Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-25835

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Voraussichtlich ab Juli 2025 wird auf der Helmstedter Straße im Abschnitt zwischen der Einmündung Kastanienallee und der Kreuzung Parkstr. / Adolfstr. eine größere, ca. ein Jahr andauernde Baumaßnahme stattfinden (Beschluss DS 23-22386 und Mitteilung DS 25-25515). Dabei werden unter Vollsperrung die Verkehrsbeziehungen neu geordnet, Bushaltestellen umgebaut und straßenbegleitende Radwege angelegt sowie Abwasserkanäle erneuert. Eine dort aktive Bürgerinitiative fragte in der Einwohnerfragestunde des Stadtbezirksrates 130 am 22.04.2025 nach, ob die anliegenden Gewerbetreibenden Unterstützung aus dem sog. Baustellenfonds erhalten könnten. Die Richtlinie dazu (vgl. Homepage der Stadt BS www.braunschweig.de/vv/produkte/gesellschaften/braunschweig_zukunft_gmbh/baustellenfonds.php) ist nicht grundsätzlich außer Kraft gesetzt, aber laut geltendem Haushaltsbeschluss gibt es aktuell keine Mittel, so dass Anträge nicht bewilligt werden können. Daher wird angefragt:

 

1. Werden eingehende Anträge für den Baustellenfonds daraufhin geprüft, ob sie bewilligt werden könnten, wenn Haushaltsmittel vorhanden wären?

 

2. Könnten Anträge bewilligt werden, wenn unterjährig durch Ratsbeschluss außer-/überplanmäßige Mittel beschlossen würden?  

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