Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25733
Grunddaten
- Betreff:
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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Waldkindergarten Braunschweig e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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12.06.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der „Waldkindergarten Braunschweig e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt. Die bisher bestehende Befristung wird insoweit aufgehoben.
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verein „Waldkindergarten Braunschweig e. V.“ wurde am 13. Juli 2021 beim Amtsgericht Braunschweig in das Vereinsregister eingetragen. Mit Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 31.08.2022 (DSNR 22-19216) wurde eine Anerkennung mit einer Befristung von zunächst 3 Jahren beschlossen, da sich der Verein in der Gründungsphase befand und der Träger noch den Nachweis erbringen musste, dass er in der Lage ist, seinen Aufgaben nachhaltig gerecht zu werden. Der Nachweis wurde mittlerweile erbracht.
Nach dreijähriger Tätigkeit besteht daher unter den Voraussetzungen des § 75 Abs. 2 SGB VIII ein Rechtsanspruch auf Anerkennung, sodass dann eine unbefristete Anerkennung ausgesprochen werden kann.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung von ganzheitlicher Bildung und Begleitung von Kindern im Vorschulalter. Des Weiteren soll er den Kindern die Möglichkeiten zum Lernen in der Gruppe und zu intensiver Naturerfahrung geben.
Der in der Satzung manifestierte Vereinszweck wird insbesondere durch das Betreiben einer Kindergartengruppe verwirklicht, in der seit dem 1. August 2022 bis zu 15 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden
