Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25823

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Umbesetzung im Verwaltungsausschuss

 

-        Ratsfrau Anke Schneider wird anstelle von Ratsherrn Udo Sommerfeld als Stellvertreterin im Verwaltungsausschuss bestimmt.

 

  1. Umbesetzung im Ältestenrat

 

-        Ratsfrau Anke Schneider wird anstelle von Ratsherrn Udo Sommerfeld als Stellvertreterin im Ältestenrat benannt.

 

  1. Umbesetzung im Ausschuss für Vielfalt und Integration einschließlich Ausschussvorsitz

 

-       Ratsfrau Anke Schneider wird anstelle von Ratsherrn Udo Sommerfeld als Mitglied im Ausschuss für Vielfalt und Integration benannt und gleichzeitig als Ausschussvorsitzende bestimmt.

 

  1. Umbesetzung in Ausschüssen 

 

Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung

 

-        Anstelle von Ratsherrn Udo Sommerfeld wird Ratsfrau Anke Schneider als Mitglied im Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung benannt.

 

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung

 

-        Anstelle von Ratsherrn Udo Sommerfeld wird Ratsfrau Anke Schneider als Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung benannt.

 

Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben

 

-        Ratsfrau Anke Schneider wird anstelle von Ratsherrn Udo Sommerfeld als Stellvertreterin im Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben benannt.

 

Ausschuss für Planung und Hochbau

 

-        Ratsfrau Anke Schneider wird anstelle von Ratsherrn Udo Sommerfeld als Stellvertreterin im Ausschuss für Planung und Hochbau benannt.

 

Ausschuss für Soziales und Gesundheit

 

-        Ratsfrau Anke Schneider wird anstelle von Ratsherrn Udo Sommerfeld als Stellvertreterin im Ausschuss für Soziales und Gesundheit benannt.

 

Sportausschuss

 

-        Ratsfrau Anke Schneider wird anstelle von Ratsherrn Udo Sommerfeld als Stellvertreterin im Sportausschuss benannt.

 

Umwelt- und Grünflächenausschuss

 

-        Ratsfrau Anke Schneider wird anstelle von Ratsherrn Udo Sommerfeld als Stellvertreterin im Umwelt- und Grünflächenausschuss benannt.

 

Wirtschaftsausschuss

 

-        Ratsfrau Anke Schneider wird anstelle von Ratsherrn Udo Sommerfeld als Stellvertreterin im Wirtschaftsausschuss benannt.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 71 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16. November 2021 die Besetzung des Verwaltungsausschusses, des Ältestenrates und der Ausschüsse sowie die Besetzung der von den Fraktionen und Gruppen bestimmten Ausschussvorsitzenden durch Beschluss festgestellt.

 

Zu 1.:

Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 6 i.V.m. § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Mitglieder des Verwaltungsausschusses, die sie benannt haben, abberufen und durch andere Mitglieder ersetzen.

 

Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 1 NKomVG ist für Mitglieder des Verwaltungsausschusses jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, kann sie nach § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen. Dabei vertreten sich Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, gemäß § 75 Abs. 1 Satz 4 NKomVG untereinander.

 

Zu 2.:

Nach § 6 Abs. 1 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig (GO) kann ein Mitglied des Ältestenrates, das an einer Sitzung nicht teilnehmen kann, durch eine oder einen der beiden von seiner Fraktion oder Gruppe benannten Vertreterinnen oder Vertreter vertreten werden.

 

Nach § 6 Abs. 5 GO kann ein von den Fraktionen und Gruppen benanntes Mitglied des Ältestenrates von der Fraktion oder Gruppe, der es angehört, abberufen und durch ein anderes ersetzt werden. § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG findet entsprechend Anwendung.

 

Zu 3. und 4.:

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Mitglieder in Aus-schüssen, die sie benannt haben, abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen.

 

Gemäß § 51 GO sind für Ratsmitglieder in Ausschüssen mit Beschlussrechten nach § 6 der Hauptsatzung Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur mit einem Mitglied im Ausschuss vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen (§ 76 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 75 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 und § 45 GO).

 

Nach § 48 Abs. 1 GO werden die Vorsitzenden der Ausschüsse und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter von den Fraktionen und Gruppen aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG bestimmt.

 

Die Umbesetzungen im Verwaltungsausschuss, im Ältestenrat, beim Vorsitz des Ausschusses für Vielfalt und Integration sowie in den Ausschüssen stellt der Rat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss fest.

 

Ratsherr Sommerfeld verzichtet zum 26. Mai 2025 auf sein Ratsmandat. Ratsfrau Anke Schneider rückt daraufhin in den Rat der Stadt Braunschweig nach und hat ihren Beitritt zur Gruppe Die FRAKTION. – DIE LINKE., Volt und Die PARTEI erklärt. Vor diesem Hintergrund hat die Gruppe Die FRAKTION. – DIE LINKE., Volt und Die PARTEI mit Schreiben vom 20. Mai 2025 die unter 1. bis 4. genannten, ihre Gruppe betreffenden Änderungen in der Besetzung des Verwaltungsausschusses, des Ältestenrates, des Vorsitzes im Ausschuss für Vielfalt und Integration sowie in den Ausschüssen mitgeteilt.

 

Die personellen Änderungen werden mit diesem Beschluss festgestellt.

 



 

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