Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25534-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Risiken und offene Fragen beim Projekt Stiftshöfe/Burgpassage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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14.05.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Die Immobilie wurde durch die städtische Tochtergesellschaft Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) erworben. Die SFB entwickelt seitdem das Projekt im Rahmen ihrer Aufgabenstellung und unter Beachtung der gesellschaftsrechtlichen Regelungen und Rahmenbedingungen. Verantwortlich ist die Geschäftsführung, die den Gesellschaftsgremien, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung, berichtet.
Die Gesellschaft verfolgt mit dem Prozess vor dem Landgericht das Ziel, die öffentlich vorgetragenen Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung einer gerichtlichen Klärung zuzuführen und die in Rede stehende finanzielle Forderung abzuwehren.
Auskünfte der Verwaltung beruhen auf Fakten und nicht auf Vermutungen oder Spekulationen. Dies gebietet insbesondere im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren schon der Respekt vor dem entscheidenden Gericht, zumal die Stadt in diesem Fall nicht einmal Prozessbeteiligte ist. Ein Urteil des Landgerichts ist für den 21. Mai 2025 angekündigt, dies gilt es abzuwarten.
Vor diesem Hintergrund werden die Fragen nach Einbindung der SFB wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Ein „Abrissstopp“ oder ein „vorläufiger Bauplanungsstopp“ ist als Ergebnis des Gerichtsverfahrens nicht zu erwarten, da diese Fragen kein Streitgegenstand in dem Verfahren sind.
Zu Frage 2:
Die Entscheidung des Landgerichts wird abgewartet. Da der Prozess aber wie unter 1 ausgeführt, keine operativen Maßnahmen betrifft, ist ein Einfluss auf den Zeitplan unwahrscheinlich.
Zu Frage 3:
Die Geschäftsführung der SFB hat bisher und wird auch künftig Planungsunterlagen des Büros Vahjen und Partner weder bei der Planung des Objektes noch bei der späteren Baumaßnahme verwenden. Es sind eigenständige Entwürfe anderer Architekturbüros beauftragt. Aus Sicht der SFB liegt daher keine Urheberrechtsverletzung vor. Das war auch der Grund für die SFB zur Erhebung der Klage beim Landgericht.
