Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25562-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


1. Dem Entwurf der 160. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rautheim-ncheberg sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.

 

2. Zu den Entwürfen ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In seiner Sitzung am 06.05.2025 beriet der Stadtbezirksrat 212 dstadt-Rautheim-Mascherode“ über die Vorlage 25-25562 zum Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGBr die 160. Änderung des Flächennutzungsplanes "Rautheim-ncheberg". Hier wurde der skizzierte Bedarf an Wohnraum im Zusammenhang mit der Prognose und der damit verbundenen Versiegelung von Flächen auch unter Klimaaspekten kontrovers diskutiert. Dabei wurde auch auf Einzelaspekte und Details einer möglichen Bebauung eingegangen, unter anderem auch auf die vom Bezirksrat schon vor längerer Zeit eingeforderte notwendige Ertüchtigung der Infrastruktur im Zusammenhang mit der geplanten Siedlungserweiterung.

 

Die Verwaltung gibt zur weiteren Behandlung auf Ebene des Bebauungsplanes folgende ergänzende Informationen:

 

Nach verwaltungsinternen Abstimmungen mit den betreffenden Fachdienststellen wird die Anordnung eines zusätzlichen Rasenspielfelds im Bereich der bestehenden Sportanlagen im Norden Rautheims als Erweiterung der Anlage favorisiert.

 

r den Neubau einer auch dem Schulsport dienenden Zweifeldsporthalle im Nordwesten der Ortslage Rautheim wird ein Standort zwischen Weststraße und der geplanten Stadtbahntrasse favorisiert. Um für diesen Standort das erforderliche Planungsrecht zu schaffen, bereitet die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan vor.

 

In dem parallel im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Rautheim Möncheberg“, RA 29, wird ein mit der Feuerwehr abgestimmter Standort für ein neues Feuerwehrgerätehaus im Süden des Plangebiets als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden.

 

Die Anordnung eines Volksfestplatzes im Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans RA 29 ist nicht vorgesehen. Hier wäre - auch aus Immissionsschutzgründen - ein Standort mit ausreichendem Abstand zu Wohnnutzungen (z. B. nördlich der Ortslage) vorzuziehen.

 

Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan wurden der Verwaltung verschiedene Belange zur weiteren Beachtung im Planaufstellungsverfahren an die Hand gegeben (DS 22-19235-03). Hierzu kann folgender Sachstand gegeben werden.

 

Zu 1.)
Die erstellten Einwohnerprognosen (Gutachterbüro InWIS, 2023) sowie der sich daraus ergebene valide Bedarf an Wohnraum für das Gebiet der Stadt Braunschweig wurden öffentlich vorgestellt und sind in Kapitel 3 der Begründung zur FNP-Änderung ausgeführt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich der zugrunde gelegte Wohnraumbedarf auch in der aktualisierten Studie bestätigt hat.

 

Zu 2.)
In den zentralen Bereichen des geplanten Wohnquartiers sollen über Wohnnutzungen hinaus neben den Quartiersgaragen in beschränktem Umfang auch andere der infrastrukturellen Versorgung des Stadtteils dienende Nutzungsarten und Gemeinschaftseinrichtungen zugelassen werden, sodass hier gemischte Bauflächen – auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht parzellenscharf - festgesetzt werden.

Innerhalb des neuen Plangebietes werden sowohl die neuen, aus dem Plangebiet RA 29 resultierenden Bedarfe an Kinder- und Jugendspielflächen gedeckt, als auch die ggf. erforderlichen Ersatzstandorte (Verlegung des Jugendspielplatzes) nachgewiesen. Die sich aus der Bedarfsberechnung herzuleitenden Kinder- und Jugendspielflächen im Baugebiet Rautheim-Möncheberg werden im Bebauungsplan in Größe und Lage innerhalb der öffentlichen Grünflächen festgesetzt.

r die Deckung der ermittelten Kita/Krippenbedarfe sind im Zuge des Bebauungsplanverfahrens 2 Standorte mit jeweils 5 Gruppen vorgesehen.

Die Beschlüsse des Rates zu Sozialem Wohnraum und zur Schaffung von Wohnungen im mittleren Preissegment werden im Plangebiet umgesetzt.

 

Zu 3.)
In dem geplanten Wohngebiet sind im Sinne der Schaffung eines autoarmen Quartiers zwei zentrale Quartiersgaragen auch mit entsprechenden Zusatzangeboten eines Mobilitätskonzepts vorgesehen.

 

Zu 4.)
Seit dem 01.01.2025 gilt in Niedersachsen eine umfassende PV-Pflicht für alle neuen Gebäude. Dies ist mit den im Bebauungsplan vorgeschriebenen Dachbegrünungen kombinier- bzw. vereinbar.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Entwässerungskonzept erstellt, das Elemente des Schwammstadtprinzips und ein nachhaltiges Regenwassermanagement berücksichtigt. Mit der nur sehr geringen Versickerungsmöglichkeit im Gebiet wird das Regenwasser durch Rückhaltungen gedrosselt, sodass keine Überlastung des Systems hervorgerufen wird.

Beim Verkauf der späteren Grundstücke wird die Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser ein Auswahlkriterium darstellen.

 

Zu 5.)
Die Anordnung eines zusätzlichen Rasenspielfelds wird nach verwaltungsinterner Abstimmung und Einschätzung als Erweiterung bzw. im Bereich der bestehenden Sportanlagen im Norden Rautheims favorisiert.

Zur Schaffung der erforderlichen Baurechte für den Neubau einer sowohl dem Schul- als auch dem Vereinssport dienenden Zweifeldhalle im Nordwesten Rautheims wird aktuell die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens vorbereitet.

 

Zu 6.)
Für das Baugebiet „Rautheim-Möncheberg“ bietet sich im Sinne einer den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und dem European Green Deal der EU verpflichteten und nachhaltigen Lösungen die Realisierung einer Fernwärmeversorgung bzw. einer dezentralen Quartierslösung zur Nahwärmeversorgung an.

BS|ENERGY erzeugt Fernwärme in Kraft-Wärme-Kopplung und zusätzlich seit Ende 2022 in einem modernen Biomasse-Heizkraftwerk. Das Fernwärmeversorgungssystem Braunschweig der BS|ENERGY weist einen günstigen Primärenergiefaktor von derzeit nur 0,27 sowie geringe CO2-Emissionen auf. Die Versorgung des Gebietes mit Fernwärme wird daher weiterverfolgt.

 

Zu 7.)
Die Planungen zum Ausbau der Stadtbahntrasse sowie zur Entwicklung des Wohnquartiers Rautheim-Möncheberg laufen parallel und in regelmäßiger und enger Abstimmung.

 

Zu 8.)
Das im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans entwickelte Erschließungssystem bietet innerhalb des Gebietes selbst ein breites Freiraumspektrum und zusätzlich eine attraktive Anbindung des geplanten Wohnquartiers an das übergeordnete Wegenetz sowie die umliegenden Siedlungsbereiche.
 

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Anlagen

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