland-Partnerschaften und Energieeffizienz in Quartieren erörtert. Der Mehrwert des Netzwerks liegt dabei insbesondere in der breiten Vernetzung mit Entscheidungsträgern auf Landes-, Bundes und EU-Ebene und der fachlichen Unterstützung EU-geförderter integrierter Stadtentwicklungsmaßnahmen. Gerade auch im Hinblick auf die aktuell beginnende Diskussion der Neuausrichtung der EU-Strukturförderung für die neue Förderperiode ab 2028 ist es wichtig die Braunschweiger Interessen im Bereich der Stadtentwicklung über etablierte Netzwerke auf EU-Ebene einzubringen.
Kosten
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für das URBAN-Netzwerk beträgt derzeit 8.500 EUR und steht im Teilhaushalt des Referats 0120 – Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung – zur Verfügung. Referat 0120 ist für die zentrale Fördermittelkoordination sowie für EU-Angelegenheiten verantwortlich. Die Mitgliedschaft ist turnusmäßig zunächst bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen.
Fazit
Durch die Teilnahme am Netzwerk erhält Braunschweig frühzeitig Zugang zu Informationen über Förderprogramme und kann über die Interessenvertretung an deren Ausgestaltung mitwirken. Die Mitgliedschaft im URBAN-Netzwerk stellt somit einen idealen Ausgangspunkt dar, um die Vernetzung mit Akteuren auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zu fördern und Braunschweigs Position im Bereich EU-Zusammenarbeit und Fördermittelakquise zu stärken. Weitere Details und Vorteile sind den Anlagen zu entnehmen.
Die Verwaltung empfiehlt daher den Beitritt zum URBAN-Netzwerk und die aktive Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen. Im Falle eines positiven Beschlusses wird die Verwaltung eine schriftliche Erklärung zur Aufnahme an das Netzwerkmanagement richten.
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 17 NKomVG („Mitgliedschaft in kommunalen Zusammenschlüssen“).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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147,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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