Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25802

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

 

r die Weiterführung von Ganz- und Teilzeitbetreuungsplätzen für Schulkinder in Kinder- und Teenyklubs werden folgenden Trägern im Rahmen der institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung die nachfolgend aufgeführten Finanzmittel einschließlich einer Vertretungsausfallpauschale für das Haushaltsjahr 2025 bewilligt:

 

1 Kinder- und Teenyklub „Kinderhaus Brunsviga“ (bis Juli 2025)  138.050,00 €

 

2 Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Braunschweig e. V.  186.400,00 €

 Kinder- und Teenyklub Wenden“

 

3 Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Braunschweig e. V.  104.360,00

 Kinder- und Teenyklub Broitzemer Straße“

 

                                                                                                            428.810,00

 

 

Die Gewährung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Doppelhaushalts 2025/2026.

 

Sofern sich die Angaben, die Grundlage der Zuschussberechnung waren, ändern, sind die Zuschüsse entsprechend anzupassen.

 

Die Zuschusszahlungen werden unter Vorbehalt bis zum Beschluss zur Förderung 2026 fortgeführt, um die Finanzierung der notwendigen Betriebsausgaben zu gewährleisten.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Jugendhilfeausschuss hat am 7. März 1991 zur Ergänzung der jugendhilflichen und jugendschulischen Betreuungsangebote für Schulkinder im östlichen Ringgebiet die Maßnahme „Kinder- und Teenyklub-Arbeit“ in den umen des Gemeinschaftshauses Brunsviga beschlossen. Ab 1. August 2025 werden die Angebote der Schulkindbetreuung in die Kooperative Ganztagsgrundschule Bültenweg überführt, sodass zunächst nur eine Förderung für sieben Monate erfolgt. Über die mögliche Weiterführung des offenen Freizeitbereichs und der Fortsetzung der Förderung des Kinderhaus Brunsviga finden aktuell Gespräche statt.

 

Am 14. Juni 1995 stimmte der Jugendhilfeausschuss der Umwandlung der bisherigen „Ganztags- und Teilzeitbetreuung Wenden“ in einen Kinder- und Teenyklub zu Beginn des Schuljahres 1995/1996 zu. Die Zustimmung zur Erweiterung des Angebotes im offenen Kindertreff Broitzemer Straße entsprechend der Konzeption eines Kinder- und Teenyklubs erfolgte am 15. Mai 1997.

 

Da das auf den Zuschuss anzurechnende Entgeltaufkommen und der Landeszuschuss gemäß §§ 24 bis 29 Abs. 1 NKiTaG in Verbindung mit §§ 21, 22 DVO-NKiTaG erst nach Ablauf des Kalenderjahres feststehen, erfolgt die endgültige Zuschussberechnung im Rahmen des Verwendungsnachweises im Folgejahr.

 

Mittel in der vorgeschlagenen Höhe stehen vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2025 zur Verfügung.

 

Durch erforderliche personelle Veränderungen, neue Tarifabschlüsse oder andere Faktoren können sich die tatsächlichen Zuschussbedarfe der Einrichtungen verändern. In diesen Fällen nnen Zuschussbeträge angepasst werden. Gleiches gilt für eine mögliche Weiterführung des offenen Freizeitbereichs des Kinderhaus Brunsviga.

 

Ein Beschluss zur Betriebskostenförderung im Jahr 2026 kann erst nach entsprechender Antragstellung und -berechnung erfolgen. Analog der Zahlung von Abschlägen im Rahmen vorläufiger Haushaltsführung, werden entsprechende monatliche Zahlungen bis zur Beschlussfassung 2026 fortgeführt.

 

Weitere Informationen zu den Tätigkeitsbereichen der jeweiligen Kinder- und Teenyklubs, zu ihrer Finanzierung sowie der Höhe des Zuwendungsantrages und des Verwaltungsvorschlags können den Anlagen entnommen werden.
 

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Anlagen

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