Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-25888

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Das Gelände wurde vor einigen Jahren durch den Abriss einer aufgegebenen Fabrik und anderer Gebäude komplett geräumt. Zurück blieben am Rande des Grundstücks mehrere hohe Schutthaufen, offenbar vorwiegend aus harmlosem Ziegel- oder Betonbruch.

Mittlerweile hat sich dort eine dichte Vegetation entwickelt, (Bilder), man könnte schon von einer kleinen Biotopbildung sprechen. Der unmittelbare Zugang ist abgesichert, eine Gefährdung von Passanten kann also nicht eintreten.

Allerdings wird der dauerhafte Fortbestand dieser langgestreckten Aufschüttung auch nicht beabsichtigt oder sinnvoll sein, am Ende siedeln sich in der relativen Ungestörtheit sogar noch seltene Arten an, was ein weiteres Arbeiten auf diesem Grundstück erschweren könnte.

 

Welchen Informationsstand hat die Verwaltung zur Situation des genannten Grundstücks?

 

War bzw. ist eine Deponierung von Schuttmengen in dieser Größenordnung behördlich genehmigungspflichtig?

 

Wenn ja: ist der momentane Zustand zeitlich befristet worden und ein Ende dieser Situation absehbar?

 

gez.

 

Stefan Wirtz

 

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Anlagen

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