Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25871
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsüberlassungen 2025/2026 Gemeinschaftshaus Broitzem
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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Entscheidung
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10.06.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der weiteren Vermietung des Gemeinschaftshauses Broitzem an folgende überbezirkliche Dauernutzer für ein weiteres Jahr, beginnend ab dem 1. Juli 2025, wird zugestimmt.
1. Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Braunschweig
2. Blasenkrebs-Selbsthilfegruppe Braunschweig
3. DRK-Ortsverein Broitzem-Timmerlah-Weststadt
4. AfD-Kreisverband Braunschweig
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Nutzungsvereinbarungen zu schließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat hat bereits im vergangenen Jahr durch einen entsprechenden Beschluss den unter Nr. 1 bis Nr. 4 aufgeführten dauerhaften Nutzungen zugestimmt. Da in allen vier Fällen die Nutzung bis zum 30. Juni 2025 befristet wurde, haben zwischenzeitlich alle vier Nutzer eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses beantragt. An den beantragten Nutzungszeiten ergeben sich mit Ausnahme der Blasenkrebs-Selbsthilfegruppe Braunschweig und dem DRK-Ortsverein Broitzem-Timmerlah-Weststadt keine Veränderungen zu den bisherigen Zeiten. Die Blasenkrebs-Selbsthilfegruppe plant zukünftig die Nutzungszeiten montags von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu erweitern und der DRK-Ortsverein plant ebenfalls eine Erweiterung der Nutzungszeiten donnerstags von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Auf den beigefügten aktuellen Belegungsplan wird verwiesen. Die neuen Mietverträge sollen bis zum 30. Juni 2026 laufen.
Die bisherigen Vertragsverhältnisse zwischen der Stadt Braunschweig und den vier Dauernutzern gestaltete sich komplikationslos. Die Nutzer haben sich an alle vertraglichen Obliegenheiten gehalten und das Entgelt vollständig und pünktlich überwiesen. Die Verwaltung schlägt vor, weiterhin den Stundentarif für Vereine (5 €/Stunde) zu erheben.
Wie bisher soll im Mietvertrag vereinbart werden, dass den Sitzungen des Stadtbezirksrates 222 – Südwest und den Veranstaltungen mit allgemeinen Charakter (z.B. das jährliche Treffen aller Vereine aus dem Stadtbezirk oder Vorträge der Heimatpfleger/innen) Vorrang gegenüber ihren eigenen Veranstaltungen eingeräumt wird.
Gem. § 93 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung und § 2 Abs. 2 der Miet- und Benutzungsordnung entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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64 kB
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