Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25888-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustand des geräumten Grundstückes Gifhorner Str.148/149 zwischen Gifhorner Straße und Osterbergstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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03.06.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage 25-25888 von Herrn Stefan Wirtz (AFD) wird wie folgt beantwortet:
Das ca. 16.000 m² große Areal zwischen Gifhorner Straße und Osterbergstraße wurde 2020 beräumt mit dem Ziel einer baulichen Entwicklung. Die betreffenden Flächen sind durch den seit 22. Dezember 1993 rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Denkmal“, RH 53, überplant. Der Bebauungsplan setzt im westlichen Grundstücksbereich an der Gifhorner Straße ein Gewerbegebiet fest; im östlichen Bereich an der Osterbergstraße ein Mischgebiet.
Es haben Abstimmungsgespräche zu den Bebauungsmöglichkeiten stattgefunden.
Diese liegen allerdings schon lange zurück, bislang wurden weder eine Bauvoranfrage noch ein Bauantrag eingereicht. Auch anderweitig sind in den letzten Jahren keine Planungen an die Verwaltung herangetragen worden.
Aufschüttungen sind ab einer Höhe von 3 m genehmigungspflichtig. Eine Baugenehmigung für eine Aufschüttung auf diesem Grundstück wurde bisher nicht erteilt. Die Verwaltung wird den Sachverhalt prüfen und mit dem Eigentümer in Kontakt treten.“
