Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25795

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Durchführung eines kooperativen Wettbewerbsverfahrens BOMA+ zusammen mit der Volksbank BRAWO eG unter den beschriebenen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen wird zugestimmt


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Die Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses wurde auch nicht auf einen Ausschuss gem. § 6 der Hauptsatzung übertragen. Es bleibt daher bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

Hintergrund:

Die Verwaltung hat mit einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen (24-23974) im Juli 2024 über die Absicht informiert, zusammen mit der Volksbank BRAWO eG als Eigentümerin der Immobilie Bohlweg 72 ehemals Horten/Kaufhof ein kooperatives Wettbewerbsverfahren BOMA + auszuloben. Der Titel ergibt sich aus den Wörtern/Begriffen BOhlweg, MAgniviertel plus Umfeld.

In der Vorlage wurde angekündigt, dass das Wettbewerbsverfahren im ersten Quartal 2025 starten soll und dass die wesentlichen Inhalte der Auslobung zuvor den zuständigen Ratsgremien zum Beschluss vorgelegt werden sollen. Die Vorabstimmungen zu den Inhalten der Wettbewerbsauslobung zwischen den Kooperationspartnern Stadt Braunschweig und Volksbank BRAWO eG haben mehr Zeit in Anspruch genommen, als dies ursprünglich zu erwarten war. Daher wird erst jetzt ein solcher Beschluss eingeholt. Nach einem positiven Beschluss sind zunächst noch weitere Verfahrensschritte (Abstimmung mit Architektenkammer, Ansprache Preisrichter*innen und potenzielle Büros….) vor einem Start des Wettbewerbsverfahrens erforderlich.

Kooperatives Wettbewerbsverfahren

Ein kooperatives Wettbewerbsverfahren ist ein offener Planungsdiskurs; das Projekt wird dabei in einem dialogischen Prozess zwischen den bearbeitenden Büros und den Ausloberinnen iterativ weiterentwickelt. Die Büros stellen ihre Entwürfe persönlich vor. Das Verfahren ist nicht anonym und im Wesentlichen nicht öffentlich.

 

Es ist vorgesehen fünf national und international anerkannte Architektur/Stadtplanungsbüros zur Teilnahme aufzufordern. Diese Büros werden zwischen den Parteien einvernehmlich abgestimmt. Die Büros müssen sowohl über städtebauliche, als auch hochbauliche Referenzen mit vergleichbaren Projekten verfügen. Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates haben bereits Vorschläge zu geeigneten Büros gemacht. Zudem soll ein Braunschweiger Architektur/Stadtplanungsbüro mit ebensolchen Referenzen dazugelost werden. Sodass dann insgesamt sechs Büros am Verfahren beteiligt sind. Die Zusammenarbeit mit einem Landschafts- bzw. Freiraumplanungsbüro wird gefordert. Dieses soll von den teilnehmenden Büros individuell benannt werden.

 

r das Verfahren werden vier eintägige Workshops (zwei für die Wettbewerbsphase Städtebau und zwei für die Wettbewerbsphase Hochbau) angenommen.  Eine Jury bestehend aus Mitgliedern der Ausloberinnen, externen Expert/innen und Vertreter/innen der Politik soll beide Wettbewerbsphasen begleiten und letztlich auch über die Rangfolge entscheiden. Die Jury wird aus Sach- und Fachpreisrichter/innen gebildet. Eine kontinuierliche Teilnahme wird vorausgesetzt. Sowohl die Stadt Braunschweig als auch die Volksbank BRAWO können drei Teilnehmende benennen. Weiter sind drei externe Fachpreisrichter/innen zu benennen, die im Rahmen der Auslobung einvernehmlich von den Partnern bestimmt werden. In der ersten Wettbewerbsphase Städtebau sollen zwölf Mitglieder in der Jury vertreten sein. In dieser Phase werden zusätzlich drei Vertreter/innen der drei großen Fraktionen aus dem Rat der Stadt in die Jury berufen.

 

Planungsumgriffe und jeweilige Aufgabenstellungen

In der ersten städtebaulichen und freiraumplanerischen Phase sollen für einen Planungskorridor, der den Bereich um das ehemalige Horten/Kaufhof Gebäude, den Bohlweg, den Schlossvorplatz und das Umfeld des Schloss-Carrees umfasst, Vorschläge zur städtebaulichen und freiraumplanerischen Umgestaltung und Aufwertung gemacht werden, woraus auch Rahmenvorgaben zu potentiell nutzbaren Grundstücksflächen und Baufenstern resultieren. Darauf aufbauend werden in einer zweiten Phase konkrete Hochbauentwürfe für dieses Areal und sein näheres Umfeld entwickelt.

 

Die vorgesehenen Planungsumgriffe für das Wettbewerbsverfahren werden gemäß der Anlage nicht parzellenscharf dargestellt. Der Planungsumgriff für die erste Wettbewerbsphase Städtebau reicht vom Steinweg im Norden bis zur Einmündung Karrenführerstraße im Süden. Die Straßenräume Georg-Eckert-Straße, Ackerhof, Karrenführerstraße, Stobenstraße, Bohlweg, Ritterbrunnen sowie der Schlossplatz sind enthalten, um den Bezug des Horten/Kaufhof Gebäudes zu diesen zentralen Bereichen zu verdeutlichen und Möglichkeiten für neue Wegebeziehungen und Eingänge im Bereich des Schloss-Carrees berücksichtigen zu können.

 

Der Planungsumgriff für die Phase Hochbau wird in der Anlage nur grob schraffiert gekennzeichnet, da dieser sich erst im Laufe des Verfahrens genau bestimmen lassen wird und sich aus der Bearbeitung der Phase Städtebau heraus möglichst entwickeln soll.

 

Die unterschiedlichen Optionen für den Umgang mit dem Horten/Kaufhof Gebäude (vollständiger Erhalt, Teilabbruch oder vollständiger Abbruch und Neubau) werden für die erste Phase Städtebau freigestellt und nicht verbindlich vorgegeben.


 

Verkehrliche Rahmenbedingungen

Der Bohlweg ist derzeit eine wichtige Nord-Süd-Achse. Dies gilt für alle Verkehrsarten und ist beim Entwurf grundsätzlich zu berücksichtigen.

 

Der Öffentliche Verkehr mit Stadtbahnen, Stadtbussen und Regiobussen ist in seinen Linienführungen und Haltestellen wie im Bestand zu berücksichtigen. Einzig die Bushaltestellen können je nach Entwurfsidee und daraus ggf. veränderten Linienführungen in Ihrer Lage verschoben werden. Bei der Stadtbahnhaltestelle Schloss sind Veränderungen erwünscht. Im Zuge des Wettbewerbs können Vorschläge zu einer besseren gestalterischen Integration in den Stadtraum formuliert werden. 

 

Der Radverkehr ist auf der Westseite des Bohlwegs im Beidrichtungsverkehr in angemessener Breite zu führen. Diese Führung ist bis zum Hagenmarkt weiter zu denken. Auf der Schlossseite (Ostseite) sind dem besonderen Ort angemessene Lösungen zu entwickeln.

 

Der Fußverkehr ist an allen Straßen und Plätzen angemessen zu berücksichtigen, sodass urbanes Leben in diesem zentralen Bereich ermöglicht wird. Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern sollen bereits im Entwurf identifiziert und durch sinnvolle Vorschläge vermieden werden.

 

Im Februar 2025 hat der Rat der Stadt Braunschweig den Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) als strategisches Handlungspapier für die Mobilität der Zukunft beschlossen. Darin sind auch Überlegungen zum Bohlweg enthalten. Nach derzeitigem Stand ist eine einspurige Führung des Kfz-Verkehrs je Richtung (zzgl. notwendiger Abbiegespuren) denkbar. Die teilnehmenden Büros können in der städtebaulichen Bearbeitungsphase Vorschläge unterbreiten, wo diese Einspurigkeit stattfindet.

 

Bei der gewählten Lösung ist von den Büros sicherzustellen, dass die Weiterführungen der Verkehre bzw. Überführungen in die umgebenden bestehenden Straßenräume jeweils gewährleistet sind. Dabei ist z.B. zu berücksichtigen, dass der Bohlweg im Bereich Hagenmarkt zukünftig nur einen Fahrstreifen Richtung Süden haben wird. Zudem ist erforderlich, dass ausreichende Flächen für den Fuß- und Radverkehr an den Knoten verbleibt. In der Georg-Eckert-Straße ist stadtauswärts der Wegfall einer Fahrspur denkbar, sofern im Rahmen der Umplanung eine Rückstauspur für die Erreichbarkeit der Magni-Tiefgarage in Spitzenzeiten eingeplant und realisiert werden kann.

 

Zukünftig ist es mit Umsetzung des MEP und aller damit verbundenen Maßnahmen denkbar (2035+), den Bohlweg im Bereich des Schlossplatzes autofrei zu stellen. Die gewählten Entwurfslösungen für die Phase Städtebau sollten diesen Umstand bereits berücksichtigen und entsprechend zukunftsgerichtet sein, sodass ohne erneuten Komplettumbau der Bohlweg zu einem reinen Stadtraumr Fußnger, Radfahrer und den Öffentlichen Verkehr werden kann. Diese Vision ist nicht Gegenstand dieser Vorlage und des vorgesehenen Beschlusses.

 

Die Lage der Erschließung für die Horten/Kaufhof Immobilie (Anlieferung und Nutzer) sowie zur Unterbringung der notwendigen Stellplätze (Kfz und Rad) ist grundsätzlich entwurfsabhängig. Auch für die anliegenden Baublöcke ist die Anlieferung ohne Behinderung der anderen Verkehre im Entwurf zu berücksichtigen.

 

Zielvorstellungen Städtebau / Hochbau

In der ersten Wettbewerbsphase Städtebau des kooperativen Verfahrens, sollen Vorschläge zu einer städtebaulichen Umgestaltung und Aufwertung des gesamten Planungsumgriffs (siehe Anlage) gemacht werden. In dieser ersten Phase sollen auch konkrete Aussagen zu dem potenziellen Baufeld des Horten/Kaufhof Gebäudes getroffen und eine grobe Baumassenverteilung skizziert werden.

Es sollen für den Planungsumgriff Hochbau mögliche Nutzungen benannt sowie ein prozentualer Rahmen für die Nutzungsverteilung angegeben werden.

 

Anschließend an die erste Wettbewerbsphase folgt die zweite Phase Hochbau. Hier sollen konkrete und wirtschaftlich darstellbare Hochbauentwürfe auf den in der ersten Phase entwickelten Baufeldern im Bereich des ehemaligen Horten/Kaufhof Gebäudes dargestellt werden. Ein wesentliches Kriterium wird sein, eine abschnittsweise Umsetzbarkeit des Hochbau-Projekts darzustellen.

 

Nachfolgend werden die mit dem kooperativen Wettbewerb verknüpften Ziele/Aufgaben für die Phasen Städtebau und Hochbau einzeln genauer benannt.

 

Phase Städtebau:

  • Formulierung eines zukunftsgerichteten städtebaulichen Konzepts für den gesamten Planungsumgriff (insbesondere für den Schlossplatz und das Areal der leerstehenden Horten/Kaufhof Immobilie)
  • Darstellung von Baufeldern und grobe Baumassenverteilung für das erweiterte Areal Horten/Kaufhof
  • Steigerung der Aufenthaltsqualität im gesamten Planungsumgriff, Erhöhung der Attraktivität für die Außengastronomie
  • Verbesserung des Grünflächenangebots und des Regenwassermanagements (Stichwort Schwammstadt), Verbesserung des Mikroklimas
  • Erarbeitung einer verbesserten Anbindung des historisch geprägten Magniviertels an das Netz der Fußngerzone und des Schlossplatzes; dabei Orientierung am historischen Stadtgrundriss
  • Neuordnung der Verkehrsräume insbesondere im Bereich des Schlossplatzes mit deutlich verbesserten Rahmenbedingungen für den Fuß- und Radverkehr bei Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit für den Kfz-Verkehr und den ÖPNV

 

Phase Hochbau:

  • Vorbereitung einer Entscheidung über die Zukunft der ehemaligen Horten/Kaufhof-Immobilie durch die Erarbeitung eines anpassungsfähigen und in Bauabschnitten umsetzbaren hochbaulichen Konzepts
  • Formulierung von zukunftsfähigen und wirtschaftlich tragfähigen Nutzungsvorschlägen (Nutzungsmix); Neuaufteilung der heute vorhandenen Bruttogeschossflächen
  • Formulierung eines Hochbauentwurfs, der für diesen Stadtraum eine positive Signalwirkung entfalten kann

 

Beurteilungskriterien

 

Die Jury wird die Entwürfe der sechs beteiligten Büros neben formalen Kriterien nach folgenden Kriterien beurteilen:

 

Phase Städtebau:

  • Städtebauliche Leitidee
  • Einfügung in die Gesamtsituation und Anbindung an bestehende Siedlungsstrukturen (insbes. Magniviertel)
  • Gestaltqualität, Raumbildung und Orientierung
  • Schlüssigkeit des Verkehrskonzeptes, der Wegebeziehungen und der Erschließungen
  • Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten
  • Qualität und Vielfalt der Grün- und Freiflächen, Klimabilanz

 

Phase Hochbau:

  • Hochbauliche Idee, Qualität der Baumassengliederung
  • Umgang mit dem Bestand, Einbindung in die Umgebung
  • Nutzungskonzeption
  • Qualität der innenräumlichen Organisation und der inneren Erschließungssysteme
  • Wirtschaftlichkeit im Invest und im Unterhalt
  • Nachhaltigkeit, Klimabilanz
  • Abschnittweise Umsetzbarkeit

 

Kosten und Finanzierung des Wettbewerbsverfahrens

Die Teilnehmenden erhalten ein Bearbeitungshonorar für die Teilnahme am kooperativen Verfahren. Dies dient als Anreiz und angemessene Aufwandsentschädigung für die Teilnahme. Zum Abschluss des kooperativen Verfahrens wird eine Rangfolge der Hochbau - Arbeiten durch die Jury festgelegt und das Preisgeld verteilt. Seitens der Volksbank BRAWO als Eigentümerin der Immobilie Horten/Kaufhof besteht grundsätzlich die Absicht, einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Hochbauaufgabe, zumindest die Leistungsphasen 2-5 nach der Honorarordnung der Architekten (HOAI) zu beauftragen, sofern keine wichtigen Gründe entgegenstehen.

 

Seitens der Stadt gibt es im Vorfeld keine konkreten Auftragsversprechen in Bezug auf die städtebaulichen Vorschläge. Weitergehende Planungsaufträge in Richtung Freiraumplanung bzw. Planung von Verkehrsanlagen sind aber denkbar und seitens der Stadt auch wünschenswert.

 

Kostenschätzung:

Aufwandsentschädigungen und Preisgelder für die Büros: geschätzt 390.000 €

Organisation Workshops: geschätzt 20.000 €

Honorare Jury: geschätzt 30.000 €

Modellbau: geschätzt 20.000 €

 

Geschätzte Gesamtkosten: ca. 460.000 € / städtischer Anteil ca 230.000 €

 

Alle anfallenden Kosten sollen zwischen der Stadt Braunschweig und der Volksbank BRAWO hälftig geteilt werden. Haushaltsmittel sind im erforderlichen Umfang im Teilhaushalt des Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation unter PSP 1.51.5111.03 zum Haushalt 2025/2026 eingestellt worden. Die Honorarkosten für ein betreuendes Wettbewerbsbüro betragen zusätzlich ca. 95.000 €r das gesamte Verfahren. Ein entsprechender Auftrag bzw. Vertrag mit dem Büro HJP-plan Stadtplaner und Architekten aus Aachen ist bereits in 2024 abgeschlossen worden.

 

Geplante Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Öffentlichkeitsbeteiligungen in Form von öffentlichen Infoveranstaltungen sind vor dem Start des Wettbewerbsverfahrens und vor einer Richtungsentscheidung Städtebau (voraussichtlich vor dem zweiten Workshop) geplant. Nach einer Prämierung der Hochbauentwürfe endet das Verfahren und eine öffentliche Ausstellung ist dann vorgesehen.


 

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Anlagen

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