Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25755-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Räumlichkeiten der Heimatpfleger
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0413 Referat Städtisches Museum; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Planung und Hochbau
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
14.05.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei der Stadt Braunschweig sind aktuell 40 Ortsteilheimatpfleger/innen (inklusive Stadtheimatpfleger/innen) ehrenamtlich tätig. Für diese Funktion erhalten die Heimatpfleger/innen als ehrenamtlich Tätige gem. § 9 Abs. 3 der Entschädigungssatzung der Stadt Braunschweig eine monatliche Aufwandsentschädigung i. H. v. 34,00 €. Räumlichkeiten der Stadt werden in der Regel nicht zur Verfügung gestellt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.04.2025 wie folgt:
Zu 1:
Im Zusammenhang mit dem Haushaltskonsolidierungsprogramm 2002 ist die Aufgabe der inhaltlichen Betreuung der Heimatpfleger/innen entfallen. Diese wurde zuvor in der Stelle „Denkmalschutz und Denkmalpflege“ des damaligen Fachbereiches Stadtplanung und Umweltschutz wahrgenommen. Lediglich die Zahlung der Aufwandsentschädigung und die Berufung neuer Heimatpfleger/innen wird noch durch die Bauverwaltung wahrgenommen.
Zu 2:
Es besteht aktuell kein Leerstand im Altstadtrathaus, der zur Verfügung gestellt werden könnte. Im Altstadtrathaus steht im II. OG lediglich noch ein Büroraum zur Verfügung. Dieser wird aber für die Mitarbeiter/innen der Öffentlichkeitsarbeit der Kulturverwaltung benötigt und ist daher für hauseigene Zwecke unverzichtbar. Eine Möglichkeit, Räumlichkeiten im Altstadtrathaus für die Arbeit der „Stadtteilheimatpflege“ zu nutzen, besteht daher aktuell nicht.
Zu 3:
Die Stadtteilheimatpfleger/innen nutzen überwiegend ihre privaten Räume zur Archivierung. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Außer den Räumlichkeiten im Altstadtrathaus gibt es Teilnutzungen folgender Liegenschaften durch Stadt- bzw. Ortsheimatpfleger/innen:
Petzvalstraße 50 B
Salzdahlumer Straße 303
Thiedestraße 19 A
Braunschweiger Straße 4.
