Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21396-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verwaltung kann Folgendes mitteilen:

Es wurden 26 potenzielle Standorte entlang der in Rede stehenden Hauptstraße in Wenden in die Prüfung r Baumneupflanzungen einbezogen.

r Baumpflanzungen steht dort nur ein sehr schmaler im Durchschnitt zwei Meter breiter Grünstreifen zu Verfügung. Zudem verlaufen parallel und in unmittelbarer Nähe der Grünflächen Versorgungsleitungen. Die Entwässerungsleitung verläuft teilweise wie vor Hausnummer 10A direkt durch die Grünstreifen hindurch. Die dazugehörigen Wartungs- und Kontrollschächte liegen ebenfalls zum Teil in den Grünflächen und die Hausanschlüsse kreuzen ebenfalls in mehreren Bereichen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass noch weitere, digital nicht erfasste, Altleitungen im Boden vorhanden sind. Der durchwurzelbare Raum ist daher mehr als suboptimal für Baumpflanzugen, weshalb diese nur mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand realisierbar wären.

Der Fachbereich 67 begrüßt ausdrücklich die Baumneupflanzungen in Wenden. Durch die erheblichen baulichen Einschränkungen, muss jedoch der erhöhte Aufwand angemerkt werden. Die Leitungen ren mit Wurzelschutzmaßnahmen zu schützen. Weiterhin ren in Handarbeit Suchschachtungen im Bereich der Pflanzstandorte vorzusehen und unter Umständen, mehrere Ausweichstandorte vor Ort sondiert und ausgehoben werden. Ein Substrataustausch re tiefgreifend notwendig. Weiterhin werden Maßnahmen zur Erweiterung bzw. Schutz des Baumstandortes (bspw. Baumroste) in Erwägung gezogen.

Eine Kostenschätzung wird derzeit erstellt, um die finanzielle Machbarkeit zu überprüfen.

Sollten die Baumpflanzungen trotz des erheblichen zu erwartenden Mehraufwand umsetzbar sein, wird die Umstellung auf stadtklimafeste Winterlinden angestrebt, da sich junge Sommerlinden im Straßenbereich nur schwer etablieren. In der Regel werden Straßenbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18-20 cm gepflanzt. Zudem spricht grundsätzlich von Seiten der Verwaltung nichts dagegen, die Auflage der Nachpflanzung zweier Bäume durch den genannten Bauherrn des Objektes 28C an der Hauptstraße umzusetzen.

 

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