Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25821

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG für den Sitzverlust des Ratsherrn Udo Sommerfeld aufgrund seiner schriftlichen Verzichtserklärung vom 16.04.2025 vorliegen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Ratsherr Udo Sommerfeld hat mit Schreiben vom 16.04.2025 erklärt, dass er sein Mandat als Ratsherr im Rat der Stadt Braunschweig zum 26.05.2025 niederlegt.

Der Mandatsverzicht nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG ist jederzeit möglich.

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Rat zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen.
 

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