Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25533-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig wurde in ihrer neuen Fassung erstmalig im Oktober 2021 von den politischen Gremien beschlossen (Ds. 21-16904) und in der Zwischenzeit mehrmals aktualisiert. Der ursprünglichen Beschlussfassung vorangegangen war ein langer übergreifender Abstimmungsprozess mit zwei Workshops mit Braunschweiger Sportvereinen und -verbänden sowie ebenfalls zwei kommunalpolitischen Workshops (ausführlich hierzu siehe Ds. 21-16728).

 

Nach den vorherigen, bis 2021 gültigen Sportförderrichtlinien wurden die Zuschüsse anhand der von den Vereinen ausgezahlten Vergütung errechnet. Im Ergebnis führte dies dazu, dass finanzkräftigere Sportvereine, die höhere Beträge an ihre Übungsleitenden zahlen konnten, einen entsprechend höheren Zuschuss erhalten haben.

 

Die Verteilung der Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Trainerinnen und Trainer nach dem Punktesystem sorgt aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich für eine fairere Verteilung der Zuschüsse zwischen den einzelnen Vereinen im Vergleich zur ehemaligen Systematik, da pro Lizenzpunkt der gleiche Zuschuss für alle Vereine gezahlt wird.

 

Dies vorangestellt werden die Fragen der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN wie folgt beantwortet:

 

Zu 1):

Gemäß Sportförderrichtlinie, Ziffer 3.4.1, erhält grundsätzlich jede gültige Lizenz den Punktwert 1.
Nur die B-Lizenz „Sport in der Prävention“ sowie die C-Lizenzen „Breitensport Kinder/Jugendliche“ bzw. „Breitensport Kinder“ werden abweichend mit 1,5 Punkten höher bewertet.
Dies wurde im Rahmen der damaligen grundsätzlichen Überarbeitung der Sportförderrichtlinie abgestimmt und beschlossen.

 

Zu 2):

Die Höhe der Fördermittel für Übungsleitende wird je nach Kommune unterschiedlich ermittelt. Einige Kommunen machen die Höhe der Zuschüsse von der geleisteten Stundenanzahl abhängig (z. B. Stadt Flensburg), andere erkennen eine Übungsleiterin/einen Übungsleiter anhand der Höhe der Mitgliederzahl (z. B. Stadt Kiel, je 40 Mitglieder; Stadt Hannover, je 100 Mitglieder) an. Erweiterte Formen (z. B. inklusive lizenzierte Jugendgruppenleitende) bzw. Mischformen der genannten Kriterien sind ebenso vorhanden.
Allgemeine Grundvoraussetzung bei sämtlichen Kommunen sowie auch beim Stadtsportbund Braunschweig e. V. ist, dass die Übungsleitenden im Besitz einer gültigen Lizenz sein müssen.

 

Zu 3):

Zweck der Förderung der Übungsleitenden ist es, dass die Braunschweiger Sportvereine qualifizierte Übungsleitende beschäftigen, die entsprechend ausgebildet worden sind. Eine Bezuschussung von Personen ohne Lizenz würde diesem Zweck zuwiderlaufen und wird daher von der Verwaltung abgelehnt.
 

Grundsätzlich hält die Verwaltung die Bewertung anhand eines Punktesystem vorzunehmen weiterhin für sinnvoll und zielführend. Dennoch wird die Verwaltung im Rahmen einer Umfrage unter den Braunschweiger Sportvereinen die derzeitige Förderung thematisieren und die Ergebnisse dem Sportausschuss bekannt geben.
 

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