Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25754
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebskostenzuschüsse für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen der freien Träger
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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12.06.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Träger der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen erhalten wie in der Anlage dargestellt im Wege der institutionellen Förderung Zuschüsse zu den Betriebskosten.
Die Zuschüsse zu den Energiekosten sowie zu den Mieten/Grundstücksabgaben werden als Vollfinanzierung, die Zuschüsse zu den sonstigen Betriebskosten[1] als Festbetragsfinanzierung bewilligt.
Die Gewährung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Doppelhaushalts 2025/2026. Bei Bedarf erfolgt eine anteilige Kürzung der Zuschussbeträge.
Sofern sich die Angaben, die Grundlage der Zuschussberechnung waren, ändern, sind die Zuschüsse entsprechend anzupassen.
Die Zuschusszahlungen werden unter Vorbehalt bis zum Beschluss zur Förderung 2026 fortgeführt, um die Finanzierung der notwendigen Betriebsausgaben zu gewährleisten.
[1] Reinigungskosten, Unterhaltungsaufwendungen, Personalkosten, Kosten für Honorar- und ehrenamtliche Mitarbeiter/in-
nen, Programmkosten und Verwaltungskosten
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kinder- und Jugendzentren sowie der Aktiv-/ Abenteuerspielplätzen freier Träger werden nach Teil 3 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Braunschweig (Betriebskostenzuschüsse für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen) berechnet.
Soweit die Antragssumme den rechnerisch maximalen Zuschuss überschreitet, wird der maximale rechnerische Zuschuss gewährt.
Der Jugendraum Bevenrode, die Aktivspielplätze Melverode und Gliesmarode sowie die Kinder- und Jugendzentren KIEZ, Heinrich-Jasper-Haus und Kreuzstraße beantragen geringere Mittel als nach den Richtlinien maximal berechnet sind. Auf Grund der ab 1. Januar 2025 geltenden Änderungen der Richtlinie erfolgt die Berechnung der Zuwendung auf der Grundlage der errechneten pauschalierten Beträge für Reinigungs- und Unterhaltskosten sowie Honorar-, Programm- und Verwaltungskosten. Daher erhalten die vorgenannten Träger den rechnerisch maximalen Zuschuss.
Mittel in der vorgeschlagenen Höhe stehen vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2025 grundsätzlich zur Verfügung. Aufgrund der rechnerischen Steigerung bei den pauschalierten Personalkosten ist nicht gesichert, dass die bewilligten Zuschussbeträge bzw. mögliche nachträglich zu ändernde Grundlagen der Zuschussberechnung in voller Höhe zur Auszahlung kommen können.
Ein Beschluss zur Betriebskostenförderung im Jahr 2026 kann erst nach entsprechender Antragstellung und -berechnung erfolgen. Analog der Zahlung von Abschlägen im Rahmen vorläufiger Haushaltsführung, werden entsprechende monatliche Zahlungen bis zur Beschlussfassung 2026 fortgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,4 kB
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