Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25826-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wie kann die schwierige Situation am Klinikum verbessert werden?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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27.05.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 14. Mai 2025 (DS 25-25826) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Finanzsituation des Städtischen Klinikums Braunschweig (skbs) ist geprägt von der seit Jahren bestehenden strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhäuser in Deutschland und der erheblichen staatlichen Unterfinanzierung des Braunschweiger Neubauprojekts. Generell gilt, dass bundesweit ein Großteil der deutschen Krankenhäuser seit mehreren Jahren finanziell schwer belastet und zum Teil bereits insolvenzbedroht ist.
Besonders schwer trifft die strukturelle Unterfinanzierung die Träger von Krankenhäusern mit einer sehr hohen Bettenzahl, welche auch nicht renditeorientiert, sondern versorgungsorientiert arbeiten und zudem ein großes Neubauvorhaben bewältigen müssen. Die Stadt Braunschweig als Trägerin des mit Abstand größten niedersächsischen Klinikums, dessen Finanzierung in Bau und Betrieb nicht unmittelbar über den Landeshaushalt sichergestellt wird und auf die alle genannten Punkte zutreffen, wird insgesamt in niedersachsenweit einzigartiger Weise finanziell belastet mit dem Betrieb des Maximalversorgers für eine gesamte Gesundheitsregion.
Folgerichtig hat der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung im Dezember 2024 einstimmig eine von der Verwaltung eingebrachte Resolution verabschiedet, welche die Braunschweiger Sonderbelastung innerhalb der Strukturkrise der Krankenhausfinanzierung zum Anlass nimmt, unter anderem das Land Niedersachsen dazu aufzufordern „sich auf Bundesebene für eine kurzfristig erhöhte Krankenhausfinanzierung einzusetzen“, „zumindest [..] Anteile des jährlichen Defizits des SKBS zu übernehmen“ und „seinem gesetzlichen Auftrag einer vollständigen Investitionsförderung [..] nachzukommen“ (siehe hierzu DS 24-24713). In diesem Zusammenhang ist unter anderem auch an den von der Verwaltung initiierten bundesweiten Appell von 19 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern zur Sicherstellung der Krankenhausfinanzierung im Frühjahr 2023 zu erinnern, der bundesweit große Beachtung gefunden hatte (siehe hierzu DS 23-20815).
Erkennbar ist somit, dass die hohe finanzielle Belastung des Städtischen Klinikums Braunschweig – ebenso wie die vergleichbarer kommunaler Großkrankenhäuser – nicht annähernd durch örtliche Anstrengungen lösbar sein wird, sondern erhebliche zusätzliche Unterstützung von Bund und Land benötigt. Dies zeigt auch die dem Wirtschaftsplan 2025 des skbs erstmals beigefügte Trennungsrechnung, deren Methodik mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt worden war. Danach entfallen vom erwarteten Jahresdefizit in Höhe von rd. 78,3 Mio. € rd. 34,9 Mio. € auf die investive Förderlücke des aktuellen Bauabschnitts (Zwei-Standorte-Konzept) mit seinen von der Geschäftsführung prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von rund 803,2 Mio. €.
Selbstverständlich wird von der Geschäftsführung des Städtischen Klinikums erwartet, dass diese im Rahmen des Möglichen auf die Verbesserung des operativen Ergebnisses hinwirkt. Zu diesem Zweck hat die Geschäftsführung im Jahr 2019 ein Performance-Programm aufgelegt, über dessen Ergebnisse nicht nur dem Aufsichtsrat, sondern auch den Ratsgremien regelmäßig berichtet wurde.
Nach dem planmäßigen Auslaufen des Performance-Programms zum Jahresende 2023 wurde die Geschäftsführung aufgefordert, neben dem von ihr im Wirtschaftsplan 2024 vorgesehenen pauschalen Konsolidierungsbeitrag von 5,0 Mio. € weitere konkret spezifizierte Anschlussmaßnahmen für Folgejahre zu planen, zumal sich im Herbst des Jahres 2023 mit dem erwarteten Jahresergebnis 2023 sowie der Wirtschaftsplanung 2024 erstmals trotz Beendigung der Corona-Pandemie dauerhafte Jahresfehlbeträge in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe abzeichneten.
Dementsprechend hat zum einen die Geschäftsführung im Jahresverlauf 2024 eine grundlegende Medizinstrategie zur Optimierung der Leistungserbringung für die kommenden Jahre erarbeitet. Dies geschah im internen Zusammenwirken mit den Chefärztinnen und Chefärzten sowie unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Krankenhausreform.
Zum anderen wurde parallel dazu von der Verwaltung ein gesellschafterseitiges Gutachten zur wirtschaftlichen Sicherung des Städtischen Klinikums beim Beratungsunternehmen WMC HEALTHCARE in Auftrag gegeben. In diesem wurden unter anderem notwendige Produktivitätssteigerungen als relevante Verbesserungshebel identifiziert. Zugleich aber wurde auch im WMC-Gutachten festgestellt, dass zwar aus eigener Kraft eine maßgebliche Hebung von Ergebnisverbesserungspotenzialen im operativen Geschäft über mehrere Jahre möglich sei, jedoch nicht die Kompensation der das negative Jahresergebnis maßgeblich bestimmenden investiven und strukturell bedingten Unterfinanzierung. Darüber hinaus wurden dem Rat aufgrund der Wettbewerbssituation des skbs relevante, weiterführende Informationen unter anderem zu regionalen Marktanteilsverlusten nichtöffentlich zur Verfügung gestellt (siehe hierzu DS 24-24711).
Zusammengeführt wurden die beiden Stränge einer Zukunftsstrategie für das Städtische Klinikum in einem Ratsbeschluss vom Dezember 2024 zur Umsetzung der Medizinstrategie 2028 und des Gutachtens zur wirtschaftlichen Sicherung (siehe hierzu DS 24-24703). Durch diesen Beschluss bekannte sich der Rat in Kenntnis der strukturellen Unterfinanzierung und der zu erwartenden Jahresdefizite in den Jahren 2025 ff. zur Aufrechterhaltung des bestehenden Leistungsangebots sowie der städtischen Trägerschaft, verbunden mit der Bereitstellung der hierfür benötigten jährlichen Defizitausgleiche und von Krediten zur Weiterführung des Zwei-Standorte-Konzepts sowie zur Sicherstellung der Liquidität.
Um die Verwirklichung der Zukunftsstrategie durch die Geschäftsführung intensiv begleiten und bewerten zu können, erhält der Aufsichtsrat in Kürze, wie von ihm selbst angeregt, aufgrund eines Weisungsbeschlusses der Ratsgremien ein ihm berichtendes Beratungsunternehmen zur Seite gestellt. Darüber hinaus wird, ebenfalls auf Vorschlag des Aufsichtsrates, künftig die bisherige Alleingeschäftsführung um eine kaufmännische Geschäftsführerin/einen kaufmännischen Geschäftsführer erweitert, regulär zu Beginn des kommenden Jahres und bereits kurzfristig durch eine Interimsbesetzung.
Zusammengefasst gibt es durch die genannten Beschlüsse der Ratsgremien in den letzten Monaten, jeweils auf Vorschlag der Verwaltung, eine aktuelle und eindeutige Positionierung der Gesellschafterin zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Verbesserung der schwierigen Situation beim Städtischen Klinikum. Die Verwaltung legt dabei Wert auf die jeweils aktuelle Einschätzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft, da dieser die Geschäftsführung des Städtischen Klinikums Braunschweig laufend überwacht. .
Der Rat und/oder die zuständigen städtischen Ausschüsse werden ansonsten seit Jahren über die aktuelle Lage des skbs mehrmals jährlich im Rahmen von Mitteilungen unterrichtet. Hierzu zählen neben mündlichen Berichten beispielsweise die regelmäßig aktualisierte sog. Kurzdarstellung zur Krankenhausfinanzierung (siehe hierzu DS 24-24827) und die nichtöffentlichen unterjährigen Controlling-Berichte. Darüber hinaus schreibt die Verwaltung jährlich ihren Beteiligungsbericht fort, der sich als Informationsinstrument sowohl an die städtischen Entscheidungsträgerinnen und -träger als auch an die interessierte Öffentlichkeit richtet.
Dies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Aus der im Jahr 2024 bereits erfolgten Standortekonsolidierung (Standort Holwedestraße) resultieren nach gutachterlicher Einschätzung Synergiepotenziale von jährlich bis zu rd. 5,0 Mio. €, die sukzessive realisiert werden können. Neben höheren Erlösen im stationären Bereich, z. B. bedingt durch deutlich attraktivere Zimmer, sinken auch die Personalkosten, da Synergieeffekte in den Bereichen Notaufnahme, Patientenaufnahme und Patiententransport entstehen.
Bis zum Verkauf der Immobilie in der Holwedestraße ergeben sich im Bereich der Sachkosten zunächst keine Einsparungen, da der Standort bzw. das Gebäude weiterhin durch das skbs, wenn auch in erheblich niedrigeren Umfang, mit Strom und Fernwärme versorgt werden müssen. Auch die Verkehrs- und Gebäudesicherungspflicht obliegt dem skbs, so dass zusätzliche Kosten für die Überwachung anfallen. Da aktuell noch kein Zeitpunkt bekannt ist, zu dem der Standort veräußert werden kann, fallen entsprechende Kosten auch in den Folgejahren weiter an.
Die Umsetzung des Zwei-Standorte-Konzepts ist zwingend erforderlich, um den langjährig aufgebauten Sanierungsstau im Städtischen Klinikum sukzessive abzuarbeiten. Aufgrund der geringen Förderquote der notwendigen Re-Investitionen führt die Inbetriebnahme von Neubaustrukturen jedoch zu dauerhaft höheren Aufwendungen im Bereich der Abschreibungen und Zinsen. Dies bedeutet, dass die mit Inbetriebnahme von Neubaustrukturen entstehenden operative Ergebnisverbesserungen die mit den Neubauten verbundenen investiven Ergebnisbelastungen nicht kompensieren können. Trotz der begrüßenswerten landesseitigen Erhöhung der Festbetragsförderung im November 2023 auf rd. 299,1 Mio. €, beläuft sich die budgetbezogene Förderquote des Zwei-Standorte-Konzepts auf lediglich rd. 37,2 %.
Zu Frage 2:
Die Ausrichtung der Geschäftsführung des skbs sind der Vorlage DS 25-25473 und der Mitteilung DS 25-25832 zu entnehmen. Die Implementierung einer weiteren Geschäftsführerin/eines weiteren Geschäftsführers zur Erweiterung der Managementkapazitäten sowie die kurzfristige Implementierung einer Interimsgeschäftsführung wird bereits umgesetzt. Die Verwaltung und die von ihr vorbereiteten aktuellen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung folgen hierbei in allen Punkten den aktuellen Empfehlungen des Aufsichtsrats.
Zu Frage 3:
Das Programmbudget für das landesseitig geförderte Zwei-Standorte-Konzept beläuft sich entsprechend des Wirtschaftsplans 2025 auf insgesamt 803,2 Mio. €. Diese Summe unterteilt sich in die Positionen Strategiekosten/Bebauungsplan (rd. 0,7 Mio. €), Kosten für die Zentralklinik am Standort Salzdahlumer Straße von rd. 728,7 Mio. € (darin enthalten sind für den Neubau Ost Kosten von 277,0 Mio. € und für den Neubau Süd von 312,0 Mio. €) und Kosten für Maßnahmen zur Lebensdauerverlängerung am Standort Celler Straße von rd. 73,8 Mio. €.
