Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-25937

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA) am 15. Mai dieses Jahres wurde die Verwaltung einstimmig ermächtigt, in Geitelde ein Erbbaurecht für den Neubau des gemeinsamen Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehren Geitelde und Stiddien zu begründen (vgl. DS.-Nr. 25-25703). Das Erbbaurecht soll ab dem 1. Januar 2026 für die Zeit von insgesamt 99 Jahren bestellt werden und umfasst die Fläche, die von beiden Ortsfeuerwehren sowie der Hochbauverwaltung als am besten geeignet angesehen wird. Die Fragen nach dem richtigen Grundstück für diesen langersehnten und dringend benötigten Neubau sowie der Sicherung dieser Fläche für die Stadt Braunschweig sind damit final geklärt.

Seit dem Haushalt 2018 stehen finanzielle Mittel für einen Neubau bereit, allerdings wurden sie jedes Jahr aufs Neue verschoben – zuletzt mit dem Beschluss über den Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 und den Stimmen von SPD und Grünen. Der Kostenrahmen ist dabei von ursprünglich einmal 1,5 Millionen Euro auf nunmehr insgesamt 5,347 Millionen Euro angewachsen. Eine Fertigstellung ist nach Auskunft der Hochbauverwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung (AFKO) am 23. Oktober 2024 nunmehr erst für das Jahr 2030 vorgesehen.

Der örtlich zuständige Stadtbezirksrat Südwest und auch die CDU-Ratsfraktion hatten durch Anträge zum Doppelhaushalt 2025/2026 deutlich gemacht, dass sie eine weitere Verzögerung nicht akzeptieren – auch aus Verlässlichkeit der Feuerwehr gegenüber heraus: Stets betonen Politik und Verwaltung richtigerweise, dass sich die Braunschweigerinnen und Braunschweiger auf ihre Feuerwehr verlassen können. Nun ist es an der Zeit, dass sich die Feuerwehr auf Politik und Verwaltung verlassen können muss und die Zusagen zum Neubau endlich eingehalten werden.

Deshalb hatten wir unseren Antrag dahingehend konkretisiert, dass wir beginnend mit den Planungen in 2025 eine Fertigstellung in 2027 erreichen wollten. Die Finanzraten sollten entsprechend angepasst werden. Auch wenn alle Fraktionen das Erfordernis einer früheren Fertigstellung teilen, gab es für diesen Antrag leider keine Mehrheit – sondern erneut nur vertröstende Ankündigungen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen erklärte Oberbürgermeister Dr. Kornblum, dass die Verwaltung einen Großteil der Baukosten als Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten späterer Haushaltsjahre vorgesehen habe, man deshalb sofort nach Verfügbarkeit des Grundstückes starten könne und das Feuerwehrhaus somit nicht erst 2030 an die Ortsfeuerwehren übergeben wird (vgl. Videoaufzeichnung der Ratssitzung vom 17.12.2024, ab 5:23:35 unter https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/ratderstadt/videostream_archiv.php; zuletzt eingesehen am 28. Mai 2025 um 16.00 Uhr).

Seit der oben angesprochenen Sitzung des FPDA ist nun klar, dass das Grundstück ab 1.1.2026 im Zugriff der Stadt sein wird und auch der Doppelhaushalt dürfte in Kürze inklusive der genannten Verpflichtungsermächtigungen freigegeben sein. Also kann es – um den Oberbürgermeister beim Wort zu nehmen – jetzt losgehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie ist nach dem Beschluss zur Begründung des Erbbaurechts der aktuelle Zeitplan für den Neubau des gemeinsamen Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehren Geitelde und Stiddien?

2. In welchen Finanzraten sollen Planung, Bau und Fertigstellung erfolgen?

3. Welche Termine sind für Spatenstich, Grundsteinlegung und Übergabe vorgesehen?   

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