Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-25695-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von bezirklichen Mitteln 2025 im Stadtbezirk 222 - Südwest
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
10.06.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 222 vom 06.05.2025 (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG):
„Die im Jahr 2025 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 222 - Südwest werden wie folgt verwendet:
1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens _______ €
2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 1.766,21 €
3. Ortsbüchereien 600,00 €
4. Grünanlagenunterhaltung 600,00 €
5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe 4.300,00 €
6. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe 900,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Zu Nr. 1: Bei der Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens soll der nördliche Gehwegbereich an der Straße Große Grubestraße zwischen der Straße Steinbrink und der Straße Kleine Grubestraße als Unterhaltungsmaßnahme 2025 durchgeführt werden. Die geschätzten Kosten sind mitzuteilen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Maßnahme am nördlichen Gehweg der Großen Grubestraße erscheint aktuell im Abschnitt zwischen Steinbrink und dem Grundstück Kleine Grubestraße Hausnummer 1 sinnvoll. Grund hierfür ist die laufende Baumaßnahme auf dem Grundstück Kleine Grubestraße 1 sowie die damit verbundene Änderung der Grundstückszufahrt, die vom Grundstückseigentümer auszuführen ist.
Die Erneuerung des Gehwegs sowie der abgängigen Hochbord- und Rinnenanlage im Bereich zwischen Kleine Grubestraße 1 und der Haltestelle Steinbrink würde gemäß dem derzeit gültigen Zeitvertrag Straßenerhaltung Kosten in Höhe von etwa 32.000 € verursachen.
Sofern der Stadtbezirksrat die ihm zur Verfügung stehenden bezirklichen Mittel für die Jahre 2025 und 2026 bereitstellt und diese Mittel für eine Sanierung ausreichen, ist eine Umsetzung im Jahr 2026 möglich.
