Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25504-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der SPD-Fraktion „Sanierung und Umbau Altgebäude GS Querum – eine Chance für die IGS Querum?“ vom 03.04.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

 

Das Gebäude der Grundschule Querum (Eichhahnweg 1) selbst steht nicht unter Denkmalschutz. In unmittelbarer Nachbarschaft stehen die Gebäude Bevenroder Straße 37 (ehemalige Schule) und das Wohngebäude Bevenroder Straße 36 unter Denkmalschutz. Insofern könnten bei weitreichenden äußeren Veränderungen Belange des Umgebungsdenkmalschutzes nach § 10 Abs. (1) 4 NDSchG berührt sein.

 

Zu 2.:

 

Das Gebäude der GS Querum wird nach Fertigstellung des Schulneubaus zum Schuljahr 2028/2029 nicht mehr von der Grundschule genutzt. Das Gebäude wird perspektivisch durch die IGS genutzt werden. Planungen dazu liegen noch nicht vor. Die nächsten Schritte werden in den kommenden Sitzungen im Beirat besprochen.

 

Zu 3.:

 

Es wird derzeit davon ausgegangen, dass das Grundschulgebäude der IGS zur Verfügung gestellt wird.


 

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