Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25755-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Bei der Stadt Braunschweig sind aktuell 40 Ortsteilheimatpfleger/innen (inklusive Stadtheimatpfleger/innen) ehrenamtlich tätig. r diese Funktion erhalten die Heimatpfleger/innen als ehrenamtlich Tätige gem. § 9 Abs. 3 der Entschädigungssatzung der Stadt Braunschweig eine monatliche Aufwandsentschädigung i. H. v. 34,00 €. umlichkeiten der Stadt werden in der Regel nicht zur Verfügung gestellt.

 

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.04.2025 wie folgt:

 

Zu 1:

Im Zusammenhang mit dem Haushaltskonsolidierungsprogramm 2002 ist die Aufgabe der inhaltlichen Betreuung der Heimatpfleger/innen entfallen. Diese wurde zuvor in der Stelle „Denkmalschutz und Denkmalpflege“ des damaligen Fachbereiches Stadtplanung und Umweltschutz wahrgenommen. Lediglich die Zahlung der Aufwandsentschädigung und die Berufung neuer Heimatpfleger/innen wird noch durch die Bauverwaltung wahrgenommen.

 

Zu 2:

Es besteht aktuell kein Leerstand im Altstadtrathaus, der zur Verfügung gestellt werden könnte. Im Altstadtrathaus steht im II. OG lediglich noch ein Büroraum zur Verfügung. Dieser wird aber für die Mitarbeiter/innen der Öffentlichkeitsarbeit der Kulturverwaltung benötigt und ist daher für hauseigene Zwecke unverzichtbar. Eine Möglichkeit, Räumlichkeiten im Altstadtrathaus für die Arbeit der „Stadtteilheimatpflege“ zu nutzen, besteht daher aktuell nicht.

 

Zu 3:

Die Stadtteilheimatpfleger/innen nutzen überwiegend ihre privaten Räume zur Archivierung. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Außer den Räumlichkeiten im Altstadtrathaus gibt es Teilnutzungen folgender Liegenschaften durch Stadt- bzw. Ortsheimatpfleger/innen:

 

Petzvalstraße 50 B

Salzdahlumer Straße 303

Thiedestraße 19 A

Braunschweiger Straße 4.

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