Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-25919

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Rollout intelligenter Messsysteme (Smart Meter) ist ein zentraler Bestandteil der Digitalisierung der Energiewende, wie im Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) vom 27. Mai 2023 festgelegt. Ziel ist die Einführung von Smart Metern bis 2032, um den Energieverbrauch transparent zu gestalten, erneuerbare Energien zu fördern und die Netzstabilität zu verbessern. Der Einbau ist ab 2025 verpflichtend für:
- Verbrauchsstellen mit über 6.000 kWh/Jahr,
- Erneuerbare-Energien-Anlagen mit über 7 kW,
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Elektrofahrzeug-Ladestationen),
- Großverbraucher mit über 100.000 kWh/Jahr.

Kommunale Gebäude wie Verwaltungsgebäude, Schulen oder Krankenhäuser sind aufgrund ihres hohen Stromverbrauchs (oft 50.000 bis 250.000 kWh/Jahr bei Schulen, bis zu 500.000 kWh/Jahr bei Krankenhäusern), der Nutzung von Photovoltaikanlagen oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen betroffen. Smart Meter ermöglichen Verbrauchsüberwachung, steigern die Energieeffizienz, senken Kosten und unterstreichen die Vorbildfunktion der Kommune in der Energiewende.

Zur Umsetzung des Smart-Meter-Rollouts in kommunalen Gebäuden der Stadt Braunschweig bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist-Stand des Rollouts: Wie viele kommunale Gebäude wurden bisher mit Smart Metern ausgestattet?

2. Zeitplan: Bis wann sollen alle pflichtigen kommunalen Gebäude mit Smart Metern ausgestattet sein?

3. Frühzeitiger Einbau: Plant die Stadtverwaltung, Smart Meter in nicht pflichtigen kommunalen Gebäuden frühzeitig einzubauen?   

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