Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25905
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Umweltorganisationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat; 20 Fachbereich Finanzen; 67 Fachbereich Stadtgrün; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Entscheidung
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04.06.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den genannten Antragsstellenden werden folgende Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 41.700 € gewährt:
1. BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Kreisgruppe Braunschweig (BUND)
bis zu 18.000 €
2. Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage e.V. (FUN) bis zu 10.000 €
3. Regionale Energie- und KlimaschutzAgentur e. V. bis zu 13.700 €.“
Sachverhalt
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Umwelt- und Grünflächenausschusses ergibt sich aus § 76 (3)
Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 6 Buchstabe d der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Danach ist der Umwelt- und Grünflächenausschuss für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Umweltschutzorganisationen zuständig.
Hiervon ausgenommen sind gemäß Buchstabe f) der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zu 5.000 € sowie die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen in Höhe der im Vorbericht zum Haushaltsplan bzw. in den Erläuterungen zu den Teilhaushalten genannten Beträge an die entsprechenden Institutionen.
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig kann gemäß der „Förderrichtlinie für Gewässer- und Naturschutz sowie Klima („Ökotopf“)“ Zuschüsse für Vereine oder Initiativen gewähren, die sich für Belange des Gewässer-, Natur- oder Klimaschutzes sowie für Klimawandelanpassung in Braunschweig einsetzen.
Folgende Anträge, deren Antragssumme den Betrag von 5.000 € übersteigen und die nicht im Vorbericht zum Haushaltsplan 2025/2026 bzw. in den Erläuterungen zu den Teilhaushalten aufgeführt sind, liegen aktuell vor:
1. BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Kreisgruppe Braunschweig (BUND):
Der BUND plant gemäß des vorgelegten Wirtschaftsplans im Jahr 2025 für die Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes mit Ausgaben in Höhe von 54.740 €. Die größten Ausgabenpositionen sind die Bereiche Miete/Pacht/Energiekosten, Personalkosten sowie der Bereich Natur- und Umweltschutzarbeit. Hierfür beantragt der Verein eine Unterstützung in Form eines institutionellen Zuschusses in Höhe von 18.000 €. Die Prüfung ergab voraussichtliche zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 44.200 €. Unter anderen konnten die Personalkosten nicht vollständig anerkannt werden, da der Mehrwert nicht nachgewiesen und die Fachkenntnisse nicht dokumentiert worden sind. Da die Notwendigkeit des städtischen Zuschusses schlüssig dargelegt worden ist, empfiehlt die Verwaltung die Gewährung des beantragten städtischen Zuschusses in Höhe von bis zu 18.000 €. Diese Summe wurde auch bereits in den Vorjahren bewilligt.
2. Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage e.V. (FUN):
Der FUN beantragt wie in den Vorjahren zur Unterstützung des laufenden Vereinsbetriebes einen städtischen Zuschuss in Höhe von 10.000 €. Größte zuwendungsfähige Ausgabenpositionen des Vereins sind die Bereiche Energiekosten und Verwaltungskosten inkl. Versicherungen. Personalkosten konnten nicht anerkannt werden, da der Mehrwert nicht nachgewiesen und die Fachkenntnisse nicht dokumentiert worden sind. Die Prüfung der vorgelegten Antragsunterlagen rechtfertigt nach Ansicht der Verwaltung die beantragte Förderung, sodass die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von bis zu
10.000 € empfohlen wird.
3. Regionale Energie- und KlimaschutzAgentur e. V. (Reka):
Die Reka beantragt für die Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes einen städtischen Zuschuss in Höhe von 13.700 €. Die Antragsunterlagen wurden geprüft und nach bilateralen Gesprächen zwischen der Verwaltung und der Reka verifiziert. Größte Ausgabenpositionen sind die Bereiche Miete/Pacht sowie Verwaltungs- und EDV-Kosten. Personalkosten fallen nicht mehr an. Die Verwaltung empfiehlt die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von bis zu 13.700 €. Da die tatsächlichen Ausgaben einiger Positionen wie z.B. Fahrtkosten, Öffentlichkeitsarbeit und EDV erst am Jahresende feststehen und somit auch vom Verein aktuell nicht genau beziffert werden können, schlägt die Verwaltung zur Vermeidung möglicher Rückzahlungen eine Aufteilung der Auszahlung der städtischen Förderung vor. Der Verein soll mit dem Förderbescheid zunächst eine Auszahlung in Höhe von 8.700 € erhalten. Die restliche Fördersumme wird nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Haushaltsmittel:
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Gewährung der Zuschüsse stehen im Jahr 2025 unter dem Vorbehalt der Freigabe des städtischen Haushalts im Teilhaushalt des Fachbereichs Umwelt zur Verfügung. Eine Bescheiderstellung sowie die Auszahlung der gewährten Zuschüsse erfolgt erst nach Haushaltsfreigabe.
