Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-25966
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht über die Tätigkeit der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Stadtgrün; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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04.06.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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18.06.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung wurde am 21.12.2021 gemäß Ergänzungsvorlage 21-17389-02 beauftragt und ermächtigt, auch in Umsetzung und Erweiterung der Ratsbeschlüsse vom 17. Dezember 2019 (Ds. 19-12423) und vom 17. November 2020 (Ds. 20-14506), die Projektierung und Umsetzung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf kommunalen und nicht-kommunalen Dächern voranzutreiben sowie Beteiligungsmöglichkeiten institutioneller und privater Investoren zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke wurde die Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG gegründet.
Sachstand zur Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG:
Seit ihrer Gründung am 18.02.2022 und gerichtlicher Eintragung im Genossenschaftsregister
(GenR 2003) am 16.06.2022, hat die Energiegenossenschaft Braunschweiger Land 94 PV-Anlagen in Betrieb genommen und betreibt diese mit einer Leistung von 3,2 MWp. Bei den Anlagen handelt es sich ausschließlich um Aufdachanlagen, was eine zusätzliche Versiegelung von Naturflächen vermeidet und bisher ungenutzte Dachflächen ausnutzt. Mit dieser Leistung hat sich die Energiegenossenschaft laut Marktstammdatenregister zum Spitzenreiter im PV-Ausbau für die Stadt Braunschweig entwickelt. Dabei wurden rund 2,9 Mio. EUR Investitionen getätigt. Seit September 2024 besteht für Bürger:innen die Möglichkeit, sich durch Anteilserwerb an der Genossenschaft zu beteiligen. Obwohl bisher keine Werbung hierfür gemacht wurde, konnte bereits ein Betrag von ca. 0,4 Mio. EUR über 82 Mitglieder eingesammelt werden. Das so erworbene Eigenkapital wird in neue Anlagen investiert. Die Refinanzierung der Anlagen erfolgt über den Vertrieb des in der Immobilie genutzten Stroms, wobei der Bezugspreis bis zu einer definierten Untergrenze zwischen
10 % und 15 % unter dem regulären Bezugspreis liegt (gilt für städt. Immobilien, restliche Immobilien Festpreis).
Mit der betriebswirtschaftlichen Auswertung zum I. Quartal 2025 konnte die Genossenschaft ein positives Ergebnis ausweisen, was für den wirtschaftlichen Erfolg dieser Initiative spricht.
Im operativen Geschäft wird die Genossenschaft durch zwei Vorstände geführt, die von vier
Mitarbeitenden unterstützt werden. Alle Mitarbeitende engagieren sich in der Genossenschaft auf Minijob-Basis im Rahmen einer Nebentätigkeit zusätzlich zu ihren Hauptaufgaben.
PV-Anlagen wurden nicht nur auf städtischen Liegenschaften realisiert, sondern auch auf Dächern wohnungswirtschaftlicher Unternehmen (Nibelungen Wohnbau GmbH, Wiederaufbau eG) sowie städtischer Töchter (Flughafen Braunschweig, Veranstaltungsstätten GmbH) und privater Einrichtungen (freie Waldorfschule, Verein der Kleingartenfreunde).
Zukünftige Entwicklung:
Die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen reagieren auf die überlasteten Stromversorgungsnetze und werden die Vergütungsmöglichkeiten von eingespeisten Reststrommengen, die nicht im Eigenverbrauch genutzt werden können, reduzieren oder vollends aussetzen. Für die Genossenschaft heißt das, dass sich vorrangig auf solche Projekte konzentriert wird, die einen hohen Eigenverbrauchsanteil haben, da eine Refinanzierung über die EEG-Vergütung immer unwahrscheinlicher wird. Zudem werden bereits jetzt bei jedem Projekt Möglichkeiten der Energiespeichernutzung
geprüft und kalkuliert.
Da die Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG per Satzung alle Formen der regenerativen Energiegewinnung unterstützt, ist auch über eine Diversifizierung der Geschäftsfelder nachzudenken.
Auch ist denkbar, dass PV-Anlagen von den Immobilieneigentümern gemietet werden und diese den Strom in eigener Verantwortung nutzen und vergütet bekommen.
Eine Maximalbelegung der zur Verfügung stehenden Dachfläche wird insbesondere durch die aktuelle Gesetzgebung, wie z. B. dem Solarspitzengesetz, erschwert. Der Grund hierfür liegt in den hohen Einspeisestrommengen, die nur gering oder zukünftig nicht mehr vergütet werden.
Eine wirtschaftlich auskömmliche Projektierung ist unter diesen Rahmenbedingungen nicht
mehr gegeben. Eine Rückorientierung auf den zu versorgenden Eigenbedarf ist deshalb dringend notwendig und aktuell der gegebene Handlungsbedarf.
Mit den gesetzlichen Anforderungen für Bauherren ab Januar 2025 Parkplatz PV-Anlagen verpflichtend zu erstellen, sieht sich die Energiegenossenschaft einem weiteren Themenfeld gegenübergestellt. Die Genossenschaft befürwortet diese Entwicklung, da auf diese Weise PV-Flächen ohne eine zusätzliche Flächenversiegelung entstehen. Die kostenträchtigen Unterkonstruktionen können jedoch nicht nach dem klassischen Modell der niedrigen Strompreise refinanziert werden. Hier sind Modelle einer Anlagenmiete oder der Kostenaufteilung Unterkonstruktion/ PV-Module inkl. Elektrik neu zu definieren. Gleichzeitig befindet sich die Energiegenossenschaft in Gesprächen mit einem Anbieter für Ladeinfrastruktur, um die Potentiale der Sektorenkopplung bei Parkplatz-PV-Anlagen maximal zu nutzen und so einen vorteilhaften Nutzen der Stromerzeugung zu erreichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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