Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-25345-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Radfahrampeln auf dem Ringgleis an der Querung Celler Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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03.06.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 310 vom 11.03.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Verwaltung wird gebeten, an der Ringgleisquerung Celler Straße niedrige Bedarfsampeln direkt auf dem Ringgleis – analog zu den kleinen Ampeln an der Hamburger Straße – zu errichten.
Die Verwaltung wird außerdem gebeten, alle bestehenden Querungen des Ringgleises im Gebiet des Stadtbezirksrates auf etwaige Blockierungen des Rad- und Gehweges entlang der zu querenden Straße zu überprüfen und die Ergebnisse dem Stadtbezirksrat vorzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
- Ringgleisquerung Celler Straße
An der Ringgleisquerung Celler Straße befindet sich eine gemeinsame Furt für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Aus diesem Grund sind die Signalgeber mit einer Kombischeibe ausgestattet, welche die zu Fuß Gehenden und Radfahrende gleichzeitig signalisiert. Separate Radfahrersignale sind nur dann möglich, wenn der Radverkehr über eine gesondert markierte Radfurt geführt wird. Darüber hinaus hätte die vorgezogene Radfahrerampel auf dem Ringgleis zur Folge, dass die Radfahrenden entlang der Celler Straße keine Einsicht auf diesen Signalgeber hätten. Aus diesen Gründen kann diese Art der Signalisierung nicht umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird die Radverkehrssituation verbessern und die Konflikte auf dem Geh/Radweg entschärfen. Dazu wird anstatt eines vorgezogenen Radfahrersignals ein vorgezogener Anforderungstaster auf beiden Seiten des Ringgleises installiert und eine Wartelinie markiert. Hierdurch soll der Radweg entlang der Celler Straße nicht mehr durch wartende Radfahrende blockiert werden.
- Weitere Querungen des Ringgleises im Stadtbezirk
An der Ringgleiskreuzung Hildesheimer Straße kann aus denselben oben genannten Gründen keine vorgezogene Radfahrerampel gesetzt werden. Allerdings wurde dort vor einigen Jahren bereits ein modernes Detektionssystem installiert, welches bei Annäherung automatisch auslöst und somit ein Vorfahren bis an den Mast nicht nötig macht. Um dieses Detektionssystem installieren zu können, sind genaue örtliche Gegebenheiten, wie z. B. ein ausreichend freies, gerades Sichtfeld und wenig Bewuchs, eine Voraussetzung. Deshalb war eine Anbringung der Detektoren an der Ringgleisquerung Celler Straße nicht möglich.
Quert das Ringgleis eine Straße, signalisiert oder unsignalisiert, hat der Verkehr entlang des Ringgleises Vorfahrt zu gewähren. Dies gilt gegenüber allen Verkehrsarten auf der zu querenden Straße.
Probleme durch Blockierungen des Querverkehrs bei unsignalisierten Querungen entstehen bei Einhaltung der Verkehrsregeln nicht. Im Vergleich zu den signalisierten Querungsstellen Celler Straße und Hildesheimer Straße kommt es an den unsignalisierten Querungsstellen selten zu Warte- oder Standzeiten. Dies liegt vorranging an den geringen Verkehrsbelastungen der zu querenden Straßen. Zudem existieren an den meisten Querungsstellen Aufstellbereiche außerhalb der zu querenden Gehwege, sodass das Konfliktpotenzial per se gering ist.
