Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25726
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugend- und Quartiersplatz Am Gliesmaroder Bahnhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 20 Fachbereich Finanzen; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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Anhörung
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03.06.2025
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Anhörung
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03.06.2025
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Entscheidung
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04.06.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Umwelt- und Grünflächenausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 6 b) Hauptsatzung.
Ausgangslage:
Im nahegelegenen Baugebiet Langer Kamp besteht ein Fehlbedarf von 1.675 m² an Jugendspielfläche. Aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit innerhalb des Baugebietes wurde ein alternativer Standort gesucht. Im Rahmen der geplanten Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche, unmittelbar westlich des querenden Ringgleises und des inzwischen durch die Bahn befestigten Bahnhofsvorplatzes, soll nun ein grünbestimmter Quartiersplatz mit unterschiedlichen Betätigungsmöglichkeiten für Jugendliche, sowie unter Berücksichtigung unterschiedlichster Wegebeziehungen entstehen.
Unter dem AZ 389/2009 gab es bereits einen positiven Bauvorbescheid für das Grundstück zur Neuanlage einer öffentlichen Grünfläche mit Spielangeboten für Jugendliche. Das Bearbeitungsgebiet teilt sich in zwei Flächen, welche durch die Gliesmaroder Straße und den Haltepunkt für Straßenbahn und Bus räumlich voneinander getrennt sind.
Die südliche Bearbeitungsfläche ´Quartiersplatz am Gliesmaroder Bahnhof´ befindet sich im Bezirk ´Östliches Ringgebiet´ und die nördliche, kleinere Fläche im Bezirk ´Nordstadt-Schunteraue´. Das Flurstück 240/150 Gemarkung Hagen, Flur 1, südlich der Gliesmaroder Straße, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes HA 53 und setzt im Bereich des geplanten Quartiersplatzes, verbunden mit der Schaffung von Angeboten für Jugendspiel, eine öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Erholungsfläche fest. Das nördlich gelegene Flurstück 85/37 Gemarkung Gliesmarode, Flur 7, Grundstück Abtstraße/ Hans-Sommer-Straße, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GL 13 (Rechtskraft 09.09.1983) und setzt im Bereich der geplanten neuen Nutzungsabsicht (Spielfläche für Jugendliche) eine öffentliche Verkehrsgrünfläche fest. Für die beiden geltenden Bebauungspläne soll eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gestellt werden.
Die Verwaltung informiert mit dieser Vorlage über die Beplanung beider Teilflächen im unmittelbaren Bahnhofsvorfeld. Nach erfolgter Jugendbeteiligung werden immissions- und baurechtliche Vorgaben entsprechend berücksichtigt. Es sollen nur Anlagen zur Ausführung kommen, die an diesem Standort immissionsrechtlich genehmigungsfähig sind (DS-Nr. 20-13386).
Planungskonzept:
Der Jugend- und Quartiersplatz teilt sich in zwei Flächen, welche durch die Gliesmaroder Straße, Haltepunkte für Straßenbahn und Bus, räumlich voneinander getrennt sind. Die Aufteilung ist erforderlich, da anderenfalls die geforderte Größe der Jugendspielfläche nicht erreicht werden kann.
Während die Hauptfläche im Osten durch den Bahnhofsvorplatz mit dem querenden Ringgleis begrenzt wird, begrenzen im Westen noch vorhandene Garagenhöfe und gewerbliche Nutzungen diesen Bereich. Derzeit bestehen Bestrebungen, die westlich benachbarte Bebauung (Garagenhof und Kfz-Werkstatt) zurückzubauen und perspektivisch durch eine neue Blockbebauung umzunutzen. Es wird davon ausgegangen, dass von der derzeitigen Grünfläche ein Streifen in einer Breite von 20 m bei der Realisierung etwaiger Hochbauprojekte künftig noch beeinträchtigt werden könnte. Die vorliegende Gestaltung berücksichtigt diese Möglichkeit bereits. Berücksichtigt wird auch eine perspektivisch geplante Geh- und Radwegeverbindung in westliche Richtung zur Böcklinstraße, nach erfolgtem Abriss der Garagen.
Die heutige Rasenfläche wird insgesamt in eine grünbestimmte Platzfläche umgewandelt, welche Wegebeziehungen in verschiedene Richtungen ermöglicht. Dadurch erfährt die Fläche eine Belebung und soll zu einem lebendigen Stadtraum, zum Treffpunkt und zum Quartiersplatz mit Aufenthaltsqualität und mit sportlichen Betätigungsflächen werden.
Im Norden dieser Platzfläche, nahe der Gliesmaroder Straße, befindet sich eine Calisthenicsanlage. Im Süden ist eine mit Ballfangzaun eingefasste Multisportanlage verortet, sowie ein Bereich mit Schaukeln unterschiedlicher Höhen. Nach Westen finden sich zwei Flächen zum Teqball- oder Tischtennisspiel. Darüber hinaus verteilen sich über den Gesamtraum verschiedenste Aufenthaltsangebote von Einzelbänken bis zu Sitzpodesten, die den Aufenthalt von Gruppen auf dem Platz ermöglichen. Nach Westen steigt das Gelände leicht an und bietet so eine, dem Platz zugeneigte, Liegewiese zum Zuschauen, Picknicken oder einfach zum Treffen.
Die Teilfläche nördlich der Gliesmaroder Straße wird zu einer nutzbaren Grünfläche mit Bewegungsangeboten umgestaltet, welche durch modellierte Grünflächen räumlich eingefasst wird. Die Fläche soll ein Basketballfeld mit umlaufendem Ballfangzaun und Netzabdeckung erhalten.
Größere Baumfällungen sind bis auf wenige Ausnahmen nicht vorgesehen, jedoch wird der vorhandene Brombeeraufwuchs zurückgenommen, um neue Nutzungen zu ermöglichen. Im zentralen Planungsbereich werden zehn neue Bäume in Pflanzinseln locker über die Flächen verteilt und sorgen künftig für eine gute Raumbildung sowie für ein besseres Mikroklima. Rasen- und Pflanzflächen sind grundsätzlich modelliert gedacht, d. h. sie kommen räumlich aus den Flächen heraus und stellen zum Teil durch blühende Stauden- und Gehölzmischungen optische und jahreszeitliche Hingucker dar.
Kosten und Finanzierung:
Die Umsetzung der Baumaßnahme ist in zwei Bauabschnitten geplant. Der erste Bauabschnitt ist im 2. Halbjahr 2025 vorgesehen. Die Fertigstellung der Bauarbeiten wird voraussichtlich 2026 erfolgen.
Die Gesamtkosten betragen 856.300,00 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen auf dem Projekt 5E.000006 im Teilhaushalt des Referats Grün- und Freiraumplanung zur Verfügung.
Das Projekt wird zudem mit Mitteln des Investors aus dem Baugebiet Langer Kamp in Höhe von 61.000 € anteilig mitfinanziert. Gemäß städtebaulichem Vertrag muss dieser für die Realisierung neuer Anlagen bis 2025 die Mittel zur Verfügung stellen. Danach erlischt die Verpflichtung für den Investor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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