Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-25867

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung um Erstellung einer Planung zur Anpassung der räumlichen und finanziellen Ausstattung des Kinder- und Jugendzentrums Wenden an die erwartete Zunahme der Nutzendenzahlen durch den Baufortschritt der Wohngebiete im Bebauungsplan Wenden-West (1. und 2. BA) und deren Vorstellung im Stadtbezirksrat möglichst bis Anfang 2026.

 

Wir bitten darum, die in diesem Zusammenhang ermittelten Kosten in den Entwurf für den Haushaltsplan 2027 einzuarbeiten und dem Bezirksrat vorzulegen.

 

Außerdem bitten wir um Prüfung, inwieweit die Zuweisung von zwei Pädagogischen Kräften (TZ 50) gemäß den Richtlinien* (s.u.) der Stadt Braunschweig bei künftig wachsenden Nutzendenzahlen noch ausreichend ist.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Begründung:

 

Die Anfrage (Drs. 25-25592) der CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat vom 15.04.2025 hatte ergeben, dass mit einer Zunahme für den ersten Bauabschnitt von 7 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang und für den zweiten Bauabschnitt von zusätzlich 28 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang gerechnet wird. (Drs. 25-25592-01)

Bei Zugrundlegung der statistischen Daten aus der Anlage zur Antwort ergäbe sich daraus mit Fertigstellung des 1. BA bzw. 2. BA  eine Erhöhung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 Jahren (13 Jahrgänge) im Bereich Wenden-Thune-Harxbüttel  von z.Zt. ca. 660 auf dann ca. 750 bzw. ca. 1100. Die Anzahl der Besuchenden pro Angebotstag dürfte sich somit (bei gleichbleibender Quote von 6% pro Tag) von z. Zt. ca. 40 auf ca. 45 bzw. ca. 65 erhöhen.

 

Es müsste schon jetzt(!) nachgedacht werden, ob die räumlichen und personellen Kapazitäten dann noch ausreichen werden bzw. wie sie rechtzeitig  angepasst werden können. Die in der o.a. Antwort vom 28.04.2025 aufgezeigte Absicht, erst dann darüber nachzudenken, „insofern eine deutliche Zunahme in der Zukunft zu verzeichnen ist“, entspricht nicht der aus unserer Sicht notwendigen begleitenden(!) Weiterentwicklung.

Es sei daran erinnert, dass der Stadtbezirksrat im Rahmen der Beratungen zu Wenden-West beschlossen und angemahnt hat, die Infrastruktur nicht erst nach Abschluss der Wohnbebauung, sondern parallel zum Baufortschritt zu erstellen.

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*) Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Braunschweig, Teil 3 - Betriebskostenzuschüsse für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (Kinder-/Jugendzentren sowie Aktiv- bzw. Abenteuerspielplätze) zuletzt geändert gemäß Ratsbeschluss vom 1. April 2025

 

gez.

 

Heidemarie Mundlos 

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