Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-25914

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Sachverhalt

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Ausgangslage:

 

IKSK der Stadt Braunschweig, Maßnahme 3.9
 

Das im Jahr 2022 veröffentlichte Integrierte Klimaschutzkonzept 2.0 der Stadt Braunschweig sieht in Maßnahme 3.9 die Gründung einer Allianz „Jobmotor Energiewende“ vor, um der steigenden Nachfrage r Energieeffizienzmaßnahmen, dem Fachkräftemangel und dem daraus entstehenden Flaschenhals“ bei der Energiewende zu begegnen. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf das Handwerk gelegt, das neben weiteren Branchen, durch dieses rderprojekt gestärkt werden soll.

 

Sachverhalt:

 

Zu Beginn des Jahres 2025 hat sich ein Projektteam aus dem Fachbereich Umwelt sowie der Stabstelle Wirtschaftsdezernat der Stadt Braunschweig, der Braunschweig Zukunft GmbH und der Regionalen EnergieAgentur e.V. zusammengefunden. Für die Umsetzung eines gemeinschaftlichen Projektes hat die Regionale EnergieAgentur e.V. (REA) als Projektträgerin zum 29. April 2025 einen Antrag beim Fachkräftebündnis SüdOstNiedersachsen mit dem Titel Jobmotor Energiewende“ - „Klimaschutzbranche“ und Klimaneutralität als Perspektiven für den Strukturwandel der Wirtschaft begreifen“ eingereicht.

 

Das Ziel des Projektantrages ist es, den Transfer von freigesetzten Fachkräften explizit in Branchen, die in Maßnahmen des Klimaschutzes tätig sind, zu fördern. Hierzu soll die Branchensituation vor Ort zunächst in Braunschweig, mit Strahlkraft auf umliegende Gebietskörperschaften - genau analysiert und darauf aufbauend geeignete bestehende und neue Transferangebote, wie Umschulungsmaßnahmen, erarbeitet und beworben werden.

 

Von Beginn des Projektes an werden die Kammern und Vernde, darunter vor allem die Bundesagentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer, als relevante und bereits aktive Akteure auf dem Themenfeld einbezogen. Erste Gespräche hierzu haben mit allen drei Institutionen bereits stattgefunden.

 

Ein starkes Angebot an qualifizierten Fachkräften vor Ort ist Voraussetzung für eine gelingende Transformation und gleichzeitig ein starker Standortfaktor für die Ansiedlung weiterer Betriebe vor Ort.

 

Die Mittel zur Ko-Finanzierung bei einer Förderquote von bis zu 70 % (40% ESF und 30% Landesmittel) sollen aus dem hierfür bestehenden Ansatz bei der Stabstelle Wirtschaftsdezernat geleistet werden. Für die Jahre 2026 und 2027 sind jeweils 50.000 € für das Projekt angesetzt. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

Das Förderprojekt unterliegt einem zweistufigen Verfahren. Die „Kurzskizze“ wird durch die REA in der Steuerkreissitzung des Fachkräftebündnisses am 11. Juni 2025 vorgestellt. Der Steuerkreis entscheidet grundsätzlich über den Fortgang und gibt ggfs. Hinweise. Bei einem positiven Votum wird die REA aufgefordert, einen sog. „Langantrag“, der weitere förderrechtliche Aspekte berücksichtigt, einzureichen. Der Langantrag wird dann abschließend in einer kommenden Steuerkreissitzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird die politischen Gremien im weiteren Verlauf wieder informieren, wie der Antrag beschieden wurde.


 

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