Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25827-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Anfrage „Spielstätte für die freie Theaterszene“ (DS Nr. 25-25827) der CDU-Fraktion im Rat der Stadt vom 14. Mai 2025 beantwortet die Verwaltung wie folgt:

Die Insolvenzen des LOT-Theater e.V. und deren Dachgesellschaft Freie Spielstätten Braunschweig gGmbH (FSB gGmbH) haben im Jahr 2024 dazu geführt, dass die freie Tanz- und Theaterszene Braunschweigs ihren zentralen Spiel- und Probenort verloren hat. Bislang ist es nicht gelungen, die dadurch entstandene Lücke in der kulturellen Infrastruktur zu schließen. In verschiedenen, nach den Insolvenzen folgenden Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft (AfKW) wurde die Politik fortwährend über die Entwicklungen informiert, soweit bekannt.

 

In diesem Sinne hat die Verwaltung in der letzten AfKW-Sitzung am 29. April 2025 vorgestellt, wie sie sich eine Unterstützung der Freien Theaterszene in der momentanen Situation vorstellen würde. Danach benötigt die Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz (SBK), die die Immobilie Kaffeetwete 4a in der Innenstadt erworben hat, um mit den notwendigen Sanierungsmaßnahmen beginnen zu können, eine Absicherung in Gestalt eines Mietvertrags. Der Dachverband freier Theaterschaffender Braunschweig e.V./ Dachverband Freie Darstellende Künste Braunschweig (DFDK) ist auf die Verwaltung zugekommen und hat darum gebeten, zu prüfen, ob die im Haushalt als Unterstützungsmittel für die freie Theaterszene hinterlegten, ehemaligen Kontinuitätsfördermittel des LOT-Theater e.V. i.H.v. von rund 230.000 EUR im Jahr 2025, die schon 2024 zum Erhalt der Freien Theaterszene genutzt wurden, für eine Mietzahlung (Juli bis Dezember 2025) i.H.v. insgesamt 48.000 EUR teilweise eingesetzt werden können, um die Option der Wiederbelebung der Spielstätte Kaffeetwete 4a für die Freie Theater- und Tanzszene zu sichern.

 

Danach würden dem DFDK über einen Kooperationsvertrag mit der Stadt Braunschweig die erforderlichen Mittel als finanzielle Grundlage für Mietzahlungen bis Ende des Jahres 2025 zur Verfügung gestellt. Dies wäre die Basis für den Abschluss des Mietvertrages mit der SBK. Es handelt sich somit um den Einsatz von Unterstützungsmitteln für die freie Theaterszene und keine Unterstützung der SBK. Dabei kommen genau die Mittel aus dem Haushalt zum Einsatz, die der Rat der Stadt als entsprechende Unterstützungsmittel bereitgestellt hat. Im Übrigen erfolgt diese Überbrückungsfinanzierung für den DFDK auch nur, wenn die Politik diesem Vorschlag der Verwaltung zustimmt. Hierfür wird für die am 10. Juni 2025 mit dem AfKW beginnende Gremienschiene eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt.

 

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Der Erwerb des Gebäudes Kaffeetwete 4a sowie potenzielle Sanierungsinvestitionen erfolgten bzw. erfolgen eigenständig und in originärer Verantwortlichkeit durch die SBK. Die SBK trägt alle damit einhergehenden potenziellen Risiken.

 

Die Stadt Braunschweig nimmt generell keinen Einfluss auf die Anmietung bzw. den Erwerb von Immobilien, die von den mit Kontinuitätsförderung unterstützten Vereinen genutzt werden. So hat die Stadtverwaltung dementsprechend auch keinen Einfluss genommen, als ehedem in den Jahren 2020/2021 die FSB gGmbH gemeinsam mit dem Verein LOT e.V. die Entscheidung getroffen hat, sich in das Quartier St. Leonhard einzumieten. Ebenso wenig wurde die Kulturverwaltung eingebunden, als die FSB gGmbH entschieden hat, das Gebäude Kaffeetwete 4a trotz des hohen Investitionsstaus und mittels einer Kreditaufnahme zu kaufen.

Eine unmittelbare Anmietung bzw. ein Erwerb durch die Stadt kann und würde nur erfolgen, wenn es hierfür einen politischen Auftrag gibt, so wie es 2016/2017 bei der Errichtung des Soziokulturellen Zentrums am Westbahnhof 13 der Fall war. In diesem Fall wurde die Verwaltung durch die Politik beauftragt, mittels eines städtischen Baukostenzuschusses und eines langjährig angelegten Mietverhältnisses sich an der baulichen Errichtung dieses Kulturgebäudes zu beteiligen.

 

Da kein derartiger politischer Auftrag vorliegt, gibt es bei den hier angefragten Planungen zur Spielstätte Kaffeetwete 4a keine Beteiligung der Stadt. Daher ist für die Verwaltung nicht erkennbar, worin eine Unterstützung eines kostspieligen Risikos liegen soll.

 

Zu Frage 2:

Die Verwaltung hatte dem AfKW in seiner Sitzung am 29. April 2025 bereits mitgeteilt, dass ihr der Letter of Intent zwischen SBK und DFDK vorliegt. Zudem wurde „ein erster Ansatz für ein künstlerisches Konzept einer neuen innovativen Spielstätte für die freien darstellenden Künste in Braunschweig“ in diesem Zusammenhang an die Verwaltung übermittelt. Die Verwaltung hatte angekündigt, diese Unterlagen zusammen mit der Beschlussvorlage zur Mietunterstützung des DFDK in der am 10. Juni 2025 beginnenden Gremienschiene der Politik vorzulegen.

 

Zu Frage 3:

Der DFDK hat der Verwaltung und dem AfKW am 29. April 2025 mitgeteilt, dass er derzeit mittels eines partizipativen Verfahrens innerhalb der freien Theaterszene das Nutzungskonzept für die Kaffeetwete 4a erstellt und damit den in Antwort 2 benannten Konzeptentwurf ausbaut. Bis Ende des Jahres 2025 soll darauf basierend ein Antrag auf Kontinuitätsförderung bei der Stadt gestellt werden. Dieser Antrag soll das finalisierte Konzept und die erforderlichen Antragsunterlagen (u.a. Wirtschaftsplan) sowie das rechtliche Betreiberkonstrukt darlegen. 

 

Seitens der Verwaltung ist dann geplant, nach Prüfung der Antragsunterlagen zur Kontinuitätsförderung Ende 2025 oder spätestens Anfang 2026 schnellstmöglich einen Ratsbeschluss hierüber herbeizuführen. Die städtische Kontinuitätsförderung würde die Finanzierungsgrundlage für den Spielstättenbetrieb darstellen. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind als Unterstützungsmittel für die freie Theaterszene durch den Rat der Stadt im Haushaltsjahr 2026 i.H.v. ca. 240.000 EUR bereits hinterlegt. Es wird also keiner zusätzlichen neuen Fördermittel bedürfen, sondern es sollen die vom Rat genau zu diesem Zweck im Haushalt eingeplanten Mittel zielgerichtet zum Einsatz kommen.
 

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Anlagen

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