Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25701-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage ersetzt die Beschlussvorlage DS 25-25701.

 

Der Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss für das Vereinsgebäude Sportanlage Melverode (Teilsanierung) DS 25-25667 wurde in der Sitzung des APH am 14.05.2025 zurückgestellt.

 

Deshalb wurde im FPDA am 15.05.2025 der Sachverhalt Nr. 5 „Teilhaushalt Fachbereich Finanzen (Projekt 4E.210438 FB 20: BSA Melverode / Gebäudesan.)“ der DS 25-25701 ebenfalls zurückgestellt und ist daher in dieser Ergänzungsvorlage nicht mehr enthalten.

 

1. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr

 

Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Projekt 4E.66NEU Magniviertel/Umsetzung Förderprojekt RIS Sachkonto              421210 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens

 

Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 569.525,00 €

beantragt.

 

Haushaltsansatz 2025

0,00 €

außerplanmäßig beantragte Aufwendungen:

569.525,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel

569.525,00 €

 

Als Folge des Verkehrs- und Erschließungskonzepts für das historische Magniviertel sollen bisherige Verkehrsflächen gezielt in neue Aufenthaltsräume weiterentwickelt werden. Parallel zur Umsetzung des Verkehrs- und Erschließungskonzeptes wurde ein Förderprojekt im Rahmen des Förderprogramms Resiliente Innenstädte (RIS) zur „Stärkung des Magniviertels“ auf den Weg gebracht. Der Fokus des Förderprojekts konzentriert sich auf zwei Teilbereiche, deren Funktionalität sich aufgrund des neuen Verkehrskonzepts nachhaltig verändert hat bzw. sich verändern wird.


Ein kleiner, aber bedeutender Abschnitt der Kuhstraße zwischen der Ritterstraße und der Mandelnstraße wird künftig für den individuellen Autoverkehr gesperrt und ist nur noch für Radfahrer, Fußnger und Rettungskräfte zugänglich. Dieser Bereich soll zu einem Ort der Begegnung und Kommunikation für das Quartier umgestaltet werden. Als "Klimaoase" in einem Straßenzug, der ansonsten weitgehend versiegelte Flächen aufweist, leistet die Neugestaltung einen Beitrag zur CO2-Speicherung und Luftfilterung und schafft für die warmen Sommermonate innerstädtische Verdunstungsflächen.

 

Ein weiterer Teilbereich ist der östliche Abschnitt der Straße Ölschlägern, der an den Magnikirchplatz grenzt und 2023 bereits zur Fußngerzone umgewandelt wurde. Die freigewordenen Parkflächen werden derzeit überwiegend durch Freisitze genutzt. Im Rahmen des RIS-Projektes sollen räumlich begrenzte, aber wirkungsvolle Aufwertungsmaßnahmen entwickelt werden, unter Wahrung des besonderen Charakters des historischen Quartiers. Dabei wird besonderer Fokus auf die Übergangsbereiche zur Fußngerzone an der Ritterstraße und am Ackerhof sowie der Schnittstelle zwischen der Straße Ölschlägern und dem Magnikirchplatz gelegt. Darüber hinaus könnte die Neuordnung der Möblierung am Magnikirchplatz sowie eine Aufwertung des Bestandsgrüns zur Steigerung der Aufenthaltsqualität beitragen.

 

Unter der Voraussetzung einer positiven Förderzusage kann die Realisierung dieser Maßnahmen bis spätestens Ende 2027 erfolgen. Die Umgestaltung schafft langfristig ein lebenswertes, klimaresilientes urbanes Umfeld und leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Innenstadt.

 

Deckungsmittel stehen im zentralen Ansatz des Förderprojektes „Resiliente Innenstadt“ zur Verfügung. Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgt zur zweckentsprechenden Verwendung im Fachbereich Tiefbau und Verkehr. Dadurch, dass die Okersitzstufen und die Kultur.Raum.Zentrale im Rahmen der RIS nicht umgesetzt werden können, können die Mehrkosten im Vergleich zur Projekt- und Kostenübersicht vom November 2024 (DS 24- 24784) gedeckt werden.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element

/ Kostenart

 

Bezeichnung

 

Betrag in €

Nachveranschlag ung in 2027 ff. erforderlich

 

 

Minderauf- wendungen

 

 

1.57.5711.01 /

427110

Steuerungsunterst. Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing / Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendung en

 

 

569.525,00

 

 

Nein, freie Mittel

 

 

 

2. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr

 

Zeile 25 Baumaßnahmen

Projekt 5S.660017 Stadtbahnbau/Folgemaßnahmen Sachkonto 787210 Tiefbaumaßnahmen Projekte

 

Auf dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 200.000,00 €

beantragt.

 

Haushaltsansatz 2025

100.000,00 €

überplanmäßig beantragte Auszahlung 2025:

           200.000,00

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 2025

300.000,00 €

Die BSVG beabsichtigt die Stadtbahnhaltestelle Jahnplatz auf der Wolfenbütteler Straße umfänglich zu sanieren.

 

Im Wesentlichen sollen dort die Sicherheit sowie Barrierefreiheit verbessert werden. Die schmalen und niedrigen Bahnsteige ohne Geländer - weisen ungenügende Durchgangsbreiten auf, die im Falle von Veranstaltungen oder Durchfahrten von Rollstühlen, Kinderwagen oder Rollatoren Sicherheitsdefizite aufweisen und Probleme erzeugen. Zudem stellt das verwendete Mobiliar aufgrund der heutigen Bahnsteiggestaltung eine Sonderlösung dar, die in eine Regellösung überführt werden soll. Insbesondere bei Veranstaltungen in der näheren Umgebung (Applaus-Garten, Sportgelände, Messegelände) wird die Haltestelle stark frequentiert.

 

r das Vorhaben wurden bei der LNVG-Fördermittel für eine Umsetzung in 2025 beantragt. Aufgrund weiterer Maßnahmen entlang der Wolfenbütteler Straße in 2025 und der verkehrlichen Beeinträchtigung der Theodor-Heuss-Straße (parallele Nord-Süd-Achse) musste die Maßnahme Jahnplatz nach Vorgaben der Verkehrsbehörde und Feuerwehr auf 2026 verschoben werden.

 

Die Sanierung wird daher für 2026 eingeplant. Die Verschiebung ist mit der LNVG abgestimmt, so dass die Fördergelder nicht gefährdet sind.

 

Die Stadt wird sich an dieser Maßnahme beteiligen und die angrenzenden Flächen sanieren. Dabei werden auch hier Breiten für Fuß- und Radverkehr vergrößert und Aufstellflächen optimiert, sodass sich insgesamt ein deutlicher Gewinn an Verkehrssicherheit für alle Verkehrsträger ergibt. Weiterhin werden die überplanten Bereiche barrierefrei ausgebaut und mit taktilen Elementen versehen.

 

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist eine gemeinsame Bauausführung zwischen BSVG und Stadt vorgesehen, bei der neben der Sanierung der Bahnsteige, der gesamte Querungsbereich regelkonform und barrierefrei inkl. Anpassung der Lichtsignalanlage hergestellt wird. Dafür sind Anpassungen im Fahrbahnbereich erforderlich, so dass weiterhin die erforderliche Fahrbahndeckensanierung in das Projekt integriert wird. Die Kostenansätze müssen daher in einem Investitionsprojekt zusammengeführt werden.

 

Die Erfahrung zeigt, dass die Baustellensicherung sowie Verkehrsführung, insbesondere auf hochfrequentierten Hauptverkehrsstraßen, einen erheblichen Anteil bei der Umsetzung ausmachen. Bei einer getrennten Beauftragung summieren sich diese Kosten signifikant auf, da bei jedem Teilprojekt mit nahezu gleichen Ansätzen zu rechnen ist.

 

Weiterhin besteht ein enger räumlicher Zusammenhang zwischen der Verbreiterung der Bahnsteige und der angrenzenden Querungsbereiche. Der zeitliche sowie räumliche Zusammenhang ist für Bauunternehmen interessant, so dass ein wirtschaftlicheres Angebot im Vergleich zu kleineren Einzelmaßnahmen zu erwarten ist. Insgesamt ist auch mit einer deutlich kürzeren Beeinträchtigung der Wolfenbütteler Straße bei Kombination der Maßnahmen zu rechnen.

 

Die Maßnahme soll im AMTA politisch beschlossen werden. Um eine gesicherte Finanzierung in dem Beschluss darlegen zu können, soll im Vorfeld eine Zusammenführung der Investitionskosten erfolgen.

 

Um die Maßnahme gemeinsam mit der BSVG umsetzen zu können, möglichst wirtschaftliche Preise zu erreichen und die Lieferzeiträume vor allem auf Seiten der BSVG einzuhalten, muss die Ausschreibung im Herbst 2025 erfolgen.

 

Deckungsmittel stehen in den unten genannten Projekten zur Verfügung. Die Mittel aus dem Fahrbahndeckenprogramm 4S.660023 werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtmaßnahme weiterhin für den Zweck verwendet für den sie eingeplant sind. Weitere Deckungsmittel stehen in dem Projekt 5E.660134 zur Verfügung. Die Brücke Sachsendamm soll an die Autobahn GmbH des Bundes abgegeben werden, so dass eine Sanierung nicht mehr zulasten der Stadt geht.


Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element

/ Kostenart

 

Bezeichnung

 

Betrag in €

Nachveranschlag ung in 2027 ff. erforderlich

 

 

Minderauf- wendungen

 

 

4S.660023.00.

505 / 421210

FB 66: Instandh. Deckenschichtern. Fahrb / Unterhaltung des Infrastrukturvermöge ns

 

 

150.000,00

 

 

Nein, freie Mittel

 

 

Minderaus- zahlungen

 

5E.660134.00.

500.663 /

787210

Straßenbrücke Sachsendamm/San.

-Bau / Auszahlungen r Tiefbaumaßnahmen

- Projekte

 

 

50.000,00

 

 

Nein, freie Mittel

 

 

3. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Projekt 4E.210411 Areal Naumburgstraße, Trennung Leitungsnetze Sachkonto 421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen

 

Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.156.000,00 €

beantragt.

 

Haushaltsansatz 2025

1.600.000,00 €

überplanmäßig beantragte Aufwendungen:

1.156.000,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel

2.756.000,00 €

 

Der Ausschuss für Planung und Hochbau soll in seiner Sitzung am 14.05.2025 den Maßnahmen zur Trennung und Erneuerung des Versorgungsnetzes in der Naumburgstraße zustimmen und die Gesamtkosten auf 3.756.000 € feststellen - vgl. Vorlage 25-25627 -.

 

Das Versorgungsnetz versorgt die Gebäude der Naumburgstraße mit Strom, Trinkwasser und Fernwärme. Das marode Leitungsnetz führt aber immer wieder zu Störungen und Ausfällen.

 

Die Sanierungsarbeiten müssen in diesem Jahr durchgeführt werden, weil sonst aufgrund des desolaten Zustandes des Versorgungsnetzes die Versorgung des Areals mit Fernwärme, Trinkwasser und Strom nicht mehr gewährleistet werden kann und damit die Gebäude nicht mehr betriebsbereit sind.

 

Alternativen bestehen nicht, die Reparaturmöglichkeiten sind ausgereizt. Die gesetzlichen Bestimmungen (Energiewirtschaftsgesetz) schreiben außerdem eine Trennung zwischen Netzbetreiber und Versorger vor.

 

r das Projekt "Areal Naumburgstr./Trennung Leitungsnetze (4E.210411)" sind Haushaltsmittel in Höhe von 2,6 Mio. € eingeplant. Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes ist es, dass die bisher eingeplanten Haushaltsmittel im Jahr 2025 zur Verfügung stehen. Darauf aufbauend besteht eine Deckungslücke in Höhe von 1.156.000 €.


Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element

/ Kostenart

 

Bezeichnung

 

Betrag in €

Nachveranschlag ung in 2027 ff. erforderlich

 

 

Minderauf- wendungen

 

 

4E.210468.01.

505 / 421110

Vienna house/Sanierung Haus 1- n.w. / Grundst.+baul.Anlag en - Instandhaltungen

 

 

156.000,00

 

 

Ja

 

 

Minderauf- wendungen

 

 

4E.210468.02.

505 / 421110

Vienna house/Sanierung Haus 2- n.w. / Grundst.+baul.Anlag en - Instandhaltungen

 

 

500.000,00

 

 

Ja

 

 

Minderauf-  wendungen

 

 

4E.210468.03.

505 / 421110

Vienna house/Sanierung Haus 3- n.w. / Grundst.+baul.Anlag en - Instandhaltungen

 

 

500.000,00

 

 

Ja

 

 

4. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Projekt 4E.210488 Gy Kleine Burg/Brandschutzmaßnahmen 2. BA Sachkonto 421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen

 

Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 662.500,00 €

beantragt.

Haushaltsansatz 2025

0,00 €

außerplanmäßig bereitgestellte Aufwendungen

772.200,00 €

außerplanmäßig beantragte Aufwendungen:

   662.500,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel

1.434.700,00 €

 

Der Ausschuss für Planung und Hochbau (APH) soll in seiner Sitzung am 14.05.2025 der Kostenerhöhung für die Brandschutzmaßnahmen am Gymnasium Kleine Burg i. H. v.

662.500 € zustimmen und die neuen Gesamtkosten auf 1.434.700 € feststellen - vgl. Vorlage 25-25655 -.

 

Im weiteren Planungsverlauf der Brandschutzsanierung am Gymnasium Kleine Burg (2. BA) wurde festgestellt, dass durch eine gezielte Zusammenführung ursprünglich getrennter Maßnahmen wesentliche Synergien genutzt werden können. Die Maßnahmen umfassen nunmehr auch die Umnutzung des Musikraums im Erdgeschoss zur Aula sowie deren brandschutztechnische Ertüchtigung.

 

mtliche noch ausstehenden Arbeiten müssen 2025 ausgeschrieben und vergeben werden, damit die notwendigen Brandschutzmaßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden können und die durch das Zusammenlegen von Maßnahmen zu hebenden Synergieeffekte auch eintreten.

 

Haushaltsmittel stehen auf dem oben genannten Projekt lediglich in Höhe von 772.200 € zur Verfügung, so dass die Finanzierungslücke in Höhe von 662.500 € durch außerplanmäßige Haushaltsmittel gedeckt werden muss.


Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element

/ Kostenart

 

Bezeichnung

 

Betrag in €

Nachveranschlag ung in 2027 ff. erforderlich

 

 

Minderauf- wendungen

 

 

4S.210051.01.

505 / 421110

FB 20:

Brandschutzmaßnah men.-nicht werterh / Grundstücke + baul.Anlagen - Instandhaltungen

 

 

229.500,00

 

 

Nein, freie Mittel

 

 

Minderauf- wendungen

 

 

4S.210065.00.

505 / 421110

FB 20: Global- Instandhaltung Schulen / Grundstücke + baul.Anlagen - Instandhaltungen

 

 

433.000,00

 

 

Nein, freie Mittel

 

 

5. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Projekt 4E.21 neu Gebäude Eiermarkt 4 5, Brandschutzmaßnahmen Sachkonto              421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen

 

Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 704.900,00 €

beantragt.

 

Haushaltsansatz 2025

0,00 €

außerplanmäßig beantragte Aufwendungen:

704.900,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel

704.900,00 €

 

Ausschuss für Planung und Hochbau hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 den Brandschutzmaßnahmen im Jugendamt am Eiermarkt 4 - 5 zugestimmt und die Gesamtkosten mit 721.700 € festgestellt - vergl. Vorlage 24-23445.

 

Im Haushaltplan 2025 sind für Brandschutzmaßnahmen bei dem Sammelprojekt "FB 20: Brandschutzmaßnahmen" Haushaltsmittel i. H. v. 2,4 Mio. veranschlagt.

 

Aufgrund der Kostenhöhe der Maßnahme sind die Kosten jedoch auf einem Einzelprojekt darzustellen. Hierfür ist eine außerplanmäßige Mittelumsetzung der benötigten Haushaltsmittel vom Sammelansatz für Brandschutzmaßnahmen auf ein neu einzurichten- des Einzelprojekt erforderlich.

 

In 2024 sind nur wenige Rechnungen angefallen (16.800 €). Der überwiegende Teil der Haushaltsmittel wurde in 2024 daher nicht benötigt, sondern wird für 2025 in Höhe von 704.900 € zur Umsetzung beantragt. Dies berücksichtigend erfolgt der Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung lediglich in Höhe von 704.900 €.

 

Die Brandschutzmaßnahme ist als Sicherheitsmaßnahme aufgrund der von der Berufsfeuerwehr festgestellten Mängel dringend umzusetzen. Die Sicherung der Rettungswege ist nach den heutigen Vorschriften nicht mehr gewährleistet. Ferner besteht kein barrierefreier Fluchtweg für Menschen mit Binderungen.


 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element

/ Kostenart

 

Bezeichnung

 

Betrag in €

Nachveranschlag ung in 2027 ff. erforderlich

 

 

Minderauf- wendungen

 

 

4S.210051.01.

505 / 421110

FB 20:

Brandschutzmaßn.- nicht werterh / Grundstücke + baul.Anlagen - Instandhaltungen

 

 

704.900,00

 

 

Nein, freie Mittel

 

 

6. Teilhaushalt Referat Grün- und Freiraumplanung

 

Zeile 25 Baumaßnahmen

Projekt 4E.00 neu Vor den rsten (WA69) / Erschließung Sachkonto 787230 Grünbaumaßnahmen - Projekte

 

Auf dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 553.000,00 €

beantragt.

 

Haushaltsansatz 2025

0,00 €

außerplanmäßig beantragte Auszahlungen:

553.000,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel

553.000,00 €

 

Gem. der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan WA 69 "Vor den Hörsten" (A. Städtebau, V Grünordnung Punkt 4.4) aus dem Jahr 2015 ist spätestens zwei Jahre nach Beginn der Erschließungsarbeiten (die bereits 2015/16 begonnen haben) die Öffentliche Grünanlage inkl. Spiel- und Jugendplatz herzustellen und dann binnen 2 Jahren abzuschließen. Die gleichen Regelungen werden auch im städtebaulichen Vertrag aufgeführt. Aufgrund der Beklagung des Jugendplatzes sowie der Klärung der Übernahme zusätzlich entstandener Kosten (Berücksichtigung Baukostenindex, Mehraufwendungen für Planung und Bau einer weiteren Lärmschutzwand usw.) gab es im gesamten Prozess Verzögerungen.

 

Erfreulicherweise gab es nach langwierigen Verhandlungen mit dem Investor jüngst eine Einigung zu allen offenen Punkten, sodass nun eine Umsetzung erfolgen muss. Anderenfalls fühlt sich auch der Investor an die getroffenen Vereinbarungen nicht mehr gebunden und das Projekt käme erneut zum Erliegen. In einem solchen Fall würden erneut Mehrkosten planerischer und bautechnischer Art (weiter steigender Baukostenindex) zu erwarten sein.

Ferner könnten weitere rechtliche Auseinandersetzungen erwachsen.

 

Durch die Gesamtkosten von 553T € ist ein neues Einzelprojekt zu erstellen, sodass mit diesem Antrag neben den Mehrkosten auch die bereits zur Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung stehenden Mittel auf das neue Einzelprojekt übertragen werden sollen.

 


 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element

/ Kostenart

 

Bezeichnung

 

Betrag in €

Nachveranschlag ung in 2027 ff. erforderlich

Minderauf- wendungen

4S.000027 /

421210

Ref. 0680: Global- Grüninstandhaltungen

 

160.000,00

 

Nein, freie Mittel

Minderaus- zahlungen

4S.000031 /

787230

Maßnahmen zur Innenstadtbegrünung

 

260.000,00

 

Nein, freie Mittel

Minderaus- zahlungen

5S.000034 /

787230

Ref. 0680: Global- Baumaßnahmen Grünflächen

 

133.000,00

 

Nein, freie Mittel

 


 

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